Steuerberatung Hong Kong Limited

Hong Kong Limited (Ltd)

Firmengründung einer Limited (LTD) in Hongkong


Hier erhalten Sie kostenlos Informationen und Tipps zur Gründung einer Hong Kong Ltd. Wir sind keine Gründungsagentur, die Kunden billige Firmengründungen anbieten. Solche Angebote sind z. T. sehr riskant und können schnell zur Steuerfalle werden. Ohne die steuerliche bzw. rechtliche Beratung sollten Sie auf keinen Fall im Ausland resp. in Hong Kong eine Firma (Ltd) gründen. Wir arbeiten mit Steuerkanzleien für internationales Steuerrecht zusammen und erbringen keine steuerliche- und/ oder rechtliche Beratung. Wir sind der Überzeugung, dass bei der Gründung einer Auslandsgesellschaft und internationalen Steuergestaltung es unbedingt erforderlich ist, dass versierter Steuerberater für internationales Steuerrecht berät.



Doing Business in Hong Kong

Was sind die Vorteile, wenn Sie in Hong Kong eine Firma gründen? Die Gründe sind leicht zu verstehen: Hong Kongs Rolle als "Tor zu China" wie seine, im Vergleich zu den meisten Industrieländern geradezu paradiesisch anmutenden Steuern in Hong Kong (max. Steuersatz 16.5 % auf Firmengewinne; außerhalb Hong Kong Erwirtschaftetes bleibt steuerfrei), sind hier sicher Hauptanziehungspunkte. Hinzu kommt eine Infrastruktur, welche die meisten anderen Weltstädte in den Schatten stellt, so effiziente wie unbestechliches Justiz und Verwaltung sowie ein Finanzzentrum (das 4.größte der Welt nach New York, London und Tokio!), bei dem der Kunde unter über 300 hier vertretenen Banken aus aller Welt wählen kann. Die wesentlichen Vorteile einer Firma in Hong Kong sind:

  • Keine persoenliche Haftung
  • Geringe Stammeinlage von weniger als 1 EURO
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Eine schnelle Gruendung

Ein sehr grosser Vorteil ist die Besteuerung: "Hong Kong besitzt eine unternehmerfreundliche Besteuerung und besteuert nur die Gewinne, die innerhalb der Verwaltungszone (innerhalb der Staatsgrenzen) erwirtschaftet werden, und dann nur mit 16,5%. Sämtliche außerhalb Hong Kongs erwirtschafteten Gewinne sind steuerfrei. Mangels Doppelbeteuerungsabkommen mit Deutschland erfolgt kein Datenaustausch. Zu beachten sind allerdings die deutschen Außensteuervorschriften."


Für wen lohnt sich eine Firmengründung in Hong Kong? Schon ab einem Jahresgewinn von mehr als 10.000.- € pro Jahr lohnt sich eine Hong Kong Firma zu gründen. Mit einer günstigen Jahrespauschale sind alle Kosten – vom Büro über Geschäftsführer bis hin zu Steuererklärungen bezahlt.


Hong Kong ist ideal für Geschäfte in und mit China: Denn es verfügt im Gegensatz zu China über ein international anerkanntes Rechtssystem und eine geringe Steuerbelastung. Somit ist Hong Kong der ideale Ausgangspunkt, um in China Geschäfte zu machen. Dort können Sie lohnintensive Arbeiten sehr günstig erstellen lassen. Das Motto heißt: "Nicht produzieren, sondern produzieren lassen". Damit umgehen Sie Qualitätsprobleme. Wir haben gute Kontakte zu Wirtschaftsprüfern und deutschsprachigen Steuerberatern in Hong Kong und China und sprechen darüber hinaus chinesisch. Eine umfangreiche Unterstützung durch unser professionelles und erfahrenes Team können wir Ihnen damit garantieren. Die Kosten für die Gründung und Führung einer Limited in Hong Kong sind mit den Kosten für die Gründung einer GmbH in Deutschland vergleichbar.


Firmengründungen einer Limited (Ltd) in Hong Kong

Die häufigste Rechtsform in Hong Kong ist die Ltd (private limited company). In Hong Kong können Sie eine Ltd in kürzester Zeit gründen. Es gibt ca. 1 Mio. registrierte Hong Kong Ltd. Hong Kong ist als Firmensitz besonders interessant, weil Hong Kong eine der weltweit führenden Zentren im Bereich Finanzen und Handel ist. Hong Kong ist als unbürokratisch und liberal.

Die Private Limited Company (Ltd), also die nicht börsennotierte Aktiengesellschaft, ist die populärste Gesellschaftsform in Hong Kong und wird fast ausnahmslos auch von all den hier angesiedelten ausländischen Firmen gewählt, von denen es (bei knapp 7 Mio. Einwohnern) in dieser Stadt über 800,000 gibt. Ihre Neugründung erfordert ca. vier bis sechs Wochen. Oft nur ein bis zwei Tage dauert es, wenn (vielfach bereits ein Jahr oder länger "auf Vorrat" gehaltene) bestehende Firmenmäntel übernommen werden. Gefällt der Name der "fertig von der Stange" gekauften Firma nicht, ist dessen Änderung innerhalb von Tagen möglich.


Gesetzliche Mindestanforderungen einer Limited (Ltd) in Hong Kong:

  • Stammkapital i. H. v. Hong Kong Dollars 2,- (ca. 0.20 Euro). Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt. Das Stammkapital, der Firmensitz, die o. g. Personen, sowie die Satzung sind im Handelsregister Hong Kongs vermerkt, das von jedermann eingesehen werden kann. Für die jährlich zu erstellende (und zu testierende) Bilanz sowie Gewinn- & Verlustrechnung der Firma besteht dagegen keine Publizierungspflicht.
  • Zwei Aktionäre
  • zwei Direktoren: Die Aktionäre und Direktoren können identisch sein (sind es bei kleinen Gesellschaften auch oft) und dürfen sowohl juristische als auch natürliche Personen sein, die nicht in Hong Kong ansässig sein müssen.
  • Ein Company Secretary (Schriftführer). Er muss in Hong Kong ansässig sein und ist u. a. für die Berichterstattung (z.B. Neuernennung von Direktoren usw.) an das Handelsregister zuständig.
  • Ein Firmensitz in Hong Kong.
  • Eine Firmensatzung, die meist sehr weit gefasst ist und die Befugnisse der Direktoren sowie den Geschäftszweck der Gesellschaft regelt. Geschäftsgegenstand können Herstellung und Vertrieb, Handel (lokal oder im Import/Export) sowie die diversesten Dienstleistungen sein. Besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen (ähnlich wie in Deutschland) lediglich in einigen Bereichen wie z. B. bei Banken, Börse, Finanzen und Versicherungen.

Die einfachste Loesung für ein Bankkonto in Hong Kong ist aktuell die HSBC. Hierzu werden zwar viele Unterlagen seitens der Bank angefordert, diese jedoch stellen wir Ihnen alle zusammen. Auch begleiten wir Sie beim Banktermin, sodass es bei der Eroeffnug keine Probleme gibt. Ich weiss aus Erfahrungen mit Mandanten das wenn man nicht vorbereitet ist, solche Termine auch erfolglos sein koennen wenn Unterlagen fehlerhaft oder nicht vorhanden sind. Auch ein Privatkonto in Hong Kong macht viel Sinn und sollten Sie in Betracht ziehen.


Steuern & Rechnungswesen in Hong Kong

Ist Hongkong eine Steueroase?

Hongkong gilt nicht als klassische Steueroase, sondern als bedeutender internationaler Finanzplatz mit einem transparenten Steuersystem. Die Sonderverwaltungszone Hongkong hat ein eigenes Steuersystem, das auf Einkommens- und Körperschaftsteuer basiert. Es gibt keinen Kapitalertragssteuer, keine Quellensteuer auf Zinsen und Dividenden sowie keine Mehrwertsteuer.

Allerdings hat Hongkong keine Doppelbesteuerungsabkommen mit allen Ländern abgeschlossen, was in einigen Fällen dazu führen kann, dass Unternehmen und Privatpersonen doppelt besteuert werden. Außerdem gibt es in Hongkong kein Bankgeheimnis, so dass die Behörden bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Geldwäsche Einsicht in Konten und Transaktionen nehmen können.

Zudem ist es möglich, dass durch die Einrichtung von Unternehmen in Hongkong und der Nutzung von Steuervorteilen die Steuerlast reduziert werden kann. Dies ist jedoch keine spezielle Besonderheit von Hongkong, sondern ein weltweites Phänomen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass Hongkong kein klassischer Steueroasen-Status zukommt, aber aufgrund seiner besonderen Stellung als internationaler Finanzplatz und des Fehlens einiger Steuerarten in bestimmten Fällen als attraktiver Standort zur Steueroptimierung genutzt werden kann.

Welchen Steuersatz hat Hongkong?

Der Steuersatz in Hong Kong beträgt 16,5 %. In der Praxis ist er jedoch oft erheblich niedriger, da jegliche Zinserträge aus Bankguthaben sowie im Ausland oder in der Volksrepublik China erwirtschaftete Gewinne in Hong Kong steuerfrei sind. Wenn die Gesellschaft aber in Hong Kong eine tatsächliche Betriebstätte, also z.B. ein eigenes Büro hat, kann sie von den dortigen niedrigen Steuern in Höhe von 16,5% profitieren bzw. unterliegt überhaupt keiner Besteuerung, wenn die Gewinne außerhalb von Hong Kong erwirtschaftet werden. Kapitalgewinne, Gewinne einer Niederlassung eines Unternehmens und Dividenden, welche nach Hong Kong gebracht oder in Hong Kong erwirtschaftet wurden, werden nicht besteuert. Lediglich auf die Übertragung von Aktien, Pachtverhältnisse und den Kauf und Verkauf von Grundstücken wird Grunderwerbssteuer erhoben. Kredite und Ausgaben für die eigene Aus- und Weiterbildung werden ebenfalls nicht besteuert. Überdies sind die Regelungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und Kosten sehr großzügig. Allein hierdurch schon fällt das Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Hong Kong und Deutschland nach unserer Erfahrung in der Praxis meist nicht ins Gewicht. Außerdem gibt es keine Mehrwertsteuer in Hong Kong. Importzölle fallen im wesentlichen nur auf Spirituosen, Tabakwaren, Benzin und Diesel sowie Kraftfahrzeuge an.


Die Gewinne der Limited die in Hong Kong erzielt werden, werden mit 16,5 % besteuert. Viele Länder erheben Steuern auf den weltweiten Gewinn eines Unternehmens. Hong Kong ist eines der wenigen Länder der Welt, dass die Steuer auf territorialer Basis erhebt. Gesellschaften, die ausschließlich mit im Ausland Ansässigen Geschäfte tätigen (Exempt. Companys) bleiben gänzlich steuerfrei. Ausländische Einkünfte bleiben somit steuerfrei. Hong Kong besteuert nur den Gewinn aus einem Handel, Beruf oder geschäftlichen Tätigkeit in Hong Kong.



DBA-Sachverhalt mit Deutschland oder Ländern in der EU: Hong Kong hat nur ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien und Luxemburg. I.d.R. also keine Abschirmwirkung eines DBAs vorhanden. Das Fehlen von Doppelbesteuerungsabkommen kann durch eine zyprische Limited als Zwischenholding, die die Anteile an der Hong Kong Ltd hält, aufgefangen werden. Die Dividendenzuflüsse in der zyprischen Holding werden nicht besteuert. In Zypern gibt es ein Holdingsprivileg, das unabhängig von der Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens ist. Diese Dividenden können unter Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei an eine deutsche Kapitalgesellschaft ausgeschüttet werden. In Deutschland können so die Dividenden steuerfrei vereinnahmt werden.

Umsatzsteuer: Es gibt keine Mehrwertsteuer in Hong Kong.


Hong Kong Offshore Company

Eine besondere Offshore-Gesetzgebung gibt es nicht. Offshore-Gewinne, also Gewinne die im Ausland oder in der VR China erzielt werden, sind steuerfrei. Somit ist die Hong Kong Ltd optimal für Geschäftsaktivitäten in China geeignet.

Gewinn- / Ertragsteuer 2017/2018
Unternehmen: 2008/09 ff. 16.5%
Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit : 2008/09 ff. 15%

Vermögenssteuer 2017/2018
Standardpreis: 2008/09 ff. 15%

Löhne + Steuern Persönliche Zulagen + Lohnsteuerabzug 2017/2018
die ersten HK $ 40.000: 2009/10 ff. 2%
die nächsten HK $ 40.000: 2009/10 ff. 7%
die nächsten HK $ 40.000: 2009/10 ff. 12%
Auf den übersteigenden Rest: 2009/10 ff. 17%
einheitlicher Steuersatz: seit 2009/10 15%

Persönliche Steuerabzüge / Freibeträge 2017/2018
Grundvergütung HK $ 132.000
Beihilfe für Verheiratete HK $ 264.000
Kindergeld
Jedes Kind (1. bis 9.)
- Geburtsjahr HK $ 200.000
- Andere Jahrgänge HK $ 100.000
Abhängige Eltern / Großelternzulage
Alter 60 oder höher
- die nicht beim Steuerzahler wohnen HK $ 46.000
- die während des ganzen Jahres bei Steuerzahlern wohnen HK $ 92.000
Im Alter von 55 bis 59
- die nicht beim Steuerzahler wohnen HK $ 23.000
- die während des ganzen Jahres bei Steuerzahlern wohnen HK $ 46.000
Freibetrag für Alleinerziehende HK $ 132.000
Behindertenabhängige Beihilfe HK $ 75.000

Maximaler Abzug für Kosten 2017/2018
Ausgaben für die Ausbildung / Fortbildung HK $ 100.000
Spenden für wohltätige Zwecke 35% des zu veranlagenden Einkommens
Beiträge zu anerkannten Ruhestandsregelungen HK $ 18.000
Heimpflege Aufwendungen HK $ 92.000
Darlehenszinsen HK $ 100.000

Der Jahresabschluss ist spätestens 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister und an die Steuerbehörde (Inland Revenue Department) einzureichen. Hierzu werden Sie aber von uns immer rechtzeitig Informiert, sodass keine Frist verpasst werden kann.


Recht in Hong Kong

Das Rechtssystem in Hong Kong ist nicht nur in den für das Firmen- und Geschäftswesen maßgeblichen Bereichen weiterhin stark britisch geprägt. Daher ist die Limited in Hong Kong der englischen Limited sehr ähnlich. Die Pekinger Regierung vermeidet jeden Anschein eines Hineinregierens in Hong Kongs innere Angelegenheiten. Dies liegt in Ihrem Versprechen begründet, bis zum Jahre 2047 "ein Land, zwei Systeme" beizubehalten. Daran dürfte sich in absehbarer Zeit auch so schnell nichts ändern. Englisch ist hier auch heute noch gängige Gerichtssprache. Selbst Delinquenten, die nur Chinesisch verstehen, müssen damit rechnen, dass ihr Fall dann - unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers - weiterverhandelt wird.


  • Die Ltd bietet den Gesellschaftern eine beschränkte Haftung.
  • Die Ltd wird durch ein Memorandum und durch eine Satzung geregelt.
  • Die Ltd muss in Hong Kong registriert werden und über eine Adresse in Hong Kong verfügen.
  • Der Name der Ltd muss die Endung Limited oder Ltd beinhalten.
  • Die Ltd muss mindestens einen Aktionär haben. Das kann eine natürliche oder juristische Person von überall in der Welt sein.
  • Das gesetzliche Mindestkapital beträgt HK $ 1 .- (US $ 0,13).
  • Die Ltd muss mindestens einen Direktor haben. Das kann eine natürliche oder juristische Person sein, die nicht unbedingt eine in Hong Kong ansässige ist.
  • Die Ltd muss einen Company Secretary haben. Das muss eine Person oder Firma mit Wohnsitz in Hong Kong sein. Diese kümmert sich um die administrativen Anforderungen der Ltd.

Die Ltd muss jährlich

  • ihre Gewerbeanmeldung erneuern
  • einen Bericht über das Grundkapital, Aktionäre, Geschäftsführer und Sekretär einreichen
  • eine geprüfte Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung vorlegen (Die Gebühren eines CPA für die Prüfung betragen mind. USD 400)

Ausländische Investoren schätzen diese -in der Volksrepublik selbst noch nicht verbreitete- Rechtssicherheit derart, dass sie Kooperations- und Investitionsverträge mit rotchinesischen Partnern gern in Hong Kong und unter Verwendung einer hiesigen Firma schließen. Richtig gemacht, verhelfen derlei Konstruktionen dann auch dem chinesischen Partner zum legalen Genuss von Steuer- und Investitionsvergünstigungen in China, wie sie die Volksrepublik ihren Landeskindern sonst nicht gewährt. Bestechlichkeit ist bei Hong Konger Beamten zumindest nicht häufiger anzutreffen, als in Deutschland auch, wird aber weit drakonischer geahndet. Eine, mit sehr weitgehenden Vollmachten ausgestattete und vom hiesigen Verwaltungsapparat unabhängige Anti-Korruptionspolizei, die ihre segensreiche Tätigkeit mit Vorliebe auch auf käufliche Elemente in der Privatwirtschaft ausdehnt, ist zu Recht gefürchtet.

Top Hong Kong Ltd


Kosten in Hong Kong

Gründungs- und Verwaltungskosten: Für die Gründung oder den Kauf des Mantels einer Limited in Hong Kong mit bis zu HK$ 10,000.- (ca. 1,000.- Euro) Stammkapital, berechnen wir einmalig US$ 1,000.-. Schließlich kann das Haftkapital von jedermann im Handelsregister eingesehen werden und die Mindestsumme von HK$ 2.- oder rd. 0,2 Euro erscheint in der Praxis dann oft allzu dürftig.

Sofern der Käufer als Firmeninhaber, Geschäftsführer usw. selbst nicht in Erscheinung treten will, können treuhänderisch die zwei Aktionäre und Direktoren, den Company Secretary (Schriftführer) sowie den Firmensitz in Hong Kong gestellt werden. Sofern sonst für uns nichts zu tun ist, wird hierfür jährlich US$ 3,000.- berechnet.


Einmalige Gründungsgebühren

  • Gründung einer Limited + Gesellschaftsstrukturierung: 980,00 Euro
  • Übersetzung der Gründungsunterlagen, Apostille: 300,00 Euro
  • Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos in Hong Kong (plus Internet-Banking und Kreditkarte sofern beides zusammen während des 1.Termins beantragt wird): 780,00 Euro
  • Einrichtung des elektronischen Buchhaltungssystem: Inklusive Kontenplan: 300,00 Euro

Jährliche Gebühren, ab dem ersten Jahr

  • Dienstleistungen des Gesellschaftssekretärs: USD 700 pro Jahr, im ersten Jahr zzgl. 390,00 Euro
  • Büroadresse (Registered Office):USD 700 pro Jahr, im ersten Jahr zzgl. 290,00 Euro
  • Telefon, Fax und Post Service (Postadresse, Telefonnummer, Fax): USD 950 pro Jahr, im ersten Jahr zzgl. 400 Euro
  • Business Registration Fee: USD 60

Treuhand-Direktor und weitere Dienstleistungen

Einmalige Gebühren: Director's Guarantee Deposit USD 2.000

Der Posten „Director Guarantee Deposit“ ist eine reine Sicherheitsleistung, die immer dann anfällt, wenn wir die Funktion des Direktors übernehmen, da damit auch die gesamte Haftung für das Unternehmen übernommen wird. Sollten Sie Ihre Hong Kong Firma an einen anderen Dienstleister übertragen, wird Ihnen der Betrag selbstverständlich zurück erstattet.

Jährliche Gebühren, ab dem ersten Jahr:

  • Stellung von lokalen Direktoren: USD 3.000 pro Jahr, im ersten Jahr zzgl. 990,00 Euro
  • Stellung von Unterschriftsberechtigten: USD 1.000 pro Jahr, im ersten Jahr zzgl. 400,00 Euro
  • Wenn gewünscht: Email und Webhosting: USD 450
  • E-Mail & Webhosting bei Logistikdienstleistungen: Wenn Sie wünschen, dass unsere Logistikabteilung im Namen Ihrer Firma und nicht mit einer KL-Emailaddress mit Ihren Herstellern und Kunden kommuniziert, können wir Ihnen einen Domain-Namen und bis zu 20 Emailadressen für Ihr Hong Kong Unternehmen zu registrieren. Die Jahresgebühr für diesen Service beträgt USD 450, im ersten Jahr zzgl. 250,00 Euro

In Zusammenarbeit mit deutschen Steuerberatern und in Hong Kong ansässigen Wirtschaftsprüfern erhalten Sie eine individuelle steuerliche Gestaltung


Möchte der Käufer, dass wir die Hong Kong Limited auch aktiv verwalten, das heißt nach seinen Weisungen -Geschäfte abwickeln, Bankkonten bewegen, Rechnungen versenden usw., so richten sich die Gebühren hierfür nach dem erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwand (ab US$ 1,500.- monatlich).


Von unseren Auftraggebern stets zu ersetzen sind Fremdkosten für Porto, Telefon und Fax, das gesetzlich vorgeschriebene Bilanztestat durch einen hier zugelassenen Wirtschaftsprüfer (ab ca. 600.- Euro) usw. Da aber auch die Kommunikationskosten in Hong Kong erheblich niedriger sind als in Deutschland, ist dies für so gut wie nie ein Thema.


Aktuelles + weitere Infos

steuerrechtlichen Mitwirkungspflichten deutscher Unternehmen bei Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern

Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  1. Hintergrund: Nach § 16 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) müssen deutsche Steuerpflichtige verschärfte Mitwirkungspflichten erfüllen, wenn ihre ausländischen Geschäftspartner "nicht oder nur unwesentlich" besteuert werden. Dies betrifft die Offenlegung von Geschäftsbeziehungen.

  2. Urteil des FG Münster: Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Ertragsteuerbelastung von 16,5 %, wie sie im Jahr 2016 in Hongkong galt, nicht als "unwesentlich" im Sinne des AStG anzusehen ist. Das Gericht legt die Grenze für eine unwesentliche Besteuerung bei unter 10 % fest.

  3. Keine Revision: Obwohl das Urteil grundsätzliche Bedeutung hat, wurde vonseiten des Finanzamts keine Revision eingelegt, was bedeutet, dass das Urteil rechtskräftig ist.

  4. Abweichung von der Finanzverwaltung: Die Finanzverwaltung legt in ihrem Erlass aus dem Jahr 2004 eine Grenze von 25 % für eine unwesentliche Besteuerung fest. Trotz vieler Steuersenkungen im Ausland und der Diskrepanz zur herrschenden Meinung in der Fachliteratur, die eine Grenze von 10 % sieht, hält die Finanzverwaltung in ihrem Entwurf für die Neufassung des Anwendungserlasses an der 25 %-Grenze fest.

  5. Bedeutung des Urteils: Das Urteil könnte für deutsche Unternehmen bedeuten, dass sie bei Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern, die einer Ertragsteuerbelastung von mehr als 10 % unterliegen, nicht die verschärften Mitwirkungspflichten erfüllen müssen. Dadurch könnten Betriebsausgabenabzüge leichter geltend gemacht werden.

Das Urteil und die Entscheidung gegen eine Revision könnten darauf hindeuten, dass die bisherige Praxis der Finanzverwaltung, eine Grenze von 25 % anzusetzen, möglicherweise überdacht werden muss und nicht mehr zeitgemäß ist.


Haftungsausschluss: Alle bereitgestellten Informationen und Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Steuerberatung im Einzelfall nicht ersetzen können. Für persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen empfehlen wir, sich direkt an uns zu wenden.




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