Grundsicherung: Antrag, Höhe & Berechnung online
Wer hat Anspruch auf und wie hoch ist die Grundsicherung?
Inhalt:
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung und soll den grundlegenden Lebensunterhalt älterer Menschen mit Vollendung des 65. Jahren abdecken. Die Höhe der Rente beträgt oft nicht mehr als die Grundsicherung (siehe auch Rentenrechner), so dass Rentner immer öfter den Regelsatz von der Grundsicherung erhalten. Ein Antrag auf Grundsicherung ist bei der zuständigen kommunalen Behörde zu stellen. Die Grundsicherung wird aus Steuermitteln finanziert wird.
Schonvermögen: Für die Bewilligung der Grundsicherung wird Vermögen nicht berücksichtigt, sofern es nicht „erheblich“ ist, d. h. über einer Grenze von 60.000 Euro für das erste Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft zuzüglich weiterer 30.000 Euro je zusätzlichem Mitglied liegt.
Grundsicherung Rechner
Mit unserem Rechner könnnen Sie die Höhe der Grundsicherung berechnen:
Grundsicherung berechnen
Siehe auch Grundrente - Rechner
Tipp: Wie hoch ist die neue Grundrente und wer hat Anspruch?
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Überblick über die Grundsicherung
Grundsicherung einfach erklärt
Definition: Die neue Grundrente wurde mit dem 1. Januar 2021 in Deutschland eingeführt. Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch auf den Zuschlag zur Grundrente haben Rentnerinnen und Rentner, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.
Bürgergeld vs. Grundsicherung
Das Thema der finanziellen Unterstützung für bedürftige Rentner in Deutschland ist von großer Bedeutung, da es zeigt, wie der Staat versucht, allen Bürgern ein Mindestmaß an Lebensqualität zu sichern. Die Unterscheidung zwischen Bürgergeld und Grundsicherung ist ein wichtiger Aspekt des deutschen Sozialsystems, der oft Fragen aufwirft. Hier sind einige Schlüsselpunkte zusammen mit weiteren Erläuterungen:
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Bürgergeld wurde als Nachfolger des Arbeitslosengeld II (ALG II) eingeführt und richtet sich an erwerbsfähige Personen, die finanzielle Unterstützung benötigen. Es setzt voraus, dass die betreffende Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht oder aktiv eine Beschäftigung sucht.
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Grundsicherung hingegen ist speziell für Personen konzipiert, die aus Altersgründen oder wegen voller Erwerbsminderung nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen können. Diese Leistung zielt darauf ab, den Lebensunterhalt zu sichern, wenn die eigene Rente oder das Einkommen nicht ausreicht.
Grundsicherung: Rente und Rücklagen werden berücksichtigt
Bevor Sie Grundsicherung erhalten, müssen vorhandene Rücklagen weitgehend aufgebraucht sein. Ein Alleinstehender darf bis zu 10.000 Euro besitzen, für den Partner kommen nochmals 10.000 Euro hinzu.
Seit Anfang 2021 neuer Rentenfreibetrag
Dank des neuen Rentenfreibetrags werden bis zu 281,50 Euro Ihrer Rente nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dies erhöht die Chance, Anspruch auf Grundsicherung zu haben.
Grundsicherung und Problemfall PKV
Sind Sie privat krankenversichert und können die Beiträge nicht mehr vollständig zahlen, übernimmt das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten.
Grundsicherung: Darf ich mein Auto behalten?
Ein Auto, das einen Verkehrswert von bis zu 7.500 Euro hat, gilt als angemessen und darf behalten werden. Liegt der Wert darüber, wird der überschreitende Betrag auf den Vermögensfreibetrag angerechnet.
Grundsicherung und Unterhalt durchs Kind
Normalerweise werden Kinder von Grundsicherungsempfängern nicht zur Kasse gebeten, es sei denn, ihr Einkommen übersteigt 100.000 Euro im Jahr.
Antragstellung
- Sowohl für das Bürgergeld als auch für die Grundsicherung ist eine formelle Antragstellung notwendig. Diese Anträge werden bei den zuständigen Sozialämtern oder der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Die Leistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt, danach ist eine erneute Antragstellung erforderlich.
Die häufigsten Fragen zum Thema Grundsicherung
Wo kann ich Grundsicherungsleistungen beantragen? Grundsicherungsleistungen beantragen Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Grundsicherung bei Erwerbsminderung: Was muss ich beachten? Auch bei voller Erwerbsminderung besteht Anspruch auf Grundsicherung, sofern die Rente und sonstiges Einkommen nicht ausreichen.
Wohngeld (bzw. Lastenzuschuss) oder Grundsicherung: Was wird vorrangig gezahlt? Grundsicherung hat Vorrang vor Wohngeld. Wenn Sie Grundsicherung erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld.
Wie viel Grundsicherung erhalte ich? Die Höhe der Grundsicherung hängt von Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem Einkommen ab. Nutzen Sie unseren Grundsicherungsrechner, um eine Schätzung zu erhalten.
Aktuelles + weitere Infos
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Einwohner-Energie-Geld „on top“
Das Hessische Landessozialgericht hat am 15. August 2024 in einem Urteil (Az. L 6 AS 310/23) entschieden, dass die von der Stadt Kassel gewährte Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro zur Abmilderung gestiegener Energiekosten nicht auf die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II angerechnet werden darf. Diese Entscheidung betrifft insbesondere Empfänger des Bürgergeldes (ehemals „Hartz IV“) und bestätigt, dass solche Einmalzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Einkommen gewertet werden.
Hintergrund des Falls
Im Jahr 2022 beschloss die Stadt Kassel das Programm „Kopf hoch, Kassel! – Einwohner-Energie-Geld (EEG)“, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Jeder Einwohner der Stadt konnte auf Antrag eine einmalige Zahlung von 75 Euro erhalten. Eine sechsköpfige Familie, die Grundsicherungsleistungen erhielt, bekam ebenfalls diese Zuwendung. Das zuständige Jobcenter reduzierte daraufhin die Hartz-IV-Leistungen der Familie um den Betrag des EEG, mit der Begründung, dass das EEG dem gleichen Zweck wie die Leistungen nach dem SGB II diene und daher als Einkommen zu berücksichtigen sei.
Entscheidung des Gerichts
Das Hessische Landessozialgericht entschied zugunsten der Familie und hob die Entscheidung des Jobcenters auf. Die Richter stellten fest, dass das EEG nicht als Einkommen im Sinne des SGB II anzusehen sei, da es sich um eine Zuwendung handelte, die von der Stadt Kassel freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung gewährt wurde. Solche Zuwendungen dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden, sofern sie die wirtschaftliche Lage der Leistungsberechtigten nicht so verbessern, dass die Grundsicherungsleistungen daneben ungerechtfertigt wären.
Ein wesentlicher Punkt in der Entscheidung war die Feststellung, dass das EEG, selbst wenn es auf die letzten drei Monate des Jahres 2022 aufgeteilt würde, die maßgebliche Grenze von 10 % des jeweiligen Regelbedarfs nicht überschritten habe. Diese Grenze dient als Maßstab dafür, wann eine Zuwendung als Einkommen anzusehen ist. Da das EEG unterhalb dieser Schwelle lag, war eine Anrechnung auf die Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt.
Bedeutung des Urteils
Dieses Urteil stärkt die Position von Empfängern von Grundsicherungsleistungen, die zusätzliche, freiwillige Zuwendungen erhalten. Es stellt klar, dass solche Einmalzahlungen, die zur Abmilderung von Belastungen wie steigenden Energiekosten gewährt werden, nicht automatisch als Einkommen angerechnet werden dürfen. Damit können betroffene Familien oder Einzelpersonen finanzielle Entlastungen durch kommunale Programme erhalten, ohne dass ihre Grundsicherungsleistungen gekürzt werden.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen wurde. Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung in der nächsten Instanz bestätigt wird.
Quelle: Landessozialgericht Hessen, Pressemitteilung vom 15. August 2024.
Keine Grundsicherung im Ausland: LSG Niedersachsen-Bremen entscheidet zu Ungunsten eines nigerianischen Paares
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat in einem Urteil vom 24. Januar 2024 (Az.: L 13 AS 395/21) entschieden, dass Grundsicherungsempfänger, die Behörden und Gerichte über ihren Aufenthaltsort täuschen, die Beweislast für ihren tatsächlichen Aufenthalt tragen.
Sachverhalt:
Ein nigerianisches Paar, das in Bremen gemeldet war und seit 2014 Grundsicherungsleistungen vom Jobcenter (JC) bezog, wurde 2018 bei der Einreise am Flughafen Bremen von der Bundespolizei kontrolliert. Die Stempel in den Pässen des Paares ließen auf einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt schließen.
Entscheidung des LSG:
Das LSG hat die Rechtsauffassung des Jobcenters bestätigt und entschieden, dass das Paar die Grundsicherungsleistungen zu Unrecht bezogen hat. Das Gericht konnte sich nicht davon überzeugen, dass die Kläger für Vermittlungsbemühungen des JC erreichbar waren.
Begründung:
- Für einen Aufenthalt in Deutschland gab es laut Gericht keine belastbaren Nachweise.
- Die Beweispflicht für ihren Aufenthalt in Deutschland lag bei den Klägern.
- Die vom JC finanzierte Wohnung in Bremen war tatsächlich nicht bewohnt worden.
- Es gab zahlreiche Meldeversäumnisse.
- Der Mann besaß einen Mitarbeiterausweis einer nigerianischen Transportfirma sowie eine Steuerkarte.
- Er hatte seinen Reisepass nachträglich manipuliert, indem er ihn einer anderen Person „zum Abstempeln“ im Ausland mitgegeben hatte.
- Die Frau hatte eine Zulassung als Rechtsanwältin in Nigeria.
- Ein Aufenthalt in Deutschland war auch insoweit nicht glaubhaft, weil alle Kinder in Nigeria zur Schule gingen, während die Eltern in Deutschland keinen beruflichen Verpflichtungen nachgingen.
- Den Aussagen der Zeugen konnte das Gericht nicht glauben, da der Mann mit dem Ansinnen an einen Zeugen herangetreten war, ihm hiesige Kontakte zu bestätigen.
Konsequenzen:
Das Paar muss die zu Unrecht bezogenen Grundsicherungsleistungen in Höhe von rd. 33.000 Euro zurückzahlen.
Hinweis:
Diese Entscheidung des LSG ist ein Einzelfall und kann nicht auf andere Fälle übertragen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Grundsicherungsempfänger verpflichtet sind, ihren Aufenthaltsort den Behörden mitzuteilen.
Weitere Informationen:
- Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: [ungültige URL entfernt]
- Grundsicherung: [ungültige URL entfernt]
Fazit:
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat mit seinem Urteil deutlich gemacht, dass Grundsicherungsempfänger, die Behörden und Gerichte über ihren Aufenthaltsort täuschen, mit erheblichen Konsequenzen rechnen müssen.
Noch mehr hilfreiche Steuerrechner
Rechtsgrundlagen zum Thema: Grundsicherung
UStGUStG § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
AO
AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
AO § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
UStAE
UStAE 4.15.1. Sozialversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kriegsopferversorgung
UStAE 4.21.2. Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
UStAE 4.21.5. Bescheinigungsverfahren für Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
UStAE 10.2. Zuschüsse
UStAE 10.4. Durchlaufende Posten
UStAE 4.15.1. Sozialversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kriegsopferversorgung
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UStR
UStR 95. Sozialversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Kriegsopferversorgung
UStR 150. Zuschüsse
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