Rentenrechner 2026: Rente, Nettorente und Rentenlücke berechnen
Wie viel gesetzliche Rente bekommen Sie später tatsächlich? Mit unserem kostenlosen Rentenrechner 2026 schätzen Sie Ihre Rentenpunkte, den Einfluss Ihres Rentenbeginns, die voraussichtliche Bruttorente und den Betrag nach Kranken- und Pflegeversicherung. Zusätzlich können Sie Ihre Rentenlücke und Kaufkraft im Ruhestand ermitteln.
Interaktiver Rentenrechner: Ihre gesetzliche Rente im Überblick
Nutzen Sie Ihre Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung als Grundlage. Falls Sie Ihre aktuellen Rentenpunkte nicht kennen, können Sie einen Näherungswert eintragen und mit verschiedenen Szenarien rechnen. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser.
| Voraussichtlicher Rentenbeginn | – |
|---|---|
| Regelaltersgrenze des Geburtsjahrgangs | – |
| Rentenpunkte bisher + bis Rentenbeginn | – |
| Angenommener Zugangsfaktor | – |
| Rentenwert am Rentenbeginn (Modell) | – |
| Geschätzte KV-/PV-Beiträge monatlich | – |
| Pauschal angenommener Steuerabzug monatlich | – |
| Gesamte Netto-Altersbezüge in heutiger Kaufkraft | – |
| Gewünschtes Budget in heutiger Kaufkraft | – |
Wichtig: Für die Nettorechnung wird eine pflichtversicherte Person in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ohne weitere beitragspflichtige Bezüge unterstellt. Der Rentenversicherungsträger trägt die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags und des Zusatzbeitrags. Pflegebeiträge trägt der Rentner grundsätzlich allein. Die angenommene Steuerquote ist keine Berechnung nach § 32a EStG; der steuerpflichtige Rentenanteil ist nicht mit dem tatsächlichen Steuersatz gleichzusetzen. Bei freiwilliger/privater Versicherung, anderen Einkünften und Sonderfällen können die Abzüge deutlich anders ausfallen.
Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?
Nach § 64 SGB VI lautet die vereinfachte Rentenformel:
2026 ergibt das bei 45 Entgeltpunkten und abschlagsfreiem Rentenbeginn eine Monatsrente von 1.913,40 € brutto (45 × 42,52 €). Ein Entgeltpunkt entspricht 2026 einem beitragspflichtigen Jahresverdienst von 51.944 €. Höhere Verdienste sind nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze rentensteigernd. Die Beispielwerte über mehrere Jahrzehnte sind keine historischen Versicherungsverläufe: In früheren Jahren galten andere Durchschnittsentgelte und Grenzen.
| Entgeltpunkte | Monatliche Bruttorente mit Rentenwert 42,52 € |
|---|---|
| 20 | 850,40 € |
| 30 | 1.275,60 € |
| 40 | 1.700,80 € |
| 45 | 1.913,40 € |
| 50 | 2.126,00 € |
Früher oder später in Rente: Welche Abschläge gelten?
Die Regelaltersgrenze steigt stufenweise: Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Bei bestimmten vorgezogenen Altersrenten kann der Zugangsfaktor um 0,3 % je Monat vorzeitigen Rentenbezugs sinken. Bei einem späteren Beginn nach der Regelaltersgrenze können sich Zuschläge von 0,5 % je Monat ergeben. Die Berechtigung zu einer vorgezogenen Altersrente, besondere Altersgrenzen und die erforderlichen Versicherungszeiten prüft der Rechner nicht. Bei besonders langjährig Versicherten und Schwerbehinderten können gesonderte Regeln gelten. Der automatische Abschlagsmodus ist deshalb ausdrücklich nur ein Vergleichsszenario; der individuelle Zugangsfaktor aus einer Rentenauskunft hat Vorrang.
Bruttorente, Nettorente und Besteuerung 2026
Bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnern fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Im Jahr 2026 beträgt der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag 14,6 %, der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 %. Aus der gesetzlichen Rente tragen Rentner typischerweise die Hälfte beider KV-Beitragsanteile. Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt regelmäßig 3,6 %, für kinderlose Personen mit Zuschlag 4,2 %. Sonderregelungen sind möglich.
Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 %. Daraus folgt nicht, dass 84 % der Rentenzahlung als Einkommensteuer abzuführen sind: Zu versteuern ist der maßgebliche Teil unter Berücksichtigung von Abzügen, Freibeträgen, etwaigen anderen Einkünften und des geltenden Einkommensteuertarifs. Der individuell ermittelte Rentenfreibetrag wird grundsätzlich anhand der ersten vollen Jahresrente festgeschrieben; spätere reguläre Rentenerhöhungen sind im Regelfall voll steuerpflichtig. Nutzen Sie für eine individuelle Steuerprognose den Renten-Steuerrechner oder lassen Sie Ihre Alterseinkünfte steuerlich prüfen.
Inflation: Eine künftige Rente von 2.500 € hat bei 2 % jährlicher Inflation in 20 Jahren nur eine Kaufkraft von rund 1.682 € nach heutigem Geldwert. Deshalb stellt der Rechner auch die heutige Kaufkraft dar.
Kindererziehung, Mütterrente III und Pflegezeiten
Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, können grundsätzlich bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden. Für vor 1992 geborene Kinder waren bisher bis zu 30 Monate vorgesehen. Die Mütterrente III erweitert die Berücksichtigung ab 1. Januar 2027 um weitere sechs Monate; die technische Auszahlung startet grundsätzlich 2028 mit entsprechenden Nachzahlungen. Ob und wie viele Punkte im persönlichen Versicherungskonto bereits enthalten sind, ist individuell zu prüfen.
Auch die nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen kann Entgeltpunkte begründen, unter anderem bei Pflegegrad 2 oder höher, regelmäßig mindestens zehn Wochenstunden Pflege an mindestens zwei Tagen und höchstens 30 Wochenstunden Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall von der Pflegekasse zu prüfen. Tragen Sie solche Rentenpunkte nur dann zusätzlich ein, wenn diese nicht bereits in Ihrer Rentenauskunft enthalten sind.
Häufige Fragen zum Rentenrechner
Wie hoch ist ein Rentenpunkt 2026?
Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 € pro Monat und Entgeltpunkt. Zuvor waren es 40,79 €.
Wie viel Rente ergibt sich aus 45 Rentenpunkten?
Mit einem Zugangsfaktor und Rentenartfaktor von jeweils 1,0 sind es nach dem Rentenwert ab Juli 2026 monatlich 1.913,40 € brutto.
Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen?
Das hängt insbesondere von Geburtsjahrgang, Wartezeiten und Rentenart ab. Ein allgemeiner abschlagsfreier Rentenbeginn mit 63 Jahren ist für jüngere Geburtsjahrgänge nicht vorgesehen. Eine individuelle Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung ist erforderlich.
Wie viele Rentenpunkte kann ich 2026 höchstens erwerben?
Bei ganzjährigem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind rechnerisch rund 1,9521 Entgeltpunkte möglich (101.400 € ÷ 51.944 €).
Ist die hier angezeigte Nettorente verbindlich?
Nein. Die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer hängen unter anderem von der Versicherungsart, weiteren Einkünften, steuerlichen Abzügen und dem später geltenden Recht ab. Die Steuerquote im Rechner ist eine individuell gewählte Annahme.
Berücksichtigt der Rechner die Mütterrente III?
Sie können noch nicht berücksichtigte zusätzliche Entgeltpunkte manuell angeben. Eine automatische Zuordnung findet nicht statt, um doppelte Berücksichtigung zu vermeiden.
Steuerberatung zur Rente und Altersvorsorge
Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Rente nach Steuern tatsächlich ausfällt, ob eine private Altersvorsorge steuerlich sinnvoll ist oder wie sich weitere Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen oder einer selbstständigen Tätigkeit auswirken? Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater in Berlin, unterstützt Sie bei der steuerlichen Planung Ihrer Alterseinkünfte.
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Quellen und Rechtsstand
Fachstand: 21. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 56, 64, 67, 77, 249 SGB VI; § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG. Amtliche Quellen:
- Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, § 1
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Wie wird meine Rente berechnet?
- Bundesgesundheitsministerium: Krankenversicherungsbeiträge 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Mütterrente III
Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierung. Individuelle Versicherungsverläufe, Versorgungsausgleich, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten, Grundrentenzuschlag, Rentenansprüche aus dem Ausland sowie besondere Versicherungs- und Steuersituationen werden nicht automatisch ermittelt. Maßgeblich sind die Auskünfte und Bescheide der zuständigen Stellen.