Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
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§ 2 StBVV Sinngemäße Anwendung der Verordnung
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen.
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