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#2414

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Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. So wird ein zu versteuerndes Einkommen bis zum Grundfreibetrag keiner Einkommensteuer unterworfen. Überschreitet das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag, ist Einkommensteuer zu zahlen.

Jahr

Grundfreibetrag für Ledige

Grundfreibetrag für Verheiratete (bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer)

2020

9.408,– €

18.816,– €

2019

9.168,– €

18.336,– €

2018

9.000,– €

18.000,– €

2017

8.820,– €

17.640,– €

2016

8.652,– €

17.304,– €

2015

8.472,– €

16.944,– €

2014

8.354,– €

16.708,– €

2013

8.130,– €

16.260,– €

2012

8.004,– €

16.008,– €

2011

8.004,– €

16.008,– €

2010

8.004,– €

16.008,– €

2009

7.834,– €

15.668,– €

2008

7.664,– €

15.328,– €

2007

7.664,– €

15.328,– €

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 32 EStG

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Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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