Kurzfristige Beschäftigung
§ 40a Abs. 1 EStG
Eine kurzfristige Beschäftigung im lohnsteuerrechtlichen Sinne liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer
gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird,
die Dauer der Beschäftigung nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage beträgt,
der überdurchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitstag 62 EUR nicht übersteigt oder
die Beschäftigung des Arbeitnehmers zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt notwendig wird.
In diesen Fällen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach § 40a Abs. 1 EStG pauschalieren.
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