Körperschaftsteuer-Hinweise (KStH)

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H 4.3 KStH Verpachtungsbetriebe gewerblicher Art

Zu § 4 KStG

Aufgabe des Verpachtungsbetriebs

Ein Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art kann nur dadurch mit der Folge der Auflösung der in dem verpachteten Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven aufgegeben werden, dass der Verpachtungsbetrieb eingestellt oder veräußert wird (> BFH vom 1.8.1979, I R 106/76, BStBl II S. 716).

Einkunftsart

>H 8.2 Einkunftsart

Inventar

Zu den Grundsätzen der Verpachtung > BMF vom 12.11.2009, BStBl I S. 1303, Rdnr. 15 ff. Sind keine Räume, sondern nur Inventar verpachtet, kommt es für die Steuerpflicht auf die Umstände des Einzelfalls an (> BFH vom 6.10.1976, I R 115/75, BStBl 1977 II S. 94). Das gilt auch für die Verpachtung eines einer Gemeinde gehörenden Campingplatzes (> vom 7.5.1969, I R 106/66, BStBl II S. 443).

Wirtschaftliches Gewicht

>R 4.1 Abs. 5 Satz 6 und 7


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