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Steuerberatungsgesetz (StBerG)

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Dritter Teil: Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeite2

Erster Abschnitt: Vollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen

§ 159 StBerG Zwangsmittel

Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach der Abgabenordnung.


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