Rentenrechner 2026: Rente, Nettorente und Rentenlücke berechnen

Wie viel gesetzliche Rente bekommen Sie später tatsächlich? Mit unserem kostenlosen Rentenrechner 2026 schätzen Sie Ihre Rentenpunkte, den Einfluss Ihres Rentenbeginns, die voraussichtliche Bruttorente und den Betrag nach Kranken- und Pflegeversicherung. Zusätzlich können Sie Ihre Rentenlücke und Kaufkraft im Ruhestand ermitteln.

Amtliche Rechengrößen 2026: Rentenwert seit dem 1. Juli 42,52 € je Entgeltpunkt; vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 €; Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung 101.400 € jährlich. Die Ergebnisse für künftige Jahre sind Modellrechnungen, keine verbindlichen Rentenprognosen.

Interaktiver Rentenrechner: Ihre gesetzliche Rente im Überblick

Nutzen Sie Ihre Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung als Grundlage. Falls Sie Ihre aktuellen Rentenpunkte nicht kennen, können Sie einen Näherungswert eintragen und mit verschiedenen Szenarien rechnen. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser.

1. Persönliche Angaben und Rentenbeginn
Rechnerisches Szenario, keine Prüfung des Rentenanspruchs.
2. Rentenpunkte und Erwerbseinkommen
Stehen in der Rentenauskunft. Weitere Zeiten nur ergänzen, wenn noch nicht enthalten.
Rentenversicherungspflichtiges Arbeitseinkommen, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Zum Beispiel künftig anrechenbare Kindererziehungs-/Pflegezeiten; Doppelzählung vermeiden.
Frei wählbare Zukunftsannahme, keine garantierte Rentenerhöhung.
3. Nettorente und Versorgungslücke
Für 2026: 2,9 % amtlicher Durchschnitt. Individueller Satz kann abweichen.
Persönliche Szenarioannahme auf den Betrag nach KV/PV – keine Einkommensteuerberechnung.
In heutiger Kaufkraft angeben (z. B. private Vorsorge), nach deren individuellen Abzügen.
In heutiger Kaufkraft.
Für die Umrechnung künftiger Beträge in heutige Kaufkraft.
0 % = Ihr Verdienst steigt proportional zum Durchschnittsentgelt; Rentenpunkte je Jahr bleiben konstant.
Ihre Rentenprognose

Monatliche Bruttorente zum Rentenbeginn–
Nach KV/PV und geschätzter Steuer (nominal)–
Rentenlücke in heutiger Kaufkraft / Monat–
Voraussichtlicher Rentenbeginn–
Regelaltersgrenze des Geburtsjahrgangs–
Rentenpunkte bisher + bis Rentenbeginn–
Angenommener Zugangsfaktor–
Rentenwert am Rentenbeginn (Modell)–
Geschätzte KV-/PV-Beiträge monatlich–
Pauschal angenommener Steuerabzug monatlich–
Gesamte Netto-Altersbezüge in heutiger Kaufkraft–
Gewünschtes Budget in heutiger Kaufkraft–
Geschätzte Altersbezüge (heutige Kaufkraft)–
Fehlbetrag zum Wunschbudget–

Wichtig: Für die Nettorechnung wird eine pflichtversicherte Person in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ohne weitere beitragspflichtige Bezüge unterstellt. Der Rentenversicherungsträger trägt die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags und des Zusatzbeitrags. Pflegebeiträge trägt der Rentner grundsätzlich allein. Die angenommene Steuerquote ist keine Berechnung nach § 32a EStG; der steuerpflichtige Rentenanteil ist nicht mit dem tatsächlichen Steuersatz gleichzusetzen. Bei freiwilliger/privater Versicherung, anderen Einkünften und Sonderfällen können die Abzüge deutlich anders ausfallen.

Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?

Nach § 64 SGB VI lautet die vereinfachte Rentenformel:

Monatliche Bruttorente = persönliche Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert.

2026 ergibt das bei 45 Entgeltpunkten und abschlagsfreiem Rentenbeginn eine Monatsrente von 1.913,40 € brutto (45 × 42,52 €). Ein Entgeltpunkt entspricht 2026 einem beitragspflichtigen Jahresverdienst von 51.944 €. Höhere Verdienste sind nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze rentensteigernd. Die Beispielwerte über mehrere Jahrzehnte sind keine historischen Versicherungsverläufe: In früheren Jahren galten andere Durchschnittsentgelte und Grenzen.

EntgeltpunkteMonatliche Bruttorente mit Rentenwert 42,52 €
20850,40 €
301.275,60 €
401.700,80 €
451.913,40 €
502.126,00 €

Früher oder später in Rente: Welche Abschläge gelten?

Die Regelaltersgrenze steigt stufenweise: Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Bei bestimmten vorgezogenen Altersrenten kann der Zugangsfaktor um 0,3 % je Monat vorzeitigen Rentenbezugs sinken. Bei einem späteren Beginn nach der Regelaltersgrenze können sich Zuschläge von 0,5 % je Monat ergeben. Die Berechtigung zu einer vorgezogenen Altersrente, besondere Altersgrenzen und die erforderlichen Versicherungszeiten prüft der Rechner nicht. Bei besonders langjährig Versicherten und Schwerbehinderten können gesonderte Regeln gelten. Der automatische Abschlagsmodus ist deshalb ausdrücklich nur ein Vergleichsszenario; der individuelle Zugangsfaktor aus einer Rentenauskunft hat Vorrang.

Bruttorente, Nettorente und Besteuerung 2026

Bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnern fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Im Jahr 2026 beträgt der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag 14,6 %, der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 %. Aus der gesetzlichen Rente tragen Rentner typischerweise die Hälfte beider KV-Beitragsanteile. Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt regelmäßig 3,6 %, für kinderlose Personen mit Zuschlag 4,2 %. Sonderregelungen sind möglich.

Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 %. Daraus folgt nicht, dass 84 % der Rentenzahlung als Einkommensteuer abzuführen sind: Zu versteuern ist der maßgebliche Teil unter Berücksichtigung von Abzügen, Freibeträgen, etwaigen anderen Einkünften und des geltenden Einkommensteuertarifs. Der individuell ermittelte Rentenfreibetrag wird grundsätzlich anhand der ersten vollen Jahresrente festgeschrieben; spätere reguläre Rentenerhöhungen sind im Regelfall voll steuerpflichtig. Nutzen Sie für eine individuelle Steuerprognose den Renten-Steuerrechner oder lassen Sie Ihre Alterseinkünfte steuerlich prüfen.

Inflation: Eine künftige Rente von 2.500 € hat bei 2 % jährlicher Inflation in 20 Jahren nur eine Kaufkraft von rund 1.682 € nach heutigem Geldwert. Deshalb stellt der Rechner auch die heutige Kaufkraft dar.

Kindererziehung, Mütterrente III und Pflegezeiten

Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, können grundsätzlich bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden. Für vor 1992 geborene Kinder waren bisher bis zu 30 Monate vorgesehen. Die Mütterrente III erweitert die Berücksichtigung ab 1. Januar 2027 um weitere sechs Monate; die technische Auszahlung startet grundsätzlich 2028 mit entsprechenden Nachzahlungen. Ob und wie viele Punkte im persönlichen Versicherungskonto bereits enthalten sind, ist individuell zu prüfen.

Auch die nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen kann Entgeltpunkte begründen, unter anderem bei Pflegegrad 2 oder höher, regelmäßig mindestens zehn Wochenstunden Pflege an mindestens zwei Tagen und höchstens 30 Wochenstunden Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall von der Pflegekasse zu prüfen. Tragen Sie solche Rentenpunkte nur dann zusätzlich ein, wenn diese nicht bereits in Ihrer Rentenauskunft enthalten sind.

Häufige Fragen zum Rentenrechner

Wie hoch ist ein Rentenpunkt 2026?

Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 € pro Monat und Entgeltpunkt. Zuvor waren es 40,79 €.

Wie viel Rente ergibt sich aus 45 Rentenpunkten?

Mit einem Zugangsfaktor und Rentenartfaktor von jeweils 1,0 sind es nach dem Rentenwert ab Juli 2026 monatlich 1.913,40 € brutto.

Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen?

Das hängt insbesondere von Geburtsjahrgang, Wartezeiten und Rentenart ab. Ein allgemeiner abschlagsfreier Rentenbeginn mit 63 Jahren ist für jüngere Geburtsjahrgänge nicht vorgesehen. Eine individuelle Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung ist erforderlich.

Wie viele Rentenpunkte kann ich 2026 höchstens erwerben?

Bei ganzjährigem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind rechnerisch rund 1,9521 Entgeltpunkte möglich (101.400 € ÷ 51.944 €).

Ist die hier angezeigte Nettorente verbindlich?

Nein. Die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer hängen unter anderem von der Versicherungsart, weiteren Einkünften, steuerlichen Abzügen und dem später geltenden Recht ab. Die Steuerquote im Rechner ist eine individuell gewählte Annahme.

Berücksichtigt der Rechner die Mütterrente III?

Sie können noch nicht berücksichtigte zusätzliche Entgeltpunkte manuell angeben. Eine automatische Zuordnung findet nicht statt, um doppelte Berücksichtigung zu vermeiden.

Steuerberatung zur Rente und Altersvorsorge

Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Rente nach Steuern tatsächlich ausfällt, ob eine private Altersvorsorge steuerlich sinnvoll ist oder wie sich weitere Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen oder einer selbstständigen Tätigkeit auswirken? Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater in Berlin, unterstützt Sie bei der steuerlichen Planung Ihrer Alterseinkünfte.

Online-Steuerberatung anfragen · Altersvorsorge und Steuern · Rentenbeginn berechnen

Quellen und Rechtsstand

Fachstand: 21. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 56, 64, 67, 77, 249 SGB VI; § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG. Amtliche Quellen:

Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierung. Individuelle Versicherungsverläufe, Versorgungsausgleich, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten, Grundrentenzuschlag, Rentenansprüche aus dem Ausland sowie besondere Versicherungs- und Steuersituationen werden nicht automatisch ermittelt. Maßgeblich sind die Auskünfte und Bescheide der zuständigen Stellen.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: Bitte nur per E-Mail
Steuerberater@steuerschroeder.de


Steuerberatung


Steuer-Newsletter

Erhalten Sie kostenlos aktuelle Steuertipps

Steuer-Newsletter Symbol Jetzt kostenlos anmelden.

Buchhaltungssoftware

Einfache & sichere Buchführung für Freiberufler, Kleinunternehmer, Selbstständige & GmbHs

Buchhaltung Excel Vorlage

Buchhaltung ganz einfach per Excel-Tabelle.

Rechnungswesen (PDF)

Kostenloser Download: Fachbuch Buchhaltung, Bilanzierung sowie Kosten- & Leistungsrechnung