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H 5.17 KStH Wirtschaftsförderungsgesellschaften

Zu § 5 KStG

Schädliche Tätigkeiten einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft, deren hauptsächliche Tätigkeit sich darauf erstreckt, Grundstücke zu erwerben, hierauf Gebäude nach den Wünschen und Vorstellungen ansiedlungswilliger Unternehmen zu errichten und an diese zu verleasen, ist nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG steuerbefreit (> BFH vom 3.8.2005, I R 37/04, BStBl 2006 II S. 141).

Steuerbefreiung von Wirtschaftsförderungsgesellschaften

> BMF vom 4.1.1996, BStBl I S. 54


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