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Steuerberatungsgesetz (StBerG)
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BFH - Urteile
Zweiter Teil: Steuerberaterordnung
Fünfter Abschnitt: Berufsgerichtsbarkeit
Dritter Unterabschnitt: Verfahrensvorschriften
5. Das Berufs- und Vertretungsverbot
§ 138 StBerG Zustellung des Beschlusses
1Der Beschluss ist mit Gründen zu versehen. 2Er ist dem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten zuzustellen.
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