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Steuerberatungsgesetz (StBerG)

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BFH - Urteile

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Zweiter Teil: Steuerberaterordnung

Fünfter Abschnitt: Berufsgerichtsbarkeit

Fünfter Unterabschnitt: Für die Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften

§ 153 StBerG

Für die Berufsgerichtsbarkeit sind ergänzend das Gerichtsverfassungsgesetz und die Strafprozessordnung sinngemäß anzuwenden.


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