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Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Förderung der Innovationsbereitschaft

Information

Zur Förderung von Innovationsfähigkeit und -bereitschaft der Mitarbeiter können Sie auf bewährte Instrumente zurückgreifen. Hierzu zählen vor allem:

  • Betriebliches Vorschlagswesen,

  • Arbeitnehmererfindungen,

  • Qualitätszirkel.

1. Betriebliches Vorschlagswesen

Ziele des betrieblichen Vorschlagswesens sind:

  • Rationalisierung,

  • Wirtschaftlichkeitsverbesserungen,

  • Produktivitätssteigerungen,

  • Verbesserung des Arbeitsschutzes,

  • Arbeitserleichterungen,

  • Innovationen und

  • Persönlichkeitsentfaltung.

Um Mitarbeiter zur Teilnahme am betrieblichen Vorschlagswesen zu bewegen, sind innerbetriebliche Werbemaßnahmen notwendig.

Werbemaßnahmen können sein:

  • Hinweise in der Werkszeitung,

  • Anschlag am Schwarzen Brett,

  • Wettbewerbe und Preisausschreiben,

  • Broschüren und Faltblätter oder

  • Beilagen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Wesentlich für die Beteiligung am betrieblichen Vorschlagswesen ist das Anreizsystem. Der am häufigsten genutzte Anreiz ist die Geldprämie, wobei der Prämiensatz eine prozentuale Beteiligung des Einreichenden an der errechneten Jahresersparnis sein kann. Weitere Anreize können ein fester Mindest- oder Höchstbetrag für einen realisierten Vorschlag sein oder die Übernahme der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge durch das Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum.

2. Arbeitnehmererfindungen

Grundsätzlich steht dem Arbeitgeber das Recht an der Verwertung des durch den Arbeitnehmer erzielten Arbeitsergebnisses zu. Nach dem Patentgesetz und dem Gebrauchsmustergesetz hat jedoch der Erfinder ein Recht auf die Erfindung und ihre Verwertung. Diese Diskrepanz der beiden Rechtsgrundlagen wird durch die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzes gelöst, das beiden Gruppen gerecht wird.

Der Anwendungsbereich des Arbeitnehmererfindungsgesetzes erstreckt sich auf

  • Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind, und technische Verbesserungsvorschläge. Bei den Erfindungen wird zudem zwischen

    • Diensterfindungen (Gebundene Erfindungen) und

    • freien Erfindungen

    unterschieden.

  • Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Dienst sowie Beamte und Soldaten.

Diensterfindungen sind während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindungen des Arbeitnehmers, die einen Bezug zu dessen beruflicher Tätigkeit aufweisen. Freie Erfindungen sind sonstige Erfindungen des Arbeitnehmers.

Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, diese dem Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen.

Der Arbeitgeber hat dann folgende Möglichkeiten:

  • Er kann die Erfindung unbeschränkt in Anspruch nehmen. Dann gehen die Rechte an der Diensterfindung auf den Arbeitgeber über, der Arbeitnehmer erwirbt einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

  • Er kann die Erfindung beschränkt in Anspruch nehmen. Dann erhält der Arbeitgeber ein Benutzungsrecht an der Erfindung, im Übrigen wird sie frei.

  • Er kann die Erfindung freigeben. Der Arbeitnehmer kann sie dann alleinig verwerten.

3. Qualitätszirkel

Qualitätszirkel sind kleine Gruppen von Mitarbeitern des gleichen Arbeitsbereiches, die auf freiwilliger Basis, u.U. unter Leitung eines Vorgesetzten (Moderation), arbeitsbezogene Themen bearbeiten. Diese Arbeitsgruppen werden gebildet, um Probleme zu lösen, die Leistung zu steigern, die Qualität der Arbeit zu verbessern sowie die Motivation und das Engagement zu verstärken.

Neben materiellen und finanziellen Mitteln sowie dem Know-how wird zunehmend die Ressource Mensch in ihrer Bedeutung erkannt: Nur ein motivierter Mitarbeiter ist ein guter Mitarbeiter, der dem Unternehmen das volle Potenzial seiner Arbeitskraft zur Verfügung stellt.

Bei der Arbeit in traditionellen Hierarchien und Weisungen von oben nach unten geht das Know-how der Mitarbeiter, ihre Kreativität und ihre Detaillkenntnis für die Planung und Steuerung der Arbeitsvorgänge verloren.

Ergebnisse der Qualitätszirkel sind in der Regel Lösungs- oder Verbesserungsvorschläge, die dem Management des Unternehmens präsentiert werden. Bei Zustimmung des Managements führen die Qualitätszirkel die vorgeschlagenen Lösungen ein und überwachen die Implementierung.

Qualitätszirkel bilden eine Möglichkeit der Tätigkeitsbereicherung, mit der qualifizierte, jedoch unterforderte Mitarbeiter motiviert und ihrem Wunsch nach Einsatz ihrer Kenntnisse und Ideen besser entsprochen werden können. Die Einrichtung von Qualitätszirkeln liegt damit ebenso im Interesse des Unternehmens wie in dem der Mitarbeiter.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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