![]() |
![]() |
![]() |
weiter zu: § 9 StBVV |
Der Steuerberater kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.
weiter zu: § 9 StBVV |
Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Öffnungszeiten Steuerbüro: Mo. - Fr. 9 - 18 Uhr
Buchhaltungssoftware für PC & online
Buchhaltung Online (kostenlos)
Jetzt kostenlos downloaden …