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Inhaltsverzeichnis

Bilanzanalyse - Vorbereitung Kennzahlenanalyse

1. Allgemeines

Die Bilanzanalyse nach Kennzahlen erfordert bestimmte Vorbereitungsmaßnahmen. Die Bilanz muss für die Kennzahlenanalyse verdichtet, bereinigt und aufbereitet werden.

2. Ziel der Aufbereitung

Das Ziel der Aufbereitung von Daten aus dem Jahresabschluss der Handelsbilanz (Ausgangsbilanz) ist die Erstellung einer neu geordneten und bereinigten Bilanz (Strukturbilanz). Sie ist die Grundlage für die Bilanzanalyse mit Kennzahlen.

Zu diesem Zweck erfolgen Korrekturen

  1. der Ansätze von Bilanzposten,

  2. der Wertansätze von Bilanzposten,

  3. der Gliederung von Aktiva und Passiva.

3. Ansatzkorrekturen

Im Rahmen der Ansatzkorrekturen werden teilweise handelsrechtlich zulässige Aktivierungen mit Kapitalkonten verrechnet, so dass sich hieraus in der Strukturbilanz Zusammenfassungen ergeben, die die Bilanzsumme mindern (Bilanzverkürzung) und eine neue Gliederung der Bilanz nach sich ziehen.

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, die nach § 272 Abs. 1 HGB in der Ausgangsbilanz auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen sind, werden in der Strukturbilanz von Eigenkapital / gezeichneten Kapital bzw. vom Kommanditkapital (bei einer KG) abgezogen. Die eingeforderte ausstehende Einlage, die separat zu vermerken ist § 272 Abs. 1 HGB und bei einem Nettoausweis des gezeichneten Kapitals in der Ausgangsbilanz als Forderung (sonstiger Vermögensgegenstand im Umlaufvermögen) aktiviert wird § 266 HGB, wird in der Strukturbilanz nicht mehr ausgewiesen. Im Ergebnis wird die Bilanzsumme der Strukturbilanz also insoweit um die Summe der eingeforderten und nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen gekürzt.

Eine nach § 272 Abs. 4 HGB zulässige Rücklage für eigene Anteile ist mit der in der Ausgangsbilanz aktivierten Position für die eigenen Anteile zu verrechnen.

Nach § 269 HGB dürfen die Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs und dessen Erweiterung, soweit sie nicht bilanzierungsfähig sind, als Bilanzierungshilfen aktiviert werden; der Posten ist in der Bilanz unter der Bezeichnung "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" vor dem Anlagevermögen auszuweisen und im Anhang zu erläutern. In der Strukturbilanz ist diese Position mit dem Eigenkapital, das durch die Vermeidung des Verlustausweises entsprechend erhöht wurde, zu verrechnen.

Der Betrag, der über den Ausgabebetrag des Rückzahlungsbetrages einer Verbindlichkeit hinausgeht (Disagio), ist nach § 250 Abs. 3 HGB aktivierbar. Diese Position ist in der Strukturbilanz mit dem Eigenkapital zu verrechnen, weil die Aktivierung des „Zinsvorschusses“ eine das Eigenkapital belastende Aufwandserfassung verhindert.

Die nach § 266 HGB passivierbaren erhaltenen Anzahlungen stehen im Regelfall mit den aktivierungspflichtigen Vorräten (teilfertige oder fertige Erzeugnisse) im Zusammenhang und sind mit diesen zu verrechnen. Wurde das nach § 268 Abs. 5 HGB legitimierte Wahlrecht dahingehend ausgeübt, dass bereits in der Handelsbilanz die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen von dem Posten „Vorräte“ abgesetzt wurden, ist diese Vorgehensweise in die Strukturbilanz zu übernehmen.

Nach § 42 Abs. 2 HGB ist das Recht einer GmbH zur Einziehung von Nachschüssen der Gesellschafter in der Bilanz insoweit zu aktivieren, als die Einziehung bereits beschlossen ist und den Gesellschaftern ein Recht, durch Verweisung auf den Geschäftsanteil sich von der Zahlung der Nachschüsse zu befreien, nicht zusteht. Der nachzuschießende Betrag ist in der Ausgangsbilanz auf der Aktivseite unter den Forderungen gesondert unter der Bezeichnung "Eingeforderte Nachschüsse" auszuweisen, soweit mit der Zahlung gerechnet werden kann. Ein dem Aktivposten entsprechender Betrag ist auf der Passivseite in dem Posten "Kapitalrücklage" gesondert auszuweisen. In der Strukturbilanz sind beide Positionen zu verrechnen.

Die Ausschüttungen aus dem Ergebnisverwendungsvorschlag einer Kapitalgesellschaft sind in der Strukturbilanz vom Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn (Eigenkapital) abzuziehen und als kurzfristiges Fremdkapital zu erfassen, weil dieser Kapitalanteil dem Unternehmen absehbar nicht mehr zur Verfügung steht. Verluste oder nicht für Ausschüttungen geplante Gewinne sind negativer oder positiver Bestandteil des Eigenkapitals.

4. Bewertungskorrekturen

Sind bei der Erstellung der Ausgangsbilanz außergewöhnliche Bewertungen vorgenommen worden, sind diese für bilanzanalytische Zwecke zu korrigieren. Die Normalisierung der Bewertungsansätze ist für die Vergleichbarkeit der Daten erforderlich. Hier können sich allerdings unterschiedliche Korrekturen dadurch ergeben, dass bei einer internen Analyse detailliertere Daten vorliegen als bei einer externen Analyse, vgl. Tz. 3.2 Bilanzanalyse - Grundsätze.

Bewertungskorrekturbedarf ergibt sich insbesondere bei

  1. außerplanmäßigen Abschreibungen

  2. stillen Reserven im Anteilsbesitz

  3. stillen Reserven aufgrund der durch die Bildung von Sonderposten mit Rücklageanteil verursachten Abschreibungen von Vermögensgegenständen

5. Gliederungskorrekturen

Die Gliederungskorrekturen ergeben sich einerseits aus den Verrechnungen der Ansatzkorrekturen. Darüber hinaus sind jedoch weitere Gliederungskorrekturen im Bereich des Umlaufvermögens und des Fremdkapitals erforderlich.

Das Umlaufvermögen ist nach drei Liquiditätsstufen zu gliedern.

Posten lt. § 266 HGB

Bezeichnung

Bestandteil der

Aktiva B. I

Vorräte

Liquiditätsstufe III

Aktiva B. II

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Liquiditätsstufe II

Aktiva B. III

Wertpapiere

Liquiditätsstufe I

Aktiva B. IV

Flüssige Mittel

Liquiditätsstufe I

Daraus ergibt sich folgende Gliederung des Umlaufvermögens in der Strukturbilanz:

Posten-Bezeichnung

Kassenbestand

+

Bundesbankguthaben

+

Guthaben bei Kreditinstituten

+

Schecks

____________________________________________

Flüssige Mittel

Flüssige Mittel

Anteile an verbundenen Unternehmen

+

sonstige Wertpapiere

____________________________________________

Wertpapiere

+ Wertpapiere

______________________

Liquiditätsstufe I:

Geldwerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

+

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

+

Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

+

sonstige Vermögensgegenstände

(ohne eingeforderte Einlagen)

____________________________________________

Forderungen

+ Forderungen

aktive Rechnungsabgrenzungen

+ ARAP

______________________

Liquiditätsstufe II:

Finanzumlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

+

unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

+

fertige Erzeugnisse und Waren

+

geleistete Anzahlungen

____________________________________________

Vorräte

+ Vorräte

_________________________

Liquiditätsstufe III:

Umlaufvermögen

Das Fremdkapital ist in die Kategorien

  1. kurzfristig

  2. mittelfristig

  3. langfristig

zu strukturieren.

Soweit steuerfrei Rücklagen gebildet wurden (z.B. nach § 6 b EStG, für Ersatzbeschaffung oder § 7 g EStG) sind die voraussichtlich zu zahlenden Ertragssteuern, die sich im Falle der Auflösung dieser Rücklagen durch die entsprechenden Gewinnerhöhungen ergäben, in der Strukturbilanz als "potentielle" Steuerverbindlichkeiten (Rückstellungen) und damit als (mittelfristiges) Fremdkapital auszuweisen. Aus Vereinfachungsgründen kann hierbei ein Steuersatz von 50 % unterstellt werden.
Pensions-Rückstellungen (§ 6 a EStG) sind als langfristige Verbindlichkeiten zu erfassen. Verbindlichkeiten sind nach ihrer Restlaufzeit zu gliedern (bis 1 Jahr, 1-5 Jahre, mehr als 5 Jahre).
Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Strukturbilanz als kurzfristiges Fremdkapital anzusehen.

Danach ergibt sich folgende Fremdkapitalstruktur:

kurzfristiges Fremdkapital:

  1. vorgesehene Ausschüttungen

  2. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen

  3. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit < 1 Jahr

  4. passive Rechnungsabgrenzungen

mittelfristiges Fremdkapital:

  1. Fremdkapitalanteile steuerfreier Rücklagen

  2. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 1 Jahr und < 5 Jahre

langfristiges Fremdkapital:

  1. Pensions-Rückstellungen

  2. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 5 Jahre

6. Ergebnis einer Strukturbilanz

Die grobe Musterstruktur einer neu gebildeten Strukturbilanz ergibt folgendes Bild:

Aktiva

  1. Anlagevermögen

  2. Umlaufvermögen

    1. Vorräte

    2. Finanzumlaufvermögen

Passiva

  1. Eigenkapital

  2. Fremdkapital

    1. langfristiges Fremdkapital

    2. mittelfristiges Fremdkapital

    3. kurzfristiges Fremdkapital

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