Steuererklärung mit ELSTER: online, elektronisch & papierlos ans Finanzamt
Mit Mein ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung online erstellen, elektronisch an das Finanzamt übermitteln und viele Daten automatisch abrufen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann ELSTER Pflicht ist, wie das ELSTER-Zertifikat funktioniert, welche Belege Sie aufbewahren müssen und wie Sie typische Fehler bei der elektronischen Steuererklärung vermeiden.
Infografik: Steuererklärung mit ELSTER in 5 Schritten
Die folgende Infografik zeigt den typischen Ablauf von der Registrierung bis zur Bescheidprüfung. Sie können die Grafik direkt als SVG im HTML verwenden.
Was ist ELSTER?
ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Gemeint ist das offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung, über das Steuererklärungen, Steueranmeldungen, Anträge, Belege und Bescheiddaten elektronisch verarbeitet werden können.
Mein ELSTER ist browserbasiert. Sie müssen also kein klassisches Steuerprogramm installieren. Für einfache Steuerfälle kann das Portal ausreichen. Wer Steuerspartipps, Optimierungsvorschläge oder eine komfortablere Führung durch komplexe Steuerfälle wünscht, nutzt häufig zusätzlich eine Steuersoftware oder lässt die Erklärung steuerlich prüfen.
Wann ist die elektronische Steuererklärung mit ELSTER Pflicht?
Für viele Privatpersonen ist die elektronische Abgabe freiwillig, aber praktisch. Für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber und Kapitalgesellschaften bestehen dagegen zahlreiche elektronische Übermittlungspflichten.
ELSTER-Pflicht bei der Einkommensteuer
Eine Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, wenn Gewinneinkünfte erzielt werden. Dazu gehören insbesondere Einkünfte aus:
- Land- und Forstwirtschaft,
- Gewerbebetrieb,
- selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit.
Typische Pflichtfälle für Unternehmer
| Erklärung / Anmeldung | Typischer Nutzer | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung mit Gewinneinkünften | Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende | Anlagen G, S, L und EÜR prüfen |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | Unternehmer | regelmäßig monatlich oder vierteljährlich |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | Unternehmer | auch Kleinunternehmer sollten Pflichten prüfen |
| Gewerbesteuererklärung | Gewerbebetriebe | auch bei Personengesellschaften relevant |
| Körperschaftsteuererklärung | GmbH, UG, AG, Vereine, Stiftungen | zusätzlich Feststellungserklärungen beachten |
| E-Bilanz | Bilanzierende Unternehmen | Übermittlung im amtlichen Datensatz |
| Anlage EÜR | Einnahmen-Überschuss-Rechner | grundsätzlich elektronisch zu übermitteln |
| Lohnsteuer-Anmeldung und Lohnsteuerbescheinigung | Arbeitgeber | Fristen und Meldezeiträume beachten |
ELSTER-Zertifikat und Login: So funktioniert die Authentifizierung
Der Standard ist die authentifizierte Übermittlung. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto bei Mein ELSTER und eine Login-Möglichkeit, zum Beispiel eine Zertifikatsdatei oder eine unterstützte App-/Sicherheitslösung.
Warum ist das Zertifikat wichtig?
- Es ersetzt die handschriftliche Unterschrift.
- Es ermöglicht eine vollständig elektronische Abgabe.
- Es schützt den Zugriff auf Ihre steuerlichen Daten.
- Es wird für Belegabruf, Bescheiddaten und viele Unternehmensmeldungen benötigt.
Praxis-Tipp: Zugang frühzeitig einrichten
Warten Sie mit der Registrierung nicht bis kurz vor Fristablauf. Je nach Verfahren können Aktivierungsdaten benötigt werden. Testen Sie den Login frühzeitig und speichern Sie Zertifikat und Passwort sicher.
Vorausgefüllte Steuererklärung: Belegabruf nutzen, aber Daten prüfen
Die vorausgefüllte Steuererklärung, auch Belegabruf genannt, kann viele Daten automatisch bereitstellen. Dazu gehören insbesondere Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenleistungen, Lohnersatzleistungen sowie Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung.
Das spart Zeit und vermeidet Tippfehler. Trotzdem sollten Sie die übernommenen Werte immer mit Ihren Unterlagen vergleichen.
Diese Daten sollten Sie besonders kontrollieren
- Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge,
- Rentenbezugsmitteilungen,
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
- Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld,
- Kirchensteuer, Spenden, Riester- oder Rürup-Beiträge,
- Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag.
Belege bei ELSTER: Was muss mitgeschickt werden?
Bei der Einkommensteuer gilt grundsätzlich: Belege nicht automatisch mitschicken, sondern aufbewahren. Das Finanzamt fordert Belege an, wenn sie für die Bearbeitung benötigt werden.
Belege, die Sie gut aufbewahren sollten
- Spendenbescheinigungen,
- Handwerkerrechnungen und Zahlungsnachweise,
- Nachweise zu haushaltsnahen Dienstleistungen,
- Fortbildungs- und Reisekostenbelege,
- Arbeitsmittel und Homeoffice-Nachweise,
- Krankheitskosten und außergewöhnliche Belastungen,
- Bescheinigungen zu Kinderbetreuungskosten,
- Unterlagen zu Vermietung und Verpachtung.
Steuererstattung vorab berechnen
Bevor Sie Ihre Steuererklärung mit ELSTER übermitteln, können Sie überschlägig prüfen, ob eine Steuererstattung zu erwarten ist.
Rechner Steuerertattung
ELSTER für Unternehmer, Freiberufler und Arbeitgeber
Für Unternehmer ist ELSTER nicht nur ein Komfortwerkzeug, sondern in vielen Fällen der vorgeschriebene Übermittlungsweg. Besonders wichtig sind Fristen, korrekte Stammdaten und die Abstimmung zwischen Buchhaltung, Umsatzsteuer, Lohn und Jahresabschluss.
Typische Unternehmer-Fehler bei ELSTER
- falscher Voranmeldungszeitraum bei der Umsatzsteuer,
- nicht berücksichtigte Dauerfristverlängerung,
- Umsatzsteuer-Jahreserklärung stimmt nicht mit Voranmeldungen überein,
- fehlende Anlage EÜR,
- falsche Steuernummer oder falscher Betrieb,
- nicht übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen,
- vergessene E-Bilanz bei bilanzierenden Unternehmen.
Mehrwert-Tipp für Selbstständige
Stimmen Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Buchhaltung und Jahreserklärung vor Abgabe ab. Abweichungen führen häufig zu Rückfragen oder Nachzahlungen.
10 Praxis-Tipps für Ihre Steuererklärung mit ELSTER
1. Vorjahresdaten übernehmen
Nutzen Sie die Datenübernahme, aber löschen Sie nicht mehr zutreffende Angaben.
2. VaSt-Daten prüfen
Übernommene Bescheinigungen sind hilfreich, ersetzen aber keine Kontrolle.
3. Bankverbindung kontrollieren
Eine falsche IBAN kann Erstattungen verzögern.
4. Werbungskosten nicht vergessen
Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung und Homeoffice können die Steuer senken.
5. Sonderausgaben erfassen
Versicherungen, Spenden, Kirchensteuer und Altersvorsorge prüfen.
6. Haushaltsnahe Leistungen nutzen
Handwerker und Dienstleistungen nur mit Rechnung und unbarer Zahlung ansetzen.
7. Plausibilitätsprüfung ernst nehmen
Warnungen sind oft ein Hinweis auf fehlende oder widersprüchliche Angaben.
8. Belege digital sammeln
PDFs und Fotos geordnet nach Steuerjahr speichern.
9. Übertragungsprotokoll sichern
Speichern Sie den Nachweis der Übermittlung für Ihre Unterlagen.
10. Steuerbescheid prüfen
Vergleichen Sie Bescheiddaten mit Ihren Angaben und reagieren Sie fristgerecht.
Video: ELSTER einfach erklärt
Downloads und Checklisten zur ELSTER-Steuererklärung
Steuererklärung online erstellen oder prüfen lassen
ELSTER ist der digitale Weg zum Finanzamt. Ob Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen oder steuerlich prüfen lassen sollten, hängt von Ihrem Fall ab. Besonders bei Vermietung, Selbstständigkeit, Abfindung, Auslandssachverhalten, Kapitalerträgen oder größeren Werbungskosten lohnt sich eine fachliche Prüfung.
Häufige Fragen zur Steuererklärung mit ELSTER
Ist ELSTER kostenlos?
Ja, Mein ELSTER ist das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung. Kosten können entstehen, wenn Sie zusätzliche Steuersoftware oder steuerliche Beratung nutzen.
Brauche ich für ELSTER ein Zertifikat?
Für die authentifizierte elektronische Übermittlung benötigen Sie ein ELSTER-Benutzerkonto und eine sichere Login-Möglichkeit, zum Beispiel eine Zertifikatsdatei.
Muss ich Belege mit der Steuererklärung einreichen?
Grundsätzlich nein. Belege müssen in der Regel nur aufbewahrt und auf Anforderung des Finanzamts nachgereicht werden.
Was ist die vorausgefüllte Steuererklärung?
Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloser Belegabruf. Dabei können Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenleistungen oder Versicherungsbeiträge in die Steuererklärung übernommen werden.
Wann ist ELSTER Pflicht?
ELSTER ist insbesondere bei Gewinneinkünften, betrieblichen Steuererklärungen, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, EÜR, E-Bilanz und Lohnsteuer relevant.
Ersetzt ELSTER eine Steuerberatung?
Nein. ELSTER ist ein Übermittlungs- und Bearbeitungsportal. Es ersetzt keine individuelle steuerliche Prüfung oder Gestaltungsberatung.
Passend dazu
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.
Rechtsgrundlagen zum Thema: ELSTER
UStAEUStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG
UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
UStAE 18c.1. Verfahren zur Übermittlung der Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung
UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG
UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
UStAE 18c.1. Verfahren zur Übermittlung der Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung
UStR
UStR 225. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG
UStR 245a. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
AEAO
Zu § 122a Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf:
AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel: