GuV-Gliederung - Umsatzkostenverfahren
Die Gewinn-und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) kann entsprechend § 275 Abs. 1 HGB entweder nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB oder nach dem Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt werden.
GuV-Gliederung nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB):
Umsatzerlöse |
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- |
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen |
= |
Bruttoergebnis vom Umsatz |
- |
Vertriebskosten |
- |
allgemeine Verwaltungskosten |
+ |
sonstige betriebliche Erträge |
- |
sonstige betriebliche Aufwendungen |
+ |
Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen... |
+ |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen... |
+ |
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen... |
- |
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
- |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen... |
= |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
+ |
außerordentliches Ergebnis (= außerordentliche Erträge |
- |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
- |
sonstige Steuern |
= |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |