Ratgeber · Rechtsstand: 03.07.2026

Grundsicherung 2026: Antrag, Höhe & Berechnung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hilft, wenn Rente, Erwerbsminderungsrente oder sonstiges Einkommen nicht für den notwendigen Lebensunterhalt reichen. Hier erfahren Sie, wer Anspruch hat, wie die Leistung berechnet wird, welche Freibeträge 2026 gelten und welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen.

Wichtig: Dieser Beitrag behandelt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Davon zu unterscheiden ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die seit dem 1. Juli 2026 schrittweise das Bürgergeldsystem ablöst.

Seniorin prüft Unterlagen zur Grundsicherung im Alter

Grundsicherung 2026 auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 bis 46b SGB XII.
  • Anspruch: bei Erreichen der Altersgrenze oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung ab 18 Jahren, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen gedeckt werden kann.
  • Regelbedarf 2026: Alleinstehende erhalten in Regelbedarfsstufe 1 weiterhin 563 € monatlich; Paare je Partner 506 €.
  • Zusätzlich möglich: angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie einmalige Sonderbedarfe.
  • Antrag: beim zuständigen Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises; die Deutsche Rentenversicherung kann häufig beraten oder den Antrag weiterleiten.

Grundsicherung-Rechner: Wie viel Grundsicherung steht mir zu?

Mit dem Rechner können Sie überschlägig prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bestehen könnte. Die tatsächliche Entscheidung trifft immer das zuständige Sozialamt anhand Ihrer Unterlagen.

Grundsicherung berechnen


Angemessene MietkostenEuro

Angemessene HeizkostenEuro

Rente(n) (Pflichtbeiträge abgezogen) Euro

Witwenrente (n) (Pflichtbeiträge abgezogen) Euro

sonstige Einkünfte Euro

 

Hinweis: Der Rechner ersetzt keine Bescheidprüfung. Besonders wichtig sind die örtlich angemessenen Unterkunftskosten, Freibeträge bei Grundrentenzeiten und die Frage, ob Vermögen verwertbar oder geschützt ist.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

Anspruch auf Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben die gesetzliche Altersgrenze erreicht.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert.
  • Sie durchlaufen als Mensch mit Behinderung bestimmte Eingangs-, Berufsbildungs- oder Arbeitsbereiche, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was bedeutet „dauerhaft voll erwerbsgemindert“?

Voll erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Für die Grundsicherung muss die volle Erwerbsminderung grundsätzlich dauerhaft sein. Die Prüfung erfolgt in vielen Fällen über den Rentenversicherungsträger im Auftrag des Sozialhilfeträgers.

Nicht erforderlich ist, dass Sie bereits eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehen. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen nach dem SGB XII erfüllt sind und Ihr Bedarf nicht durch Einkommen oder Vermögen gedeckt werden kann.

Wie hoch ist die Grundsicherung 2026?

Die Höhe der Grundsicherung richtet sich nicht allein nach einem festen Pauschalbetrag. Sie setzt sich aus mehreren Bedarfspositionen zusammen: Regelbedarf, Unterkunft und Heizung, mögliche Mehrbedarfe sowie weitere gesetzlich anerkannte Bedarfe.

Regelbedarfsstufen 2026

Regelbedarfe 2026 nach Regelbedarfsstufen
Regelbedarfsstufe Personengruppe Betrag 2026
RBS 1 Alleinstehende oder Alleinerziehende in eigener Wohnung 563 €
RBS 2 Erwachsene Partner in einer Wohnung, je Person 506 €
RBS 3 Erwachsene in stationären Einrichtungen 451 €
RBS 4 Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 €
RBS 5 Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 €
RBS 6 Kinder von 0 bis 5 Jahren 357 €

Zusätzlich werden bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung regelmäßig die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Was als angemessen gilt, hängt von den örtlichen Richtwerten und den Umständen des Einzelfalls ab.

Infografik: So wird Grundsicherung berechnet

Die Infografik zeigt die vereinfachte Berechnungsformel: Regelbedarf plus Unterkunft, Heizung und Mehrbedarfe minus anrechenbares Einkommen ergibt den möglichen Anspruch auf Grundsicherung. Grundsicherung berechnen Vereinfachte Formel nach SGB XII Regelbedarf z. B. 563 € RBS 1 im Jahr 2026 + Unterkunft Miete & Heizung soweit angemessen + Mehrbedarfe z. B. Krankheit Einzelfall prüfen = Gesamt- bedarf davon wird abgezogen anrechenbares Einkommen und Vermögen z. B. Rente, abzüglich gesetzlicher Freibeträge = möglicher Auszahlungsanspruch

Wie wird Grundsicherung berechnet?

Die Berechnung folgt einem einfachen Grundprinzip:

Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen minus einzusetzendes Vermögen = möglicher Anspruch auf Grundsicherung.

Beispielrechnung 2026 für eine alleinstehende Rentnerin

Das folgende Beispiel ist bewusst vereinfacht. Es berücksichtigt keine besonderen Mehrbedarfe, keine individuellen Versicherungsabzüge und keine Besonderheiten bei Unterkunftskosten.

Vereinfachte Beispielrechnung Grundsicherung 2026
Regelbedarf RBS 1 563,00 €
Angemessene Unterkunft und Heizung 620,00 €
Gesamtbedarf 1.183,00 €
Netto-Rente 890,00 €
Freibetrag bei mindestens 33 Grundrentenzeiten 281,50 €
Anrechenbare Rente 608,50 €
Voraussichtlicher Anspruch 574,50 €

Ohne den Freibetrag für Grundrentenzeiten wäre die Rente in diesem Beispiel grundsätzlich höher anzurechnen. Deshalb lohnt sich die Prüfung, ob mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten vorliegen.

Steuer-Tipp

Prüfen Sie Ihre Rentenunterlagen sorgfältig: Der Freibetrag nach § 82a SGB XII hängt nicht zwingend davon ab, ob Sie tatsächlich einen Grundrentenzuschlag erhalten. Entscheidend sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten. Ein Nachweis der Deutschen Rentenversicherung kann den Anspruch erhöhen.

Welche Einkommen und Vermögen werden angerechnet?

Wird die Rente auf die Grundsicherung angerechnet?

Ja. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und weitere laufende Einnahmen gelten grundsätzlich als Einkommen. Vor der Anrechnung können aber gesetzliche Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden.

Rentner-Freibetrag bei Grundrentenzeiten

Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten in einem verpflichtenden Alterssicherungssystem nachweisen kann, profitiert vom Freibetrag nach § 82a SGB XII. Dabei bleiben monatlich 100 € anrechnungsfrei; vom darüber liegenden Betrag bleiben zusätzlich 30 % frei. Der Freibetrag ist auf 50 % der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt. 2026 sind das maximal 281,50 € im Monat.

Schonvermögen: Welche Rücklagen darf ich behalten?

Bei der Grundsicherung nach dem SGB XII ist nicht jedes Vermögen einzusetzen. Geschützt sind unter anderem angemessener Hausrat, ein angemessenes selbst genutztes Hausgrundstück oder eine angemessene Eigentumswohnung, kleinere Barbeträge sowie seit 2023 auch ein angemessenes Kraftfahrzeug.

Für kleinere Barbeträge und sonstige Geldwerte gilt nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit der Durchführungsverordnung regelmäßig ein Schonbetrag von 10.000 € für jede maßgebliche volljährige Person. Für überwiegend unterhaltene Personen können zusätzliche Beträge hinzukommen. Einzelheiten prüft das Sozialamt.

Achtung / Häufiger Fehler

Die früher häufig genannten Grenzen von 60.000 € und 30.000 € betreffen nicht die reguläre Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Für SGB-XII-Fälle ist insbesondere § 90 SGB XII maßgeblich. Verwechseln Sie daher nicht SGB-II-Regeln, Übergangsregelungen und SGB-XII-Schonvermögen.

Darf ich mein Auto behalten?

Ein angemessenes Kraftfahrzeug gehört nach § 90 Abs. 2 Nr. 10 SGB XII zum geschützten Vermögen. In der Gesetzesbegründung und Verwaltungspraxis wird häufig ein Verkehrswert von bis zu 7.500 € als Orientierung genannt. Bei höheren Werten kommt es auf den Einzelfall an, etwa auf Behinderung, ländliche Mobilität, Familienumstände oder darauf, ob der übersteigende Wert durch sonstige Freibeträge gedeckt ist.

Müssen Kinder für Eltern mit Grundsicherung zahlen?

Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern oder Eltern bleiben in der Sozialhilfe grundsätzlich unberücksichtigt, solange das jährliche Gesamteinkommen der jeweiligen unterhaltspflichtigen Person nicht mehr als 100.000 € beträgt. Ehegatten und Partner einer Einstandsgemeinschaft werden hiervon nicht wie Kinder oder Eltern behandelt; ihr Einkommen und Vermögen kann im Rahmen der Bedarfsermittlung relevant sein.

Wie stelle ich den Antrag auf Grundsicherung?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Sie nicht automatisch. Sie müssen die Leistung beantragen. Zuständig ist regelmäßig das Sozialamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises. Die Deutsche Rentenversicherung kann in vielen Fällen unterstützen, insbesondere wenn es um Rentenunterlagen oder die Prüfung der Erwerbsminderung geht.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Rentenbescheid und Nachweise über sonstige Einkommen
  • Kontoauszüge, Sparguthaben, Wertpapiere und sonstige Vermögensnachweise
  • Mietvertrag, aktuelle Mietbescheinigung und Heizkosten-Nachweise
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Schwerbehindertenausweis, ärztliche Nachweise oder Mehrbedarfsnachweise, falls vorhanden
  • Nachweise über Grundrentenzeiten oder vergleichbare Zeiten, falls relevant

Ab wann wird Grundsicherung gezahlt?

Der Antrag wirkt grundsätzlich auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird, wenn die Anspruchsvoraussetzungen in diesem Monat erfüllt sind. Leistungen werden in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt. Stellen Sie den Antrag daher möglichst frühzeitig, sobald absehbar ist, dass Rente oder Einkommen nicht reichen.

Checkliste: So gehen Sie vor

  1. Bedarf überschlagen: Regelbedarf, Miete, Heizung und Mehrbedarfe addieren.
  2. Einkommen prüfen: Rente, Betriebsrente, Unterhalt, Kapitalerträge und sonstige Einnahmen zusammenstellen.
  3. Freibeträge prüfen: insbesondere Grundrentenzeiten, zusätzliche Altersvorsorge und notwendige Versicherungen.
  4. Vermögen dokumentieren: Kontoauszüge, Sparbücher, Fahrzeugwert, Immobilien und geschützte Vermögenswerte erfassen.
  5. Antrag stellen: beim Sozialamt einreichen und Eingangsbestätigung sichern.
  6. Bescheid prüfen: Regelbedarf, Unterkunftskosten, Freibeträge und Bewilligungszeitraum kontrollieren.

Grundsicherung, Bürgergeld und Wohngeld: Was ist der Unterschied?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII

Diese Leistung richtet sich an Menschen, die die Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Zuständig ist in der Regel das Sozialamt.

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende betrifft erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Seit dem 1. Juli 2026 wird das bisherige Bürgergeldsystem schrittweise zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende umgestaltet. Zuständig bleiben die Jobcenter.

Wohngeld statt Grundsicherung?

Wohngeld und Grundsicherung können sich überschneiden, werden aber nicht beliebig nebeneinander gezahlt. Wer bereits Grundsicherung erhält und dabei Unterkunftskosten berücksichtigt bekommt, ist nach § 7 WoGG in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen. In Grenzfällen kann Wohngeld aber helfen, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Lassen Sie daher prüfen, welche Leistung im Einzelfall günstiger und rechtlich möglich ist.

Aktuelles 2026: Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende

Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ist verkündet. Es betrifft vor allem die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, nicht die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Zu den wesentlichen Punkten gehören die Umbenennung der Geldleistung in Grundsicherungsgeld, stärkere Vermittlungsorientierung, verbindlichere Mitwirkung und neue Regelungen zu Leistungsminderungen. Die Änderungen treten seit dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft.

Praxis-Hinweis: Für Rentnerinnen, Rentner und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen bleibt entscheidend, ob ein Anspruch nach dem Vierten Kapitel SGB XII besteht. SGB-II-Reformen sollten daher nicht ungeprüft auf die Grundsicherung im Alter übertragen werden.

Häufige Fragen zur Grundsicherung 2026

Wie hoch ist die Grundsicherung für Rentner 2026?

Eine alleinstehende Person erhält 2026 einen Regelbedarf von 563 € monatlich. Hinzu kommen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe. Davon wird anrechenbares Einkommen, zum Beispiel Rente, abgezogen.

Wer bekommt Grundsicherung im Alter?

Grundsicherung im Alter erhält, wer die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat, in Deutschland lebt und den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann.

Kann ich Grundsicherung bekommen, obwohl ich Rente erhalte?

Ja. Eine Rente schließt Grundsicherung nicht aus. Sie wird aber grundsätzlich als Einkommen angerechnet. Bei mindestens 33 Grundrentenzeiten kann ein Freibetrag nach § 82a SGB XII den Anspruch erhöhen.

Wie viel Vermögen darf ich bei Grundsicherung behalten?

Bei SGB-XII-Grundsicherung ist insbesondere § 90 SGB XII maßgeblich. Für kleinere Barbeträge und sonstige Geldwerte gilt regelmäßig ein Schonbetrag von 10.000 € für jede maßgebliche volljährige Person; weitere geschützte Vermögenswerte können hinzukommen.

Müssen meine Kinder für meine Grundsicherung zahlen?

Kinder werden grundsätzlich erst berücksichtigt, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen mehr als 100.000 € beträgt. Maßgeblich ist die einzelne unterhaltspflichtige Person, nicht automatisch die gesamte Familie.

Wo beantrage ich Grundsicherung?

Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises. Nehmen Sie Rentenbescheide, Einkommensnachweise, Kontoauszüge sowie Miet- und Heizkostennachweise mit.

Bekomme ich Grundsicherung rückwirkend?

Der Antrag wirkt grundsätzlich auf den Ersten des Monats zurück, in dem er gestellt wurde, wenn die Anspruchsvoraussetzungen in diesem Monat vorliegen. Für frühere Monate wird Grundsicherung regelmäßig nicht nachgezahlt.

Download: Grundsicherung einfach erklärt

Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater. Bei sozialrechtlichen Einzelfällen, Widersprüchen oder Bescheidprüfungen sollten Sie zusätzlich eine zuständige Sozialberatungsstelle, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder das Sozialamt kontaktieren.

Quellenverzeichnis & Rechtsstand

Rechtsstand: 03.07.2026. Nicht rechtskräftige oder nur geplante Änderungen sind im Text nicht als geltendes Recht dargestellt.

  1. §§ 41 bis 46b SGB XII – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, insbesondere § 41 SGB XII Leistungsberechtigte, § 42 SGB XII Bedarfe, § 44 SGB XII Antragserfordernis und Bewilligungszeitraum.
  2. § 82a SGB XII – Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen.
  3. § 90 SGB XII – einzusetzendes Vermögen; Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII.
  4. § 94 Abs. 1a SGB XII – Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern; 100.000-Euro-Grenze.
  5. § 7 WoGG – Ausschluss vom Wohngeld bei Bezug bestimmter Transferleistungen, soweit Unterkunftskosten berücksichtigt werden.
  6. Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026; BMAS/Bundesregierung, Regelbedarfe 2026, Stand 01.01.2026.
  7. BMAS, Grundrente und Grundrenten-Freibeträge, Stand Februar 2026.
  8. Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BGBl. 2026 I Nr. 107; BMAS/Bundesregierung zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Inkrafttreten ab 01.07.2026.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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