Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

#2534

Inhaltsverzeichnis

Nichtveranlagungsbescheinigung

Das Wohnsitzfinanzamt erteilt dem Steuerpflichtigen eine Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn seine zukünftigen Einkünfte so gering sind, dass eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht zu erwarten ist und im Fall der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG keine Steuer entsteht.

Die Bescheinigung wird für eine maximale Geltungsdauer von drei Jahren und nur unter dem Vorbehalt des Widerrufes ausgestellt.

Legt der Sparer seinem Kreditinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, dann werden seine Kapitalerträge von der Abgeltungsteuer freigestellt. Diese freigestellten Zinserträge muss das Kreditinstitut dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen, damit die Finanzämter nachträglich prüfen können, ob der Steuerpflichtige seine Kapitaleinkünfte richtig angegeben hat.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 44a Abs. 1 Nr. 2 EStG

§ 45d Abs. 1 Nr. 4 EStG

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin