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Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

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§ 37 StBVV Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke

Fünfter Abschnitt: Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

1Die Gebühr beträgt für

  1. die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus 5/10 bis 15/10

  2. die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus aus übergebenen Endzahlen (ohne Vornahme von Prüfungsarbeiten) 2/10 bis  6/10

  3. den schriftlichen Erläuterungsbericht zu den Tätigkeiten nach Nummer 1 1/10 bis  6/10

einer vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2). 2Gegenstandswert ist für die Erstellung eines Vermögensstatus die Summe der Vermögenswerte, für die Erstellung eines Finanzstatus die Summe der Finanzwerte.


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