Rechtsstand: 30. Juni 2026
Wohngeld 2026: Voraussetzungen, Wohngeldrechner & Antrag
Wer bekommt Wohngeld? Hier erfahren Sie, wann Mietzuschuss oder Lastenzuschuss möglich ist, welche Faktoren die Wohngeldberechnung bestimmen und welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen, die ihre Miete oder Belastung für selbst genutztes Wohneigentum nicht vollständig allein tragen können, aber nicht in der Grundsicherung sind. Seit dem Wohngeld-Plus und der Dynamisierung ab 2025 ist der Kreis der Berechtigten deutlich erweitert worden.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gewährt.
Den Mietzuschuss können Personen beantragen, die Wohnraum gemietet haben und diesen selbst nutzen. Das gilt auch bei mietähnlichen Nutzungsverhältnissen, zum Beispiel in bestimmten Heimen oder bei Genossenschaftswohnungen.
Den Lastenzuschuss können Eigentümerinnen und Eigentümer beantragen, die selbst genutzten Wohnraum besitzen und durch laufende Belastungen wie Zinsen, Tilgung und Bewirtschaftungskosten finanziell belastet sind.
Was gilt seit der Wohngeld-Erhöhung 2025?
Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld im Rahmen der gesetzlichen Dynamisierung an die Preis- und Mietentwicklung angepasst. Die Erhöhung betrug durchschnittlich rund 15 % beziehungsweise etwa 30 € pro Monat. Die nächste turnusmäßige Dynamisierung ist nach dem gesetzlichen Zwei-Jahres-Rhythmus zu prüfen.
Bereits seit dem Wohngeld-Plus gehören eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente zur Systematik. Dadurch sollen hohe Heizkosten sowie Belastungen durch energetische Anforderungen pauschal abgemildert werden.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld kommt vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen in Betracht, deren Einkommen oberhalb der Grundsicherung liegt. Typische Gruppen sind:
- Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente,
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich,
- Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen,
- Studierende, wenn nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist,
- Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind,
- Eigentümerinnen und Eigentümer mit selbst genutztem Wohnraum und hoher Belastung.
Wer ist regelmäßig ausgeschlossen?
Kein Wohngeld erhalten regelmäßig Personen, die bereits Sozialleistungen beziehen, bei denen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehungsweise Bürgergeld bis zur Umstellung auf die neue Grundsicherung, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt.
Wie wird Wohngeld berechnet?
Die genaue Höhe des Wohngeldes hängt insbesondere von drei Faktoren ab:
| Faktor | Was wird geprüft? |
|---|---|
| Anzahl der Haushaltsmitglieder | Alle zu berücksichtigenden Personen im Haushalt. |
| Monatliches Gesamteinkommen | Einkünfte der Haushaltsmitglieder nach wohngeldrechtlichen Regeln, vermindert um zulässige Abzüge. |
| Miete oder Belastung | Bei Miete regelmäßig die Bruttokaltmiete; bei Eigentum die anzuerkennende Belastung. |
| Mietenstufe des Wohnorts | Die Mietenstufe berücksichtigt das regionale Mietniveau und wirkt sich auf die Höchstbeträge aus. |
Bei der Miete zählt grundsätzlich nicht die Warmmiete. Heizkosten und Kosten für Warmwasser werden nicht als Miete im engeren Sinne angesetzt, sondern über die wohngeldrechtliche Heizkostenkomponente berücksichtigt.
Wohngeldrechner nutzen
Mit dem Wohngeldrechner können Sie überschlägig prüfen, ob ein Anspruch bestehen könnte und in welcher Höhe Wohngeld ungefähr zu erwarten ist. Das Ergebnis ist jedoch unverbindlich.
Wohngeld 2025 berechnen:
Wohngeldantrag stellen
Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Zuständig ist die Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung. Viele Bundesländer und Kommunen bieten inzwischen Online-Anträge an.
- Der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden.
- Der Bewilligungszeitraum beginnt grundsätzlich mit dem Monat der Antragstellung.
- Ein unvollständiger Antrag kann zur Fristwahrung sinnvoll sein; fehlende Nachweise werden nachgereicht.
- Wohngeld wird im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt.
- Bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen kann der Zeitraum in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate betragen.
- Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die konkrete Nachweisliste hängt von Ihrer Situation ab. Typischerweise verlangt die Wohngeldbehörde:
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag,
- Personalausweis oder Reisepass,
- Meldebestätigung oder Nachweis der Wohnanschrift,
- Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern,
- Bankverbindung.
- Mietvertrag und aktuelle Miethöhe,
- Betriebskostenabrechnung, falls vorhanden,
- bei Eigentum: Eigentumsnachweis, Darlehensnachweise, Zinsen und Tilgung,
- Nachweise zu Belastungen und Bewirtschaftungskosten.
- Lohnabrechnungen oder Verdienstbescheinigung,
- Rentenbescheide,
- Bescheide über Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss,
- Nachweise zu Kapitalerträgen oder sonstigen Einnahmen,
- bei Selbstständigkeit: Gewinnermittlung oder Einnahmenprognose.
- Schwerbehindertenausweis oder Pflegegrad-Bescheid,
- Nachweise über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen,
- Ausbildungs- oder Studiennachweise,
- Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigen,
- Unterlagen bei Untervermietung.
Änderungen während des Bewilligungszeitraums
Änderungen müssen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitgeteilt werden, wenn sie den Anspruch beeinflussen können. Besonders wichtig sind:
- Auszug oder Einzug von Haushaltsmitgliedern,
- Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
- Beginn oder Ende von Sozialleistungen,
- Änderungen bei Unterhalt, Pflegegrad oder Schwerbehinderung.
Downloads und weitere Hilfen
FAQ: Wohngeld, Antrag und Berechnung
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es gibt Wohngeld als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter sowie als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.
Wer sollte einen Wohngeldanspruch prüfen?
Prüfen sollten insbesondere Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente, Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, Studierende in Sonderfällen sowie Eigentümer mit hoher Belastung.
Welche Faktoren bestimmen die Höhe des Wohngeldes?
Maßgeblich sind die Zahl der Haushaltsmitglieder, das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen, die Miete oder Belastung und die Mietenstufe des Wohnorts.
Wird Wohngeld automatisch gezahlt?
Nein. Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag ist bei der zuständigen Wohngeldbehörde zu stellen.
Kann ich Wohngeld rückwirkend beantragen?
Grundsätzlich beginnt der Bewilligungszeitraum mit dem Monat der Antragstellung. Bei Ablehnung bestimmter anderer Sozialleistungen kann es Sonderregeln geben. Deshalb sollte der Antrag möglichst früh gestellt werden.
Wie lange wird Wohngeld bewilligt?
Wohngeld wird im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt. In bestimmten Fällen ist ein kürzerer Zeitraum oder eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate möglich.
Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?
In der Regel nein. Wer Leistungen erhält, bei denen Wohnkosten bereits berücksichtigt werden, ist regelmäßig vom Wohngeld ausgeschlossen. Bei Mischhaushalten sollte der Einzelfall geprüft werden.
Wohngeldanspruch prüfen und Antrag vorbereiten
Sie möchten wissen, ob sich ein Wohngeldantrag lohnt? Nutzen Sie den Wohngeldrechner als erste Orientierung und stellen Sie die erforderlichen Nachweise frühzeitig zusammen.
Verbindlich entscheidet die zuständige Wohngeldbehörde – je vollständiger Ihr Antrag, desto schneller die Bearbeitung.
Quellen und Rechtsstand
- § 1 WoGG, Zweck des Wohngeldes; Mietzuschuss und Lastenzuschuss, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 3 WoGG, Wohngeldberechtigung für Mietzuschuss und Lastenzuschuss, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 7 WoGG, Ausschluss vom Wohngeld bei bestimmten Sozialleistungen, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 9 WoGG, Miete; insbesondere Abgrenzung der Bruttokaltmiete, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 10 WoGG, Belastung bei selbst genutztem Eigentum, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 12 WoGG, Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie Heizkosten- und Klimakomponente, Rechtsstand: 30.06.2026.
- §§ 13 bis 17 WoGG, Einkommensermittlung, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 22 WoGG, Wohngeldantrag, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 25 WoGG, Bewilligungszeitraum, grundsätzlich zwölf Monate, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 27 WoGG, Änderung des Wohngeldes und Mitteilungspflichten bei wesentlichen Änderungen, Rechtsstand: 30.06.2026.
- BMWSB, Wohngeld-Plus und Wohngeldrechner ab 1. Januar 2025, Stand 2026.
- BMWSB, Wohngeld steigt zum 1. Januar 2025, Dynamisierung um durchschnittlich rund 15 % beziehungsweise rund 30 € monatlich.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Wohngeld
EStGEStG § 3
AO
AO § 53 Mildtätige Zwecke
AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
AO § 53 Mildtätige Zwecke
AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
AEAO
AEAO Zu § 350 Beschwer: