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Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Liquiditätsplan

Unternehmen müssen generell jederzeit in der Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (dynamische Liquidität). Liquidität ist also für den Erhalt des Unternehmens von sehr hoher Bedeutung.

Auch ein rentabel arbeitender Betrieb kann zahlungsunfähig werden (Illiquidität). Es brauchen nur einige Kunden später als erwartet zu bezahlen oder gar ein Großkunde komplett auszufallen. Daher muss die Liquidität eines Unternehmens systematisch geplant und überwacht werden. Dies geschieht mithilfe einer Liquiditätsrechnung, die mindestens drei Monate umfassen sollte. Stellen Sie Ihre Einnahmen Ihren Ausgaben gegenüber. Daraus ergibt sich der monatliche Überschuss (Überdeckung), den Sie zur Verfügung haben, um Ihre Rechnungen zu bezahlen. Womöglich stellt sich auch ein Fehlbetrag (Unterdeckung) heraus.

Sie haben folgende Möglichkeiten, um eine drohende Unterdeckung abzuwenden:

  • Kunden kein zu langes Zahlungsziel einräumen,

  • Skonto bei schneller Bezahlung anbieten,

  • Anzahlungen oder Teilzahlung vereinbaren,

  • Massives Einholen von Forderungen (z.B. mit Inkassounternehmen),

  • Kredite kurzfristig ausnutzen,

  • Ausgaben/Zahlungen verschieben,

  • Frisches Beteiligungskapital besorgen,

  • Abtretung der Forderung,

  • Teile des Unternehmensvermögens verkaufen,

  • Verkauf und anschließendes Leasing von Objekten (sale and lease back).

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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