Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


#3946575

Inhaltsverzeichnis

GuV-Gliederung - Gesamtkostenverfahren

Die Gewinn-und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) kann entsprechend § 275 Abs. 1 HGB entweder nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB oder nach dem Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt werden.

GuV-Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB):

Umsatzerlöse

+/-

Erhöhung oder
Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

+

andere aktivierte Eigenleistungen

+

sonstige betriebliche Erträge

-

Materialaufwand:

- Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren

- Aufwendungen für bezogene Leistungen

-

Personalaufwand:

- Löhne und Gehälter

- soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,

davon für Altersversorgung...

-

Abschreibungen

- auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

- auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

-

sonstige betriebliche Aufwendungen

+

Erträge aus Beteiligungen,

davon aus verbundenen Unternehmen...

+

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,

davon aus verbundenen Unternehmen...

+

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,

davon aus verbundenen Unternehmen...

-

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

-

Zinsen und ähnliche Aufwendungen,

davon an verbundene Unternehmen...

=

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

+

außerordentliches Ergebnis (= außerordentliche Erträge
- außerordentliche Aufwendungen)

-

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-

sonstige Steuern

=

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Inhaltsverzeichnis


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin