Rechtsstand: 30.06.2026 Hong Kong Limited · Hongkong Ltd · Auslandsgesellschaft · Profits Tax · Offshore Claim · CRS · AStG · § 138 AO

Hong Kong Limited gründen: Steuern, Offshore-Gewinne, CRS und deutsche Risiken 2026

Hong Kong Limited: Gründung, Steuern und Risiken für deutsche Unternehmer

Eine Hong Kong Limited kann für echte Asien-, China- oder internationale Handelsgeschäfte sinnvoll sein. Für Unternehmer mit Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Kunden in Deutschland ist sie aber kein einfaches Steuersparmodell. Entscheidend sind Substanz in Hongkong, tatsächliche Geschäftsleitung, Profits Tax, Offshore-Claim, deutscher Ort der Geschäftsleitung, Meldepflichten nach § 138 AO, Mitwirkungspflichten nach § 90 AO, Außensteuergesetz, CRS-Datenaustausch, Bank-Compliance und Verrechnungspreise.

Hong Kong Limited 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Kein Steuerspar-Automatismus Niedrige Hongkong-Steuern helfen nur, wenn Geschäftsleitung, Substanz und Gewinnquelle belastbar passen.
Profits Tax 8,25 % auf die ersten 2 Mio. HKD Gewinn, danach 16,5 % für Corporations.
Territorialprinzip Nur Hongkong-Quellengewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig; der Offshore-Status ist nachzuweisen.
CRS-Datenaustausch Hongkong meldet Finanzkonten von Steuerresidenten meldepflichtiger Staaten, darunter Deutschland.
Deutsche Geschäftsleitung Wird die Ltd aus Deutschland geleitet, drohen deutsche Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuerpflichten.
§ 138 AO / AStG Auslandsgründung, Beteiligungen, passive Einkünfte und Niedrigbesteuerung müssen geprüft werden.
Die Grafik zeigt die Prüfung von Geschäftsmodell, Substanz, Hongkong-Steuern, deutschen Steuerpflichten und Compliance. Hong Kong Limited: nicht nur gründen, sondern steuerlich tragen können 1. Geschäftsmodell Asienhandel, China, echte Auslandstätigkeit 2. Substanz Office, Director, Bank, Entscheidungen 3. Deutschland Geschäftsleitung, AStG, § 138 AO 4. Compliance Audit, Annual Return, CRS, Unterlagen Merksatz: Eine Hong Kong Ltd funktioniert nur mit echter Substanz und sauberer Dokumentation Briefkasten, Nominee und deutsches Homeoffice sind regelmäßig keine belastbare Steuerstruktur
Achtung: Hongkong nimmt am automatischen Informationsaustausch nach CRS/AEOI teil. Außerdem sind Auslandsgewinne ohne Substanz nicht steuerfrei.

Wann eignet sich eine Hong Kong Limited?

Eine Hong Kong Limited kann sinnvoll sein, wenn es ein echtes operatives Asiengeschäft gibt: lokale Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Lager, Managemententscheidungen, Bankbeziehungen oder eine nachvollziehbare Handelsfunktion in Hongkong. Für rein deutsche Tätigkeiten ist die Hong Kong Limited dagegen häufig riskant, weil deutsche Steuerpflichten nicht durch eine Auslandsgesellschaft verschwinden.

Einsatz einer Hong Kong Limited
Konstellation Einordnung Praxis-Hinweis
Handel mit China / Asien Kann sinnvoll sein, wenn operative Substanz in Hongkong vorhanden ist. Lieferkette, Einkaufsfunktion, Vertragsabschluss und Zahlungsströme dokumentieren.
Reine deutsche Beratung oder Dienstleistung Regelmäßig nicht geeignet als Steuersparmodell. Geschäftsleitung, Kundenkontakt und Leistungserbringung in Deutschland sprechen gegen Auslandsstruktur.
E-Commerce mit internationaler Lieferkette Einzelfallabhängig. Lager, Plattformen, Zoll, Umsatzsteuer, Ort der Geschäftsleitung und Verrechnungspreise prüfen.
Holding für Beteiligungen Nur mit Substanz, FSIE-Prüfung und deutscher AStG-Prüfung. Passive Einkünfte und Niedrigbesteuerung können deutsche Hinzurechnungsbesteuerung auslösen.
Nominee-/Treuhandmodell Besonders kritisch. Wirtschaftliches Eigentum, Transparenzregister, CRS, Bank-Compliance und Steuerstrafrecht prüfen.
Steuer-Tipp: Beginnen Sie nicht mit der Frage „Wie gründe ich billig?“, sondern mit: Wo werden Entscheidungen getroffen, wo entsteht Wertschöpfung, wo sitzen Kunden und Mitarbeiter, und welche Nachweise kann die Gesellschaft im Prüfungsfall vorlegen?

Gründung einer Hong Kong Limited: Mindestanforderungen

Die Hong Kong Limited ist typischerweise eine private company limited by shares. Für die Gründung sind unter anderem ein Incorporation Form, Articles of Association und die Business-Registration-Anmeldung einzureichen. Elektronische Certificates für private companies limited by shares werden nach Companies Registry regelmäßig kurzfristig ausgestellt.

Gründungsanforderungen einer Hong Kong Limited
Punkt Aktuelle Einordnung 2026 Fehler im Alttext
Director Mindestens ein Director als natürliche Person ist erforderlich. Die frühere Angabe „zwei Direktoren“ ist für private local limited companies zu pauschal.
Company Secretary Erforderlich; natürliche Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Hongkong oder Gesellschaft mit Hongkong-Adresse. Secretary bleibt relevant, aber nicht als bloße Formalie behandeln.
Sole Director Der alleinige Director darf nicht zugleich Company Secretary derselben Gesellschaft sein. Bei Einpersonenstrukturen zusätzliche Organisation nötig.
Registered Office Registrierte Adresse in Hongkong erforderlich. Registered Office ersetzt keine echte Geschäftsleitung oder Substanz.
Articles of Association Satzung / Articles sind Bestandteil der Gründung. Musterunterlagen müssen zum Geschäftsmodell passen.
Business Registration Business Registration Certificate ist neben Certificate of Incorporation relevant. Register- und Steuerregistrierung nicht verwechseln.
Achtung: Eine schnelle Online-Gründung oder ein fertiger Firmenmantel löst keine deutschen Steuerfragen. Wenn die tatsächliche Geschäftsleitung in Deutschland liegt, kann die Hongkong-Gesellschaft in Deutschland steuerlich ansässig oder zumindest steuerpflichtig sein.

Hongkong-Steuern: Profits Tax und Territorialprinzip

Hongkong erhebt keine deutsche Körperschaftsteuer, keine deutsche Umsatzsteuer und keine Gewerbesteuer. Stattdessen ist für Unternehmen vor allem die Profits Tax relevant. Hongkong besteuert grundsätzlich territorial: Steuerpflichtig sind Gewinne, die in Hongkong entstehen oder aus Hongkong stammen.

Profits Tax 2026 im Überblick
Steuer / Thema Hongkong-Regel Praxis-Hinweis für deutsche Unternehmer
Profits Tax für Corporations 8,25 % auf die ersten 2 Mio. HKD assessable profits; 16,5 % auf darüber hinausgehende Gewinne. Zwei-Stufen-System gilt nicht automatisch für beliebig viele Gruppengesellschaften.
Unincorporated Businesses 7,5 % auf die ersten 2 Mio. HKD; danach 15 %. Nicht mit Limited-Struktur verwechseln.
Territorialprinzip Nur Hongkong-Quellengewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig. Offshore-Gewinne müssen im Einzelfall belegt werden.
VAT / Sales Tax Hongkong erhebt keine VAT / Sales Tax. Deutsche Umsatzsteuer kann trotzdem entstehen, wenn Leistungsort oder Kundenbezug Deutschland/EU betrifft.
Dividenden und Zinsen Hongkong erhebt regelmäßig keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen. Deutsche Besteuerung beim Gesellschafter bleibt gesondert zu prüfen.
Beispiel:
Eine Hong Kong Limited erzielt 3 Mio. HKD steuerpflichtigen Hongkong-Gewinn. Bei Anwendung der Two-tiered Profits Tax Rates werden 2 Mio. HKD mit 8,25 % und 1 Mio. HKD mit 16,5 % besteuert. Ob daneben deutsche Steuern entstehen, hängt insbesondere von Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Gesellschaftern und AStG ab.

Offshore-Gewinne und FSIE-Regime: Nicht pauschal steuerfrei

Das Territorialprinzip bedeutet nicht, dass jeder außerhalb Hongkongs fakturierte Gewinn automatisch steuerfrei ist. Die Quelle des Gewinns ist anhand der tatsächlichen Geschäftsvorgänge zu bestimmen. Für bestimmte ausländische Passiveinkünfte von multinationalen Gruppen gilt zudem das Foreign-sourced Income Exemption Regime.

Offshore-Claim und FSIE-Prüfung
Thema Prüfung Dokumentation
Handelsgewinn Wo werden Einkauf, Verkauf, Vertragsverhandlungen, Orderannahme und Risikoentscheidungen tatsächlich ausgeführt? Verträge, E-Mails, Board Minutes, Reiseberichte, Logistik- und Zahlungsunterlagen.
Dienstleistungsgewinn Wo werden die Leistungen tatsächlich erbracht? Projektunterlagen, Mitarbeiterzeiten, Leistungsnachweise, Kundenkommunikation.
Dividenden / Zinsen / IP / Veräußerungsgewinne FSIE-Regime für MNE-Entities prüfen. Economic Substance, Participation Requirement, Nexus Requirement oder andere Ausnahme.
Offshore-Claim Behauptung allein genügt nicht. Beweisvorsorge von Beginn an einrichten.
Deutschland Auch bei Hongkong-Offshore-Gewinn kann Deutschland besteuern, wenn Geschäftsleitung oder Gesellschafter in Deutschland steuerpflichtig sind. § 10 AO, § 1 KStG, AStG, § 138 AO und § 90 AO prüfen.
Achtung: „Offshore Company“ ist kein Schutzschild. Je stärker die tatsächliche Wertschöpfung, Leitung oder Kundengewinnung in Deutschland liegt, desto größer ist das Risiko deutscher Besteuerung und steuerstrafrechtlicher Rückfragen.

Deutsche Steuerfallen: Geschäftsleitung, § 138 AO, AStG und Mitwirkungspflichten

Deutsche Unternehmer müssen bei einer Hong Kong Limited vor allem prüfen, ob die Gesellschaft aus Deutschland geleitet wird, ob Auslandsbeteiligungen angezeigt wurden, ob passive niedrig besteuerte Einkünfte vorliegen und ob die Unterlagen für Auslandssachverhalte vollständig beschafft werden können.

Deutsche Risiken einer Hong Kong Limited
Risiko Rechtsgrundlage / Thema Praxis-Hinweis
Geschäftsleitung in Deutschland § 10 AO, § 1 KStG. Werden wesentliche Leitungsentscheidungen aus Deutschland getroffen, droht deutsche unbeschränkte Steuerpflicht.
Deutsche Betriebsstätte § 12 AO, DBA-/Nicht-DBA-Prüfung. Büro, Homeoffice, Lager, Mitarbeiter oder Vertreter können relevant sein.
Mitteilungspflichten § 138 AO. Auslandsgründung, Betriebsstätte oder Beteiligung rechtzeitig dem Finanzamt anzeigen.
Erhöhte Mitwirkungspflichten § 90 AO. Auslandsunterlagen, Verträge, Bankbelege und Substanznachweise müssen beschafft werden.
Hinzurechnungsbesteuerung §§ 7 ff. AStG. Passive niedrig besteuerte Einkünfte aus Hongkong können deutschen Gesellschaftern zugerechnet werden.
Niedrige Besteuerung § 8 Abs. 5 AStG. Eine Belastung unter 15 % kann für AStG-Zwecke niedrig sein.
Verrechnungspreise § 1 AStG, § 90 Abs. 3 AO. Leistungen zwischen deutscher Firma, Gesellschafter und Hongkong Ltd fremdüblich dokumentieren.
Steuerstrafrecht § 370 AO. Verschwiegene Konten, Beteiligungen oder Gewinne können strafrechtlich relevant werden.
Steuer-Tipp: Dokumentieren Sie Board Meetings, tatsächliche Entscheidungsorte, Vollmachten, Bankfreigaben, Verträge, Personal, Büroräume und wirtschaftliche Funktionen. Ohne Nachweise wird die Struktur im Zweifel aus deutscher Sicht beurteilt.

CRS, Bankkonto und Transparenz: Kein „unsichtbares“ Hongkong-Konto

Hongkong beteiligt sich am automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen. Finanzinstitute müssen Konten von Steuerresidenten meldepflichtiger Jurisdiktionen identifizieren und bestimmte Informationen jährlich an das Inland Revenue Department melden. Deutschland ist seit 2018 als Reportable Jurisdiction gelistet.

Bankkonto und Datenaustausch
Thema Einordnung 2026 Praxis-Hinweis
CRS / AEOI Hongkong tauscht Finanzkontoinformationen mit meldepflichtigen Partnerstaaten aus. Deutsche Steuerresidenten sollten nicht von Anonymität ausgehen.
Self-Certification Banken fragen steuerliche Ansässigkeit und beherrschende Personen ab. Falschangaben können Konto- und Steuerprobleme auslösen.
Bankkonto Banken prüfen Substanz, Geschäftsmodell, UBO, Herkunft der Mittel und Compliance. Hongkong-Bankkonto ist heute kein Selbstläufer.
Nominee-Struktur Transparenzanforderungen und wirtschaftliches Eigentum beachten. Treuhand- und Strohmannmodelle sind besonders risikoreich.
Deutschland Ausländische Konten und Gesellschaften müssen in Steuererklärungen und Meldungen korrekt verarbeitet werden. Jahresabschlüsse, Kontoauszüge und Gesellschafterunterlagen vollständig vorhalten.

DBA Deutschland–Hongkong: Kein allgemeines Doppelbesteuerungsabkommen

Deutschland und Hongkong haben nach aktuellem BMF-Stand kein allgemeines Doppelbesteuerungsabkommen für Einkommen- und Ertragsteuern. Das DBA Deutschland–VR China ist in Hongkong nicht anwendbar. Damit müssen Doppelbesteuerung, Anrechnung, Betriebsausgabenabzug, Quellensteuern und Beteiligungsstrukturen besonders sorgfältig geprüft werden.

DBA und Doppelbesteuerung
Frage Einordnung Praxis-Hinweis
Gilt das DBA Deutschland–China für Hongkong? Nein, Hongkong hat ein eigenes Steuersystem; das China-DBA ist dort nicht anwendbar. Nicht mit Festland-China verwechseln.
Gibt es ein allgemeines DBA Deutschland–Hongkong? Nach BMF-Stand 01.01.2026 kein allgemeines DBA für Einkommen-/Ertragsteuern. Doppelbesteuerung nach nationalen Regeln prüfen.
Hilft eine Zwischenholding? Nicht pauschal. Substanz, Missbrauchsregeln, § 50d EStG, AStG, Anti-Treaty-Shopping und EU-Recht prüfen.
Ist „Zypern-Holding + Hongkong Ltd“ automatisch steuerfrei? Nein. Die alte Empfehlung im Ausgangstext wurde entfernt, weil sie ohne Einzelfallprüfung zu riskant ist.
Achtung: Holdingstrukturen sollten nicht aus alten Mustertexten übernommen werden. Seit ATAD, DAC6, AStG-Reform, Anti-Treaty-Shopping und CRS sind Substanz und Dokumentation entscheidend.

Rechnungswesen, Audit, Profits Tax Return und Annual Return

Eine Hong Kong Limited verursacht laufende Pflichten. Dazu gehören Annual Return, Business Registration, Buchhaltung, Financial Statements, Profits Tax Return, ggf. Audit, Tax Computation, CRS-Self-Certifications und Nachweise für Offshore Claims.

Laufende Pflichten einer Hong Kong Limited
Pflicht Regel / Frist Praxis-Hinweis
Annual Return Local private company: jährlich innerhalb von 42 Tagen nach dem Gründungsjahrestag. Verspätung löst höhere Gebühren und mögliche Strafverfolgung aus.
Companies Registry Registerdaten zu Directors, Company Secretary, Registered Office und Shareholders aktuell halten. Änderungen zeitnah melden.
Profits Tax Return Grundsätzlich innerhalb eines Monats ab Ausgabe; Block Extension Scheme beachten. Frist richtet sich nach IRD und Steuerberaterverlängerung.
Supporting Documents Financial Statements und Tax Computation sind beizufügen, wenn Gross Income vorliegt. Auch kleine Corporations müssen Unterlagen vorbereiten.
Audit Aktive Hongkong-Gesellschaften benötigen regelmäßig geprüfte Abschlüsse. Dormant-Status nur bei tatsächlicher Inaktivität und formaler Erklärung.
Offshore Claim Nachweis über ausländische Gewinnquelle erforderlich. Verträge, Board Minutes, Lieferkette und Funktionsanalyse aufbewahren.
Deutschland Deutsche Steuererklärungen, Meldepflichten und Buchführungsanforderungen gesondert prüfen. Hongkong-Compliance ersetzt keine deutsche Compliance.

Kosten: Gründung, laufende Verwaltung und echte Substanz

Die bloßen Gründungskosten sind nicht entscheidend. Realistisch sind laufende Kosten für Company Secretary, Registered Office, Bank-Compliance, Buchhaltung, Audit, Tax Return, Steuerberatung, Substanznachweise, Verrechnungspreise und deutsche Beratung.

Kosten- und Substanzplanung
Kostenblock Warum relevant? Risiko bei Sparmodell
Company Secretary / Registered Office Gesetzliche Mindestorganisation in Hongkong. Reine Adresse ohne Substanz hilft steuerlich wenig.
Bankkonto / KYC Banken prüfen wirtschaftliche Berechtigte, Geschäftsmodell und Mittelherkunft. Kontoeröffnung kann scheitern oder später gesperrt werden.
Audit / Tax Filing Hongkong-Compliance ist jährlich erforderlich. Verspätungen führen zu Gebühren, Strafen und Reputationsrisiken.
Substanz Mitarbeiter, Büro, lokale Leitung, Verträge und reale Wertschöpfung. Ohne Substanz droht deutsche Zurechnung.
Deutsche Beratung § 138 AO, AStG, KSt, GewSt, USt, Verrechnungspreise und Steuerstrafrecht. Fehler werden oft erst Jahre später teuer.
Achtung / entfernt: Pauschale Aussagen wie „lohnt sich ab 10.000 € Gewinn“ wurden gestrichen. Eine Hong Kong Limited lohnt sich nur, wenn Geschäftsmodell, Substanz, Steuerfolgen, Compliance und Bankfähigkeit im Einzelfall tragfähig sind.

Alternativen zur Hong Kong Limited

Für Unternehmer mit deutschem Schwerpunkt sind häufig deutsche oder EU-Strukturen besser geeignet. Eine Auslandsgesellschaft sollte nur gewählt werden, wenn sie wirtschaftlich begründet und steuerlich dokumentierbar ist.

Rechtsform-Alternativen
Alternative Wann sinnvoll? Vorteil
UG haftungsbeschränkt Deutsches Startup oder kleiner Betrieb mit Haftungsbegrenzung. Deutsche Rechtsklarheit, geringe Einstiegshürde.
GmbH Solides deutsches Geschäftsmodell, B2B, Investoren, Personal. Hohe Akzeptanz bei Banken, Kunden und Behörden.
GmbH & Co. KG Unternehmensgruppe, Immobilien, Familiengesellschaft, Nachfolge. Flexible Gewinnverteilung und klare deutsche Struktur.
EU-Gesellschaft mit Substanz Echte Tätigkeit im EU-Ausland. DBA-/EU-Recht kann planbarer sein als Drittstaatenstruktur.
Hong Kong Branch / Repräsentanz Deutsches Unternehmen mit tatsächlicher Asienfunktion. Kann transparenter sein als eine separate Ltd ohne Substanz.

Passende interne Themen: Rechtsformwahl, Limited nach Brexit, Doppelbesteuerungsabkommen.

Häufige Fehler bei der Hong Kong Limited

Typische Fehler und bessere Lösung
Fehler Risiko Besser so
„Hongkong meldet nichts nach Deutschland.“ Falsch wegen CRS/AEOI und Bank-Compliance. Auslandsbeteiligung und Konten vollständig erklären.
Offshore-Gewinne pauschal als steuerfrei behandeln. Nachzahlungen, Strafzinsen, Steuerstrafverfahren. Quellenprüfung und Offshore-Claim dokumentieren.
Director in Deutschland führt tatsächlich alles. Deutsche Geschäftsleitung und deutsche Steuerpflicht. Operative Substanz und Entscheidungskompetenz real in Hongkong schaffen oder deutsche Struktur wählen.
§ 138 AO ignorieren. Bußgeld- und Nachweisrisiken. Auslandsgründung und Beteiligung rechtzeitig melden.
Treuhand-/Nominee-Struktur unkritisch nutzen. Transparenz-, Bank-, Haftungs- und Steuerstrafrechtsrisiken. Wirtschaftlich Berechtigte und Kontrollrechte offen und sauber dokumentieren.
Alte Steuertabellen 2017/2018 übernehmen. Veraltete Werte und falsche Beratung. Aktuelle IRD-Werte und 2026-Rechtslage verwenden.

Checkliste: Hong Kong Limited sicher prüfen

  1. Geschäftsmodell prüfen: Warum Hongkong und nicht Deutschland / EU?
  2. Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung dokumentieren.
  3. Substanz in Hongkong planen: Büro, Director, Mitarbeiter, Bank, Verträge, Entscheidungen.
  4. Company Secretary und Registered Office korrekt einrichten.
  5. Business Registration, Annual Return, Audit und Profits Tax Return fristgerecht organisieren.
  6. Offshore-Claim nur mit belastbaren Unterlagen verfolgen.
  7. FSIE-Regime für Zinsen, Dividenden, IP und Veräußerungsgewinne prüfen.
  8. § 138 AO-Meldungen zu Gründung, Beteiligung und Betriebsstätte vorbereiten.
  9. § 90 AO-Unterlagen und Beweisvorsorge für Auslandssachverhalte einrichten.
  10. AStG-Hinzurechnungsbesteuerung und Niedrigbesteuerung unter 15 % prüfen.
  11. CRS-Self-Certifications, Bank-KYC und wirtschaftlich Berechtigte korrekt angeben.
  12. Verrechnungspreise zwischen Deutschland und Hongkong fremdüblich dokumentieren.
  13. Deutsche Umsatzsteuer, E-Rechnung, Zoll und Plattformpflichten gesondert prüfen.
  14. Bei rein deutschem Geschäft UG/GmbH als Alternative vergleichen.

Hong Kong Limited oder Auslandsgesellschaft prüfen lassen?

Sie planen eine Hong Kong Limited, halten bereits eine Beteiligung oder haben Fragen zu Offshore-Gewinnen, § 138 AO, AStG, CRS, Geschäftsleitung, Verrechnungspreisen oder deutscher Steuerpflicht? Wir prüfen die Struktur, dokumentieren Risiken und zeigen rechtssichere Alternativen.

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FAQ: Hong Kong Limited gründen und versteuern

Ist eine Hong Kong Limited für deutsche Unternehmer steuerfrei?

Nein. Hongkong besteuert zwar grundsätzlich territorial, aber deutsche Steuerpflichten können bestehen, wenn Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Gesellschafter oder Wertschöpfung in Deutschland liegen.

Wie hoch ist die Hongkong Profits Tax?

Für Corporations gilt seit 2018/19 ein Zwei-Stufen-System: 8,25 % auf die ersten 2 Mio. HKD assessable profits und 16,5 % auf darüber hinausgehende Gewinne.

Sind Offshore-Gewinne einer Hong Kong Limited immer steuerfrei?

Nein. Die ausländische Quelle des Gewinns muss nachgewiesen werden. Für bestimmte ausländische Passiveinkünfte multinationaler Gruppen gilt außerdem das FSIE-Regime.

Gibt es ein DBA zwischen Deutschland und Hongkong?

Nach BMF-Stand 01.01.2026 gibt es kein allgemeines Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Hongkong. Das DBA Deutschland–VR China ist in Hongkong nicht anwendbar.

Meldet Hongkong Bankdaten nach Deutschland?

Ja, Hongkong nimmt am automatischen Informationsaustausch nach CRS/AEOI teil. Deutschland ist seit 2018 als Reportable Jurisdiction gelistet.

Welche Mindestanforderungen gelten für eine Hong Kong Limited?

Erforderlich sind insbesondere mindestens ein Director als natürliche Person, ein Company Secretary, ein Registered Office in Hongkong, Articles of Association und Business Registration.

Muss eine Hong Kong Limited einen Jahresabschluss erstellen?

Ja, eine aktive Hongkong-Gesellschaft benötigt laufende Buchhaltung, Financial Statements, regelmäßig Audit und eine Profits Tax Return mit Tax Computation und Belegen.

Was muss ich in Deutschland melden?

Auslandsgründungen, Beteiligungen, Betriebsstätten und weitere Auslandssachverhalte können nach § 138 AO meldepflichtig sein. Zudem gelten erhöhte Mitwirkungspflichten nach § 90 AO.

Quellenverzeichnis

  1. Hong Kong Companies Registry, Incorporation of Local Limited Companies – Form NNC1, Articles of Association, Business Registration Notice und Certificates; Rechtsstand: 30.06.2026.
  2. Hong Kong Companies Registry, Directors / Company Secretary – private local limited company: mindestens ein Director als natürliche Person und ein Company Secretary; Company Secretary mit Hongkong-Bezug; Rechtsstand: 30.06.2026.
  3. Hong Kong Companies Registry, Annual Return – Local Private Company: NAR1 innerhalb von 42 Tagen nach Gründungsjahrestag, Gebühren und Sanktionen; Rechtsstand: 30.06.2026.
  4. GovHK / IRD, Tax Rates of Profits Tax – Corporations: 16,5 %, Two-tiered Rates 8,25 % bis 2 Mio. HKD und 16,5 % darüber; Rechtsstand: 30.06.2026.
  5. IRD, A Simple Guide on the Territorial Source Principle of Taxation – Hongkong besteuert grundsätzlich nur Hongkong-Quellengewinne; Rechtsstand: 30.06.2026.
  6. IRD, Foreign-sourced Income Exemption Regime – FSIE für bestimmte ausländische Passiveinkünfte von MNE-Entities ab 2023/2024; Rechtsstand: 30.06.2026.
  7. IRD, Automatic Exchange of Financial Account Information – CRS/AEOI, Due Diligence, Self-Certification und jährliche Meldung; Rechtsstand: 30.06.2026.
  8. IRD, Reportable Jurisdictions – Deutschland seit 2018 als Reportable Jurisdiction; Rechtsstand: 30.06.2026.
  9. BMF, Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 01.01.2026 – DBA Deutschland–VR China in Hongkong nicht anwendbar; kein allgemeines DBA Deutschland–Hongkong für Einkommen-/Ertragsteuern.
  10. § 10 AO – Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung; Rechtsstand: 30.06.2026.
  11. § 12 AO – Betriebsstätte; Rechtsstand: 30.06.2026.
  12. § 90 AO – Mitwirkungspflichten, erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten; Rechtsstand: 30.06.2026.
  13. § 138 AO – Anzeigen über Erwerbstätigkeit und Auslandsbeteiligungen; Rechtsstand: 30.06.2026.
  14. § 1 KStG – unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht bei Geschäftsleitung oder Sitz im Inland; Rechtsstand: 30.06.2026.
  15. § 2 GewStG – Gewerbesteuerpflicht; Rechtsstand: 30.06.2026.
  16. § 1 AStG – Fremdvergleichsgrundsatz und Einkünftekorrektur bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen; Rechtsstand: 30.06.2026.
  17. §§ 7 ff. AStG – Hinzurechnungsbesteuerung; Rechtsstand: 30.06.2026.
  18. § 8 Abs. 5 AStG – niedrige Besteuerung bei Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 15 %; Rechtsstand: 30.06.2026.
  19. § 370 AO – Steuerhinterziehung; Rechtsstand: 30.06.2026.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Auslandsgesellschaften, Offshore-Claims, CRS, AStG und Meldepflichten müssen stets im konkreten Einzelfall geprüft werden.


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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