Rechtsstand: 30.06.2026 Limited · Ltd · Brexit · Geschäftsleitung · Rechtsfähigkeit · Haftung · Körperschaftsteuer · Gewerbesteuer · Companies House

Limited (Ltd) in Deutschland: Brexit-Folgen, Rechtsfähigkeit, Haftung und Steuern 2026

Limited Ltd in Deutschland: Brexit-Folgen, Haftung und Steuern

Die Limited (Ltd) war jahrelang eine beliebte Alternative zur GmbH oder UG. Seit dem Brexit ist sie für Unternehmer mit tatsächlicher Geschäftsleitung in Deutschland aber regelmäßig keine einfache haftungsbeschränkte Rechtsform mehr. Entscheidend sind heute vor allem: Verwaltungssitz, Anerkennung der Rechtsfähigkeit, persönliche Haftung, deutsche Steuerpflicht, Buchführung, Companies-House-Pflichten, Löschung aus dem britischen Register und die Frage, ob eine UG, GmbH oder andere Rechtsform die bessere Lösung ist.

Limited in Deutschland 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Brexit-Risiko UK-Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland können ihre Anerkennung als haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft verlieren.
Persönliche Haftung Je nach Fall droht die Behandlung als Einzelunternehmen, GbR oder OHG.
Company Secretary Für private UK-Limiteds ist ein Company Secretary grundsätzlich nicht erforderlich.
Geschäftsleitung Liegt der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung in Deutschland, ist die deutsche Steuerpflicht zentral zu prüfen.
Steuern Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Gesellschafterbesteuerung können betroffen sein.
Alternative Für neue Gründungen in Deutschland ist häufig die UG oder GmbH rechtssicherer als eine UK-Limited.
Die Grafik zeigt die Prüfung von Verwaltungssitz, Rechtsfähigkeit, Haftung, Steuern und Handlungsoptionen. Limited in Deutschland: erst Sitz und Haftung prüfen, dann Steuern 1. Verwaltungssitz Wo werden die Geschäfte geführt? 2. Rechtsform Ltd anerkannt? GbR/OHG/EK? 3. Steuern KSt, GewSt, USt, Lohnsteuer 4. Lösung UG/GmbH, Umstrukturierung Merksatz: Die Limited ist 2026 kein Standardmodell für deutsche Gründer Wer von Deutschland aus führt, sollte Haftung, Registerlage und Steuerfolgen sofort prüfen
Achtung: Die Limited als attraktive Standardalternative zur GmbH ist seit dem Brexit überholt. Für Unternehmer mit tatsächlicher Geschäftsleitung in Deutschland steht heute das Haftungs- und Anerkennungsrisiko im Vordergrund.

Brexit: Warum die UK-Limited in Deutschland riskant ist

Vor dem Brexit konnten sich UK-Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland auf die europäische Niederlassungsfreiheit stützen. Nach Ablauf der Übergangsfrist zum 31.12.2020 gilt diese Schutzwirkung für UK-Gesellschaften grundsätzlich nicht mehr. Damit wird eine Limited, die faktisch von Deutschland aus geführt wird, gesellschaftsrechtlich nicht mehr ohne Weiteres als britische haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft anerkannt.

Brexit-Folgen für die Limited
Situation Einordnung 2026 Risiko
Limited mit echter Geschäftsleitung im Vereinigten Königreich Britische Gesellschaft kann fortbestehen; deutsche Betriebsstätte oder Einkünfte sind gesondert zu prüfen. Internationale Steuerpflicht, DBA, Betriebsstätte, Verrechnungspreise.
Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland Gesellschaftsrechtlich regelmäßig kein sicherer haftungsbeschränkter Rechtsträger in Deutschland. Einordnung als Einzelunternehmen, GbR oder OHG; persönliche Haftung.
Einpersonen-Limited Bei Verwaltungssitz in Deutschland kann Behandlung als einzelkaufmännisches Unternehmen drohen. Haftungsdurchgriff auf die handelnde Person.
Mehrpersonen-Limited Je nach Geschäftsbetrieb kommen GbR oder OHG in Betracht. Persönliche, gesamtschuldnerische Gesellschafterhaftung.
Gelöschte Limited Steuerliche Folgen nach BMF-Schreiben vom 19.07.2023 prüfen. Schlussbesteuerung, Gesellschafterbesteuerung, Register- und Haftungsfragen.
Praxis-Hinweis: Eine bestehende Limited sollte nicht nur steuerlich, sondern auch gesellschaftsrechtlich geprüft werden. Besonders wichtig sind Companies-House-Status, Verwaltungssitz, Gesellschafterzahl, Handelsregistereintragung, laufende Verträge, Bankkonten, Vermögen, Schulden und persönliche Haftung.

Was ist eine Limited?

Die private company limited by shares ist eine britische Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung nach britischem Recht. Sie ist grob mit einer deutschen GmbH vergleichbar, folgt aber britischem Gesellschaftsrecht. Für deutsche Gründer ist heute entscheidend, ob die Gesellschaft tatsächlich im Vereinigten Königreich geführt wird oder ob der Mittelpunkt der Geschäftsleitung in Deutschland liegt.

Limited im Überblick
Merkmal Aktuelle Einordnung Hinweis
Director Mindestens ein Director ist erforderlich. Directors tragen die Verantwortung für Unternehmensführung und Pflichten.
Company Secretary Für private Limiteds grundsätzlich nicht erforderlich. Die alte Pflichtangabe „Director und Secretary zwingend“ ist veraltet.
Shareholder Mindestens ein Shareholder ist erforderlich. Director und Shareholder können dieselbe Person sein.
Registered Office Eine registrierte Adresse im Vereinigten Königreich ist erforderlich. Briefkastenadresse ersetzt keine echte Geschäftsleitung.
Companies House Register- und Einreichungspflichten bestehen fort. Accounts, Confirmation Statement und Registerdaten fristgerecht einreichen.
Identitätsprüfung Seit 18.11.2025 wird die Identitätsprüfung für Directors und PSCs phasenweise verpflichtend. Fristen im Companies-House-Register prüfen.

Limited in Großbritannien gründen: aktuelle Grundregeln

Eine UK-Limited kann weiterhin in Großbritannien gegründet werden. Für deutsche Unternehmer ist das aber nur dann sinnvoll, wenn es eine tragfähige geschäftliche und organisatorische Verbindung zum Vereinigten Königreich gibt. Eine bloße Online-Gründung mit Geschäftsleitung in Deutschland löst die Brexit-Probleme nicht.

Prüfpunkte vor Gründung einer UK-Limited
Prüfung Warum wichtig? Praxis-Frage
Geschäftsleitung Entscheidet über Anerkennung, Steuerpflicht und DBA-Einordnung. Wo werden die laufenden wesentlichen Geschäftsentscheidungen tatsächlich getroffen?
Substanz im Vereinigten Königreich Briefkastenstrukturen sind steuerlich und rechtlich riskant. Gibt es Personal, Büro, Leitung, Kunden, Verträge oder operative Tätigkeit in UK?
Deutsche Betriebsstätte Kann deutsche Steuerpflichten auslösen. Gibt es Büro, Lager, Mitarbeiter, Geschäftsleitung oder Vertreter in Deutschland?
Bank, Verträge, Rechnungen Geschäftspartner und Banken prüfen Rechtsform und Haftung. Akzeptiert die Bank die Struktur nach Brexit?
Alternativen UG oder GmbH sind für Deutschland häufig einfacher und rechtssicherer. Warum soll es gerade eine UK-Limited sein?
Achtung: Eine Limited-Gründung ersetzt keine Prüfung von Haftung, Steuern, Registerpflichten, Meldepflichten, Geldwäschevorgaben, E-Rechnung, Umsatzsteuer und DBA. Für rein deutsche Geschäftstätigkeit ist eine deutsche Rechtsform häufig klarer.

Limited mit Geschäftsleitung in Deutschland

Für die steuerliche und rechtliche Beurteilung ist der tatsächliche Verwaltungssitz entscheidend. Der Verwaltungssitz liegt dort, wo die laufenden wesentlichen Leitungsentscheidungen getroffen werden. Wird eine UK-Limited von Deutschland aus geführt, sollte nicht davon ausgegangen werden, dass die britische Haftungsbeschränkung in Deutschland ohne Weiteres durchgreift.

Indizien für Geschäftsleitung in Deutschland
Indiz Bedeutung Nachweis / Dokumentation
Director arbeitet aus Deutschland Starkes Indiz für Geschäftsleitung im Inland. Wohnsitz, Büro, E-Mail-Signatur, Verträge, Kalender.
Bank, Buchhaltung und Rechnungen in Deutschland Operative Steuerung findet wahrscheinlich im Inland statt. Bankunterlagen, Rechnungsanschrift, Buchhaltungszugriff.
Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter in Deutschland Kann auf inländischen Betrieb oder Betriebsstätte hinweisen. Verträge, Personalunterlagen, Projektunterlagen.
UK-Adresse nur Registered Office Reine Empfangsadresse genügt nicht als echte Geschäftsleitung. Servicevertrag, Postweiterleitung, fehlende operative Substanz.
Companies-House-Status „dormant“ Kann gegen operative Tätigkeit in UK sprechen. Companies-House-Auszug und Accounts prüfen.

Steuerpflicht in Deutschland: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Gesellschafter

Steuerlich ist zuerst zu prüfen, ob die Limited in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht kann bereits dann bestehen, wenn sich die Geschäftsleitung im Inland befindet. Daneben sind Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer und die Besteuerung der Gesellschafter zu prüfen.

Deutsche Steuerpflicht einer Limited
Steuerart Auslöser Praxis-Hinweis
Körperschaftsteuer Geschäftsleitung oder Sitz im Inland. Für 2026 beträgt der Körperschaftsteuersatz 15 %; spätere Jahre nach § 23 KStG beachten.
Gewerbesteuer Inländischer Gewerbebetrieb oder inländische Betriebsstätte. Messzahl 3,5 %; Hebesatz der Gemeinde entscheidet über effektive Belastung.
Gesellschafterbesteuerung Ausschüttungen, Veräußerung, Auflösung oder Löschung. § 17 EStG, § 20 EStG, Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer prüfen.
Doppelbesteuerungsabkommen Doppelansässigkeit oder Auslandseinkünfte. Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und Betriebsstätten im DBA-Sinn prüfen.
Brexit-Sonderregeln Historische Besteuerungsfolgen durch Brexit. Bloßer Brexit und spätere Löschung sind getrennt zu beurteilen.
Steuer-Tipp: Bei einer bestehenden Limited sollten Sie jährlich mindestens prüfen: Companies-House-Status, tatsächliche Geschäftsleitung, deutsche Steuererklärungen, Gesellschafterstruktur, Ausschüttungen, Darlehen, Verrechnungskonten, Umsatzsteuer und Haftungsrisiken.

Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung

Eine Limited mit Deutschlandbezug kann sowohl britische Register- und Rechnungslegungspflichten als auch deutsche Buchführungs- und Steuererklärungspflichten auslösen. Für deutsche Zwecke sind insbesondere Handelsrecht, Steuerbilanz, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Offenlegungspflichten zu prüfen.

Buchführung und Compliance
Pflicht Grober Inhalt Fehler vermeiden
Britische Accounts Einreichung von Accounts beim Companies House. Fristen nicht versäumen; sonst drohen Sanktionen oder Strike-off.
Confirmation Statement Jährliche Bestätigung von Registerdaten. Directors, PSCs, Adresse und Shares aktuell halten.
Deutsche Buchführung Je nach Einordnung Handels- und Steuerbilanz beziehungsweise steuerliche Gewinnermittlung. Deutsche und britische Pflichten nicht vermischen.
Aufbewahrung Unterlagen in beiden Rechtskreisen prüfen. Belege digital, unveränderbar und prüfbar archivieren.
E-Rechnung Bei deutschen B2B-Umsätzen und Rechnungseingang aktuelle E-Rechnungsregeln beachten. PDF, XRechnung, ZUGFeRD und Archivierung sauber unterscheiden.

Interne Hinweise: Weitere Informationen finden Sie unter Buchhaltung, Buchführungspflicht und E-Rechnung.

Lohnsteuer und Umsatzsteuer bei der Limited

Beschäftigt die Limited Arbeitnehmer in Deutschland oder wird sie von Deutschland aus geführt, können deutsche Arbeitgeberpflichten entstehen. Umsatzsteuerlich ist zu prüfen, ob und wo steuerbare Umsätze, Betriebsstätten, feste Niederlassungen, Reverse-Charge-Fälle oder Registrierungs-/Erklärungspflichten vorliegen.

Lohnsteuer und Umsatzsteuer
Bereich Prüfung Praxis-Hinweis
Lohnsteuer Arbeitgeberstellung, Arbeitsort, Betriebsstätte, Geschäftsleitung, ständiger Vertreter. Deutsche Lohnsteuerabzugsverpflichtung nicht wegen UK-Rechtsform ignorieren.
Sozialversicherung Beschäftigungsort, Entsendung, Homeoffice, Geschäftsführervergütung. Gesondert sozialversicherungsrechtlich prüfen.
Umsatzsteuer Leistungsort, Steuerschuldnerschaft, Rechnungsangaben, Vorsteuer. Deutsche Umsätze können deutsche Umsatzsteuerpflichten auslösen.
Umsatzsteuerliche Registrierung Inlandslieferungen, Dienstleistungen, Onlinehandel, Bauleistungen. Zuständigkeiten und Meldewege aktuell prüfen.
E-Rechnung Seit 2025 muss Empfang von E-Rechnungen in Deutschland organisatorisch möglich sein. Auch Auslandsgesellschaften mit deutschem B2B-Bezug sollten Prozesse prüfen.

Löschung einer britischen Limited aus dem Companies House

Wird eine Limited nach dem 31.12.2020 aus dem britischen Handelsregister gelöscht, können erhebliche steuerliche Folgen entstehen. Das BMF-Schreiben vom 19.07.2023 behandelt insbesondere die zivilrechtliche Behandlung nach dem Brexit, die steuerliche Behandlung und die Folgen einer Löschung im Companies House.

Folgen der Löschung einer Limited
Thema Mögliche Folge Zu prüfen
Zivilrechtlicher Status Fortfall der britischen Gesellschaft im Register. Restgesellschaft, Vermögen, Vertretung, laufende Prozesse.
Ertragsteuer Schlussbesteuerung und Aufdeckung stiller Reserven können relevant werden. Betriebsvermögen, Teilwerte, stille Reserven, Verlustvorträge.
Gesellschafter Auflösungs- oder Ausschüttungsbesteuerung kann ausgelöst werden. Privatvermögen, Betriebsvermögen, Beteiligungshöhe, § 17 EStG, § 20 EStG.
Einlage in neue Rechtsform Übergang in Einzelunternehmen, GbR oder OHG kann steuerlich fortzuführen sein. Einlagewert, Buchwerte, Teilwerte, Dokumentation.
Restoration Wiederherstellung im Companies House kann steuerliche Folgen beeinflussen. Britisches Recht, Fristen, Registerstatus und BMF-Schreiben prüfen.
Achtung: Die Löschung einer Limited sollte nicht als reine Formsache behandelt werden. Vor einer freiwilligen Löschung oder bei drohendem Strike-off sollten Steuerbilanz, Vermögen, Schulden, Gesellschafterkonten, Verträge, Bankbeziehungen und Haftungsrisiken geprüft werden.

Download: BMF-Schreiben zu steuerlichen Folgen der Löschung einer britischen Limited

Alternativen zur Limited: UG, GmbH oder GmbH & Co. KG?

Für deutsche Gründer ist die Limited seit dem Brexit nur noch selten die naheliegende Standardlösung. Häufig sind deutsche Rechtsformen klarer, rechtssicherer und bei Banken, Geschäftspartnern und Behörden einfacher handhabbar.

Rechtsformalternativen
Rechtsform Vorteil Typischer Einsatz
UG haftungsbeschränkt Deutsche haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft mit geringem Stammkapital. Startups, Dienstleister, kleine Unternehmen mit deutschem Geschäftsbetrieb.
GmbH Hohe Akzeptanz, klare Rechtslage, haftungsbeschränkt. Wachstumsunternehmen, Handelsunternehmen, B2B-Geschäft, Investorenstruktur.
GmbH & Co. KG Flexible Personengesellschaft mit haftungsbeschränkter Komplementär-GmbH. Familienunternehmen, Immobilien, Beteiligungen, Nachfolgeplanung.
Einzelunternehmen Einfach und günstig. Kleine Tätigkeiten ohne erhebliches Haftungsrisiko.
GbR / OHG Mehrere Personen können gemeinsam tätig werden. Nur nach Haftungs- und Registerprüfung sinnvoll.
Praxis-Tipp: Bei bestehenden Limiteds ist häufig nicht die Neugründung, sondern die saubere Überführung in eine deutsche Struktur entscheidend: Vermögen, Verträge, Steuern, Mitarbeiter, Bank, Kunden und Haftung müssen abgestimmt werden.

Hongkong, Malta oder andere Auslandsgesellschaft?

Auslandsgesellschaften können für echte internationale Geschäftsmodelle sinnvoll sein. Für rein deutsche Geschäftstätigkeit sind sie jedoch regelmäßig keine einfache Steuerersparnis. Entscheidend sind Substanz, tatsächliche Geschäftsleitung, Betriebsstätten, Außensteuerrecht, Verrechnungspreise, Meldepflichten, Banken, Rechnungen, DBA und Missbrauchsvermeidung.

Auslandsgesellschaften kritisch prüfen
Modell Wann denkbar? Risiko
Hongkong Limited Bei echtem Asiengeschäft, lokaler Substanz und operativer Tätigkeit. Geschäftsleitung in Deutschland, Betriebsstätte, Banken, Quellensteuern, Meldepflichten.
Malta Limited Bei echter EU-Auslandsstruktur mit Substanz und belastbarem Geschäftsmodell. Keine pauschale „5-%-Steuerlösung“; Hinzurechnungsbesteuerung und Substanzanforderungen prüfen.
UK Limited Bei echter Geschäftsleitung und Tätigkeit im Vereinigten Königreich. Brexit, Anerkennung in Deutschland, Doppelbesteuerung, Registerpflichten.
Briefkastenmodell Regelmäßig nicht empfehlenswert. Steuerliche Zurechnung nach Deutschland, Haftung, Straf- und Bußgeldrisiken.
Achtung / entschärft: Die alte pauschale Empfehlung „Malta Limited statt englischer Limited“ wurde entfernt. Niedrige nominelle Steuersätze sind kein belastbares Beratungsergebnis. Entscheidend sind Substanz, Geschäftsleitung, Außensteuerrecht, tatsächliche Besteuerung und Dokumentation.

Häufige Fehler bei der Limited

Typische Fehler und bessere Lösung
Fehler Risiko Besser so
Limited weiter wie vor dem Brexit behandeln. Haftungs- und Registerrisiko. Verwaltungssitz, Rechtsfähigkeit und Handlungsoptionen prüfen.
Company Secretary als Pflicht darstellen. Veraltete Information. Aktuelle UK-Gründungsregeln verwenden.
Registered Office mit Geschäftsleitung verwechseln. Falsche steuerliche Ansässigkeit. Tatsächliche Geschäftsleitung anhand realer Entscheidungen dokumentieren.
Companies-House-Fristen ignorieren. Strafen, Strike-off, Löschung und Steuerfolgen. Accounts, Confirmation Statement und ID-Verifizierung überwachen.
Löschung als steuerneutral ansehen. Schlussbesteuerung und Gesellschafterbesteuerung möglich. BMF-Schreiben vom 19.07.2023 anwenden.
Auslandsgesellschaft als Steuersparmodell nutzen. Außensteuerrecht, Betriebsstätte, Missbrauchs- und Strafrisiken. Substanz, Geschäftsleitung und Steuerfolgen vor Gründung prüfen.

Checkliste: Limited in Deutschland prüfen

  1. Companies-House-Status abrufen: active, dormant, strike-off, dissolved oder restored.
  2. Director, Shareholder und PSC-Daten prüfen.
  3. Identitätsverifizierung bei Companies House ab 18.11.2025 prüfen.
  4. Tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung dokumentieren.
  5. Rechtsfähigkeit und Haftungsrisiko in Deutschland prüfen.
  6. Gesellschafterzahl und mögliche Einordnung als Einzelunternehmen, GbR oder OHG klären.
  7. Deutsche Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- und Lohnsteuerpflicht prüfen.
  8. Britische Accounts und Confirmation Statements auf Fristen prüfen.
  9. Deutsche Buchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse abstimmen.
  10. Bankkonten, Verträge, Kunden, Mitarbeiter und Vermögen erfassen.
  11. Bei Löschung oder drohendem Strike-off BMF-Schreiben vom 19.07.2023 anwenden.
  12. Überführung in UG, GmbH oder andere deutsche Struktur prüfen.
  13. Auslandsgesellschaften nur bei echter Substanz und internationalem Geschäftsmodell einsetzen.

Limited, Brexit-Folgen oder Löschung prüfen lassen?

Sie führen eine Limited mit Deutschlandbezug, haben Post vom Companies House erhalten, planen eine Löschung oder möchten in eine UG/GmbH-Struktur wechseln? Wir prüfen Geschäftsleitung, Rechtsformrisiko, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Gesellschafterbesteuerung und Handlungsoptionen.

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FAQ: Limited in Deutschland

Kann man 2026 noch eine Limited gründen?

Ja, eine UK-Limited kann weiterhin im Vereinigten Königreich gegründet werden. Für Unternehmer mit Geschäftsleitung in Deutschland ist sie aber wegen Brexit, Anerkennung, Haftung und Steuerpflicht regelmäßig riskant.

Ist eine UK-Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland noch haftungsbeschränkt?

Das ist nach dem Brexit hochriskant. Bei Verwaltungssitz in Deutschland kann die Limited gesellschaftsrechtlich als Einzelunternehmen, GbR oder OHG behandelt werden. Dann droht persönliche Haftung.

Braucht eine private Limited einen Company Secretary?

Nein. Für private UK-Limiteds ist ein Company Secretary grundsätzlich nicht erforderlich. Er kann freiwillig bestellt werden, die Verantwortung bleibt aber bei den Directors.

Wann ist eine Limited in Deutschland steuerpflichtig?

Eine Limited kann in Deutschland steuerpflichtig sein, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte im Inland hat oder inländische Einkünfte erzielt.

Wie wird eine Limited in Deutschland besteuert?

Je nach Einordnung kommen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Gesellschafterbesteuerung in Betracht. Entscheidend sind Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Rechtsformbehandlung und konkrete Einkünfte.

Was passiert, wenn die Limited im Companies House gelöscht wird?

Eine Löschung kann erhebliche steuerliche Folgen auslösen. Das BMF-Schreiben vom 19.07.2023 behandelt insbesondere Schlussbesteuerung, Gesellschafterbesteuerung und Sonderfälle wie Restoration.

Ist eine Malta Limited eine bessere Alternative?

Nicht pauschal. Eine Auslandsgesellschaft ist nur bei echter Substanz, nachvollziehbarem Geschäftsmodell und sauberer steuerlicher Struktur sinnvoll. Für rein deutsche Geschäftstätigkeit sind UG oder GmbH häufig rechtssicherer.

Welche Alternative ist für deutsche Gründer meist sinnvoller?

Häufig sind UG haftungsbeschränkt oder GmbH die klareren Alternativen. Sie sind im deutschen Recht verankert, bei Banken und Geschäftspartnern akzeptiert und vermeiden viele Brexit-Risiken.

Quellenverzeichnis

  1. BGH, Beschluss vom 16.02.2021, II ZB 25/17 – UK-Limited nach Brexit und Wegfall der Berufung auf die Niederlassungsfreiheit; Rechtsstand: 30.06.2026.
  2. OLG München, Urteil vom 05.08.2021, 29 U 2411/21 Kart – Rechts- und Parteifähigkeit einer UK-Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland nach Brexit; Rechtsstand: 30.06.2026.
  3. BMF-Schreiben vom 19.07.2023, IV C 2 - S 2701/19/10001 :004 – Steuerliche Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister nach dem 31.12.2020.
  4. § 10 AO – Geschäftsleitung als Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung; Rechtsstand: 30.06.2026.
  5. § 12 AO – Betriebsstätte; Rechtsstand: 30.06.2026.
  6. § 1 KStG – unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht bei Geschäftsleitung oder Sitz im Inland; Rechtsstand: 30.06.2026.
  7. § 2 KStG – beschränkte Körperschaftsteuerpflicht; Rechtsstand: 30.06.2026.
  8. § 23 KStG – Körperschaftsteuersatz: Veranlagungszeiträume bis 2027 15 %, danach stufenweise Absenkung; Rechtsstand: 30.06.2026.
  9. § 2 GewStG – Gewerbesteuerpflicht; Rechtsstand: 30.06.2026.
  10. § 11 GewStG – Steuermesszahl 3,5 %; Rechtsstand: 30.06.2026.
  11. § 238 HGB – Buchführungspflicht des Kaufmanns; Rechtsstand: 30.06.2026.
  12. § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss; Rechtsstand: 30.06.2026.
  13. § 325a HGB – Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen ausländischer Kapitalgesellschaften mit Zweigniederlassung; Rechtsstand: 30.06.2026.
  14. § 13d ff. HGB – Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger; Rechtsstand: 30.06.2026.
  15. § 38 EStG – Lohnsteuerabzug bei inländischem Arbeitgeber; Rechtsstand: 30.06.2026.
  16. § 17 EStG – Besteuerung bei wesentlicher Beteiligung im Privatvermögen, insbesondere Auflösung; Rechtsstand: 30.06.2026.
  17. § 20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen, Ausschüttungen und Auflösungsfälle; Rechtsstand: 30.06.2026.
  18. GOV.UK / Companies House – Private limited company formation: Director erforderlich, Company Secretary nicht erforderlich, mindestens ein Shareholder.
  19. GOV.UK / Companies House – Identity verification ab 18.11.2025 für Directors und People with Significant Control mit Übergangszeitraum.
  20. GOV.UK / Companies House – Accounts und jährliche Registerpflichten privater Limited Companies.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Bei bestehenden Limiteds mit Deutschlandbezug sollten Rechtsform, Haftung und steuerliche Folgen im Einzelfall geprüft werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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