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Gartengestaltung

§ 35a EStG

Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau sind nicht gem. § 35a EStG begünstigt. Ansonsten kommt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der im Haushalt bzw. auf dem Grundstück als Arbeitslohn angefallenen Aufwendungen, höchstens 1.200 EUR, in Betracht.

Als Neubaumaßnahme gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen (vgl. RdNr. 20 des BMF-Schreibens vom 15.02.2010 - IV C 4 - S 2296-b/07/0003, BStBl I 2010, 140). Hierzu gehört z.B. die Erstellung eines Wintergartens, der Dachausbau oder das Aufstellen einer Fertiggarage. Begünstigt sind aber die Arbeitskosten auf dem Grundstück für die Überdachung eines bereits vorhandenen Pkw-Stellplatzes oder einer bereits vorhandenen Terrasse.

Die erstmalige Gartengestaltung ist begünstigt (BFH, 13.07.2011 - VI R 61/10, DStR 2011, 2390). Insoweit sei es ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird. Beim Garten werde nämlich nichts Neues erschaffen, weil der Grund und Boden - so der BFH - stets schon vorhanden ist.

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