Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


#154344

Inhaltsverzeichnis

Kurzfristige Beschäftigung

§ 40a Abs. 1 EStG

Eine kurzfristige Beschäftigung im lohnsteuerrechtlichen Sinne liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer

  • gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird,

  • die Dauer der Beschäftigung nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage beträgt,

  • der überdurchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitstag 62 EUR nicht übersteigt oder

  • die Beschäftigung des Arbeitnehmers zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt notwendig wird.

In diesen Fällen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach § 40a Abs. 1 EStG pauschalieren.

Inhaltsverzeichnis


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin