Rentenrechner 2026: gesetzliche Rente berechnen

Mit dem Rentenrechner 2026 berechnen Sie schnell und unverbindlich Ihre voraussichtliche gesetzliche Bruttorente. Der Rechner nutzt die zentralen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung: Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und den aktuellen Rentenwert.

Das Wichtigste in Kürze – Rechtsstand 04.07.2026

  • Aktueller Rentenwert: 42,52 € je Entgeltpunkt seit 01.07.2026.
  • Rentenanpassung 2026: +4,24 % zum 01.07.2026.
  • Rentenwert bis 30.06.2026: 40,79 € je Entgeltpunkt.
  • Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 €.
  • Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung 2026: 8.450 €/Monat bzw. 101.400 €/Jahr.
  • Maximale Entgeltpunkte 2026: ca. 1,9521 Entgeltpunkte pro Jahr.
  • Steueranteil für Neurentner 2026: 84 % der Rente sind steuerpflichtig.

Rentenrechner nutzen: Wie viel Rente bekomme ich?

Geben Sie Ihre bisherigen oder geschätzten Entgeltpunkte ein, wählen Sie den Zugangsfaktor und die Rentenart. Der Rechner zeigt Ihnen eine überschlägige monatliche Bruttorente.

Berechnung der gesetzlichen Rente


Geburtsjahr:
Renteneintrittsjahr:
Rente wegen:
Bundesland:
 
Rente monatlich:

Alternativ:
AlterJahrJahresbruttoAlterJahrJahresbruttoAlterJahrJahresbrutto

Achtung / Häufiger Fehler:

Der Rentenrechner ersetzt keine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Entscheidend bleibt Ihr persönlicher Versicherungsverlauf – insbesondere bei Kindererziehung, Pflegezeiten, Arbeitslosigkeit, Teilzeit, Versorgungsausgleich oder Zeiten im Ausland.

Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?

Die gesetzliche Bruttorente wird nach der Rentenformel berechnet:

Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

Die monatliche Bruttorente ergibt sich aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert. Entgeltpunkte Verdienst / Durchschnitt × Zugangsfaktor früher/später in Rente × Rentenartfaktor z. B. Altersrente 1,0 × Rentenwert 42,52 € seit 01.07.2026 monatliche Bruttorente

Was bedeuten die einzelnen Faktoren?

  • Entgeltpunkte: Sie zeigen, wie Ihr beitragspflichtiges Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt liegt.
  • Zugangsfaktor: Er berücksichtigt Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn und Zuschläge bei späterem Rentenbeginn.
  • Rentenartfaktor: Er hängt von der Rentenart ab. Altersrenten haben regelmäßig den Faktor 1,0.
  • Aktueller Rentenwert: Er gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt monatlich wert ist.

Steuer-Tipp:

Planen Sie nicht nur mit der Bruttorente. Von der späteren Rente können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Einkommensteuer abgehen. Für eine realistische Ruhestandsplanung sollten Sie deshalb zusätzlich eine Netto-Rentenberechnung durchführen.

Rechenbeispiele 2026: Was bringt ein Rentenpunkt?

Seit 01.07.2026 entspricht ein Entgeltpunkt einer monatlichen Bruttorente von 42,52 €. Die folgenden Beispiele sind vereinfachte Modellrechnungen ohne Steuer-, Kranken- und Pflegeversicherungsabzug.

Beispiel Berechnung Monatliche Bruttorente ab 01.07.2026
45 Jahre Durchschnittsverdienst 45 EP × 1,0 × 1,0 × 42,52 € 1.913,40 €
4.500 € Monatsbrutto über 45 Jahre 54.000 € / 51.944 € × 45 × 42,52 € ca. 1.989 €
2.700 € Monatsbrutto über 45 Jahre 32.400 € / 51.944 € × 45 × 42,52 € ca. 1.193 €
Beitragsbemessungsgrenze über 45 Jahre 101.400 € / 51.944 € × 45 × 42,52 € ca. 3.735 €

Die tatsächliche Rente kann abweichen, etwa durch Zeiten der Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Teilzeit, Ausbildung, Versorgungsausgleich oder Rentenabschläge.

Warum ist die Netto-Rente niedriger als die Bruttorente?

Der Rentenrechner zeigt zunächst die voraussichtliche Bruttorente. Entscheidend für Ihre persönliche Ruhestandsplanung ist aber die Netto-Rente. Abgezogen werden können insbesondere:

  • Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung,
  • Beiträge zur Pflegeversicherung,
  • gegebenenfalls Einkommensteuer,
  • Kaufkraftverlust durch Inflation.

Praxis-Checkliste: So vermeiden Sie eine Rentenlücke

  1. Aktuelle Renteninformation prüfen.
  2. Versicherungsverlauf auf Lücken kontrollieren.
  3. Kindererziehungs- und Pflegezeiten beantragen bzw. klären lassen.
  4. Bruttorente in Netto-Rente umrechnen.
  5. Zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge prüfen.

Kindererziehungszeiten und Mütterrente III: Was gilt 2026?

Kindererziehungszeiten erhöhen die gesetzliche Rente, weil sie wie Pflichtbeitragszeiten bewertet werden. Für ab 1992 geborene Kinder können bis zu 36 Kalendermonate Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Für vor 1992 geborene Kinder gilt bis zur Umsetzung der Mütterrente III weiterhin besondere Vorsicht: bisher waren bis zu 30 Kalendermonate vorgesehen.

Achtung / Häufiger Fehler:

Die Mütterrente III sollte im Rechner und im Text nicht pauschal als bereits vollständig umgesetzt dargestellt werden. Nach amtlichem Stand soll die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder 2027 umgesetzt werden. Bis dahin sollten Prognosen entsprechend gekennzeichnet werden.

Für die Anerkennung ist regelmäßig eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Prüfen Sie insbesondere, ob Kindererziehungszeiten dem richtigen Elternteil zugeordnet wurden.

Rentenpunkte für pflegende Angehörige

Auch Pflegezeiten können Ihre spätere Rente erhöhen. Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen.

  • mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche,
  • verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche,
  • nebenbei regelmäßig höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche,
  • Meldung und Prüfung über die Pflegekasse.

Die Pflegekasse zahlt bei erfüllten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge. Die spätere Rentenerhöhung hängt unter anderem vom Pflegegrad, der Leistungsart und dem Pflegeumfang ab.

Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente: Was wird berechnet?

Hinterbliebenenrenten folgen ebenfalls der Rentenformel, jedoch mit besonderen Voraussetzungen und Rentenartfaktoren. Für Altersrenten gilt regelmäßig der Rentenartfaktor 1,0; bei Hinterbliebenenrenten sind die Faktoren niedriger.

Rentenart Typischer Rentenartfaktor
Kleine Witwen-/Witwerrente 0,25
Große Witwen-/Witwerrente nach neuem Recht 0,55
Große Witwen-/Witwerrente nach altem Recht 0,60
Halbwaisenrente 0,10
Vollwaisenrente 0,20

Ob und in welcher Höhe eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird, hängt zusätzlich von Wartezeit, Ehe- bzw. Lebenspartnerschaft, Alter, Kindererziehung, Erwerbsminderung und eigenem Einkommen ab.

Ist die gesetzliche Rente steuerpflichtig?

Ja. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehören grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Alterseinkünften. Maßgeblich ist das Jahr des Rentenbeginns. Wer im Jahr 2026 erstmals Rente bezieht, muss 84 % der ersten vollen Bruttojahresrente versteuern; 16 % bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei.

Wichtig: Der steuerfreie Rentenbetrag wird grundsätzlich im Jahr nach Rentenbeginn ermittelt und für die weitere Laufzeit festgeschrieben. Regelmäßige Rentenanpassungen erhöhen den steuerpflichtigen Anteil.

Steuer-Tipp:

Wenn Sie neben der Rente weitere Einkünfte haben – etwa Mieteinnahmen, Betriebsrenten, Kapitalerträge oder Arbeitslohn –, sollten Sie die Einkommensteuerbelastung frühzeitig prüfen lassen.

Häufige Fragen zum Rentenrechner 2026

Wie hoch ist der aktuelle Rentenwert 2026?

Seit dem 01.07.2026 beträgt der aktuelle Rentenwert bundeseinheitlich 42,52 € je Entgeltpunkt. Bis zum 30.06.2026 galt der Wert 40,79 €.

Wie berechne ich meine Rente mit Rentenpunkten?

Multiplizieren Sie Ihre Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert. Beispiel: 45 Entgeltpunkte × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = 1.913,40 € monatliche Bruttorente.

Wie viele Rentenpunkte bekomme ich pro Jahr?

Verdienen Sie 2026 genau das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 €, erhalten Sie 1,0 Entgeltpunkt. Bei geringerem Einkommen gibt es anteilig weniger, bei höherem Einkommen anteilig mehr – jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Wie viele Rentenpunkte sind 2026 maximal möglich?

2026 sind rechnerisch maximal rund 1,9521 Entgeltpunkte möglich: 101.400 € Beitragsbemessungsgrenze geteilt durch 51.944 € Durchschnittsentgelt.

Warum ist meine spätere Netto-Rente niedriger?

Von der Bruttorente können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Einkommensteuer abgehen. Zusätzlich mindert Inflation die Kaufkraft.

Gilt die Mütterrente III bereits vollständig?

Die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten ist Teil des Rentenpakets 2025. Die Umsetzung der Mütterrente III soll 2027 erfolgen. Rentenprognosen für vor 1992 geborene Kinder sollten deshalb entsprechend gekennzeichnet werden.

Ersetzt der Rentenrechner die Rentenauskunft?

Nein. Der Rentenrechner liefert eine überschlägige Orientierung. Verbindlich ist die individuelle Rentenauskunft bzw. der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand: 04.07.2026.

  • § 64 SGB VI – Rentenformel für den Monatsbetrag der Rente.
  • § 67 SGB VI – Rentenartfaktor.
  • § 77 SGB VI – Zugangsfaktor.
  • § 56 SGB VI – Kindererziehungszeiten.
  • § 249 SGB VI – Kindererziehungszeiten für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder.
  • § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI – Versicherungspflicht nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen.
  • § 46 SGB VI – Witwenrente und Witwerrente.
  • § 47 SGB VI – Erziehungsrente.
  • § 48 SGB VI – Waisenrente.
  • § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG – Besteuerung gesetzlicher Renten.
  • Bundesregierung, Rentenanpassung 2026, Stand 01.07.2026.
  • BMAS, Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 / Rentenanpassung 2026.
  • BMAS, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026.
  • Deutsche Rentenversicherung, Entgeltpunkte und Rentenformel, Stand 2026.
  • Bundesregierung/BMAS, Rentenpaket 2025 und Mütterrente III.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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