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Steuererklärung elektronisch & online mit ELSTER

Mit Mein ELSTER erledigen Sie Ihre Steuererklärung komfortabel am PC oder Tablet und übermitteln sie elektronisch an das Finanzamt.

Steuererklärung mit ELSTER Logo

Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen


Die Finanzverwaltung setzt seit Jahren konsequent auf die elektronische Steuererklärung. Immer mehr Erklärungen müssen – oder können – online über ELSTER eingereicht werden. Für Privatpersonen ist die Abgabe oft noch freiwillig, bietet aber erhebliche Vorteile:

  • Direktübermittlung: Postweg und Porto entfallen.
  • Fristenwahrung: Versanddatum = Eingangsdatum beim Finanzamt.
  • Schnelligkeit: Elektronische Erklärungen werden in der Regel bevorzugt bearbeitet.
  • Präzision: Weniger Übertragungsfehler durch den Wegfall manueller Datenerfassung im Amt.


Berechnen Sie hier vorab Ihre mögliche Steuererstattung:

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

1 Was ist ELSTER?

ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ist das offizielle Portal der Finanzverwaltung. Das alte Programm ElsterFormular wurde durch das browserbasierte Portal "Mein ELSTER" ersetzt. Es dient als reines Übermittlungsportal und bietet keine individuellen Steuerspartipps – dafür ist weiterhin professionelle Steuersoftware oder ein Steuerberater nötig.

2 Aktuelle Regelungen: Wann ist ELSTER Pflicht?

Für Unternehmer, Freiberufler und Arbeitgeber ist ELSTER bei fast allen Erklärungsarten Pflicht:

  • Einkommensteuer: Wenn Gewinneinkünfte vorliegen.
  • Umsatzsteuer: Voranmeldungen und Jahreserklärungen.
  • Gewerbe- & Körperschaftsteuer: Grundsätzliche E-Pflicht.
  • Lohnsteuer: Anmeldungen und Bescheinigungen für Mitarbeiter.
  • E-Bilanz: Übermittlung des Jahresabschlusses im XBRL-Format.

Für reine Privatpersonen ohne Gewinneinkünfte ist Papier noch in Ausnahmefällen oder bei Härtefällen zulässig, jedoch wird ELSTER dringend empfohlen.

3 Die Übermittlungsverfahren (Zertifikat)

Der heutige Standard ist das authentifizierte Verfahren. Dabei registrieren Sie sich bei Mein ELSTER und erhalten ein elektronisches Zertifikat (Zertifikatsdatei). Dieses Zertifikat ersetzt die handschriftliche Unterschrift und ermöglicht eine komplett papierlose Abgabe.

4 Einkommensteuererklärung & VaSt

Ein besonderer Service ist die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt). Hierbei können Sie Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen (z. B. Lohnbescheinigungen, Rentenbezüge, Krankenversicherungsbeiträge), direkt in Ihre Erklärung importieren. Dies minimiert Tippfehler und beschleunigt das Ausfüllen enorm.


Praxis-Tipps & Fehlervermeidung

Trotz der Vereinfachung bleibt die Verantwortung bei Ihnen:

  • Datenimport prüfen: Übernommene Daten aus dem Vorjahr oder von der VaSt immer auf Richtigkeit kontrollieren.
  • Belegvorhaltepflicht: Spendenquittungen oder Handwerkerrechnungen müssen nicht mehr mitgeschickt, aber für Rückfragen aufbewahrt werden.
  • Bescheidprüfung: Vergleichen Sie nach Erhalt des Bescheids die elektronischen Bescheiddaten mit Ihren Eingaben, um Abweichungen sofort zu erkennen.

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Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




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