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Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

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§ 8 StBVV Vorschuss

Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften

Der Steuerberater kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.


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