Steuererklärung elektronisch & online mit ELSTER
Mit Mein ELSTER erledigen Sie Ihre Steuererklärung komfortabel am PC oder Tablet und übermitteln sie elektronisch an das Finanzamt.
Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
Inhalt
Die Finanzverwaltung setzt seit Jahren konsequent auf die elektronische Steuererklärung. Immer mehr Erklärungen müssen – oder können – online über ELSTER eingereicht werden. Für Privatpersonen ist die Abgabe oft noch freiwillig, bietet aber erhebliche Vorteile:
- Direktübermittlung: Postweg und Porto entfallen.
- Fristenwahrung: Versanddatum = Eingangsdatum beim Finanzamt.
- Schnelligkeit: Elektronische Erklärungen werden in der Regel bevorzugt bearbeitet.
- Präzision: Weniger Übertragungsfehler durch den Wegfall manueller Datenerfassung im Amt.
Berechnen Sie hier vorab Ihre mögliche Steuererstattung:
Rechner Steuerertattung
1 Was ist ELSTER?
ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ist das offizielle Portal der Finanzverwaltung. Das alte Programm ElsterFormular wurde durch das browserbasierte Portal "Mein ELSTER" ersetzt. Es dient als reines Übermittlungsportal und bietet keine individuellen Steuerspartipps – dafür ist weiterhin professionelle Steuersoftware oder ein Steuerberater nötig.
2 Aktuelle Regelungen: Wann ist ELSTER Pflicht?
Für Unternehmer, Freiberufler und Arbeitgeber ist ELSTER bei fast allen Erklärungsarten Pflicht:
- Einkommensteuer: Wenn Gewinneinkünfte vorliegen.
- Umsatzsteuer: Voranmeldungen und Jahreserklärungen.
- Gewerbe- & Körperschaftsteuer: Grundsätzliche E-Pflicht.
- Lohnsteuer: Anmeldungen und Bescheinigungen für Mitarbeiter.
- E-Bilanz: Übermittlung des Jahresabschlusses im XBRL-Format.
Für reine Privatpersonen ohne Gewinneinkünfte ist Papier noch in Ausnahmefällen oder bei Härtefällen zulässig, jedoch wird ELSTER dringend empfohlen.
3 Die Übermittlungsverfahren (Zertifikat)
Der heutige Standard ist das authentifizierte Verfahren. Dabei registrieren Sie sich bei Mein ELSTER und erhalten ein elektronisches Zertifikat (Zertifikatsdatei). Dieses Zertifikat ersetzt die handschriftliche Unterschrift und ermöglicht eine komplett papierlose Abgabe.
4 Einkommensteuererklärung & VaSt
Ein besonderer Service ist die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt). Hierbei können Sie Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen (z. B. Lohnbescheinigungen, Rentenbezüge, Krankenversicherungsbeiträge), direkt in Ihre Erklärung importieren. Dies minimiert Tippfehler und beschleunigt das Ausfüllen enorm.
Praxis-Tipps & Fehlervermeidung
Trotz der Vereinfachung bleibt die Verantwortung bei Ihnen:
- Datenimport prüfen: Übernommene Daten aus dem Vorjahr oder von der VaSt immer auf Richtigkeit kontrollieren.
- Belegvorhaltepflicht: Spendenquittungen oder Handwerkerrechnungen müssen nicht mehr mitgeschickt, aber für Rückfragen aufbewahrt werden.
- Bescheidprüfung: Vergleichen Sie nach Erhalt des Bescheids die elektronischen Bescheiddaten mit Ihren Eingaben, um Abweichungen sofort zu erkennen.
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