Grundrente Rechner: Wie hoch ist die Grundrente? Jetzt kostenlos + online berechnen
Wer hat Anspruch auf die neue Grundrente?
Inhalt:
Definition: Die neue Grundrente wurde mit dem 1. Januar 2021 in Deutschland eingeführt. Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch auf den Zuschlag zur Grundrente haben Rentnerinnen und Rentner, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.
Wer hat Anspruch auf die neue Grundrente?

Der Anspruch auf die Grundrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der erworbenen Rentenansprüche und dem Einkommen im Alter. Sie steht Rentnern zu, die mindestens 33 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und dabei ein niedriges Einkommen erzielt haben. Zwischen 33 und 35 Jahren wird der Zuschlag gestaffelt gezahlt.
Um einen Anspruch auf die Grundrente zu haben, muss man in der Regel auch die Altersgrenze für den Renteneintritt erreicht haben. Dies gilt sowohl für die Regelaltersrente als auch für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für den Anspruch auf die Grundrente können jedoch komplex sein und sollten individuell geprüft werden.
Grundrente Berechnung
Wie hoch darf meine Rente sein um Grundrente zu bekommen? Um wie viel höher würde ihre Rente unterm Strich ausfallen? Der Zuschlag zur Grundrente wird nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn das zu versteuernde Einkommen (ab Juli 2022) einer alleinstehenden Person unter 1.317 Euro liegt - das entspricht dem 36,56-fachen des aktuellen Rentenwerts. Bei Ehepaaren muss das gemeinsame Einkommen unter 2.055 Euro liegen.
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Grundrentenzuschlag: Der Betrag der Rente, der aufgrund des Grundrentenzuschlags geleistet wird, wird steuerfrei gestellt. § 3 Nr. 14a EStG.
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Die Grundrente
Wer lange gearbeitet hat, soll im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen sein: Mit der neuen Grundrente sollen Versicherte, die mindestens 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten – ohne Bedürftigkeitsprüfung. Nur eine einfache Einkommensprüfung, die von der Rentenkasse und der Finanzverwaltung durchgeführt wird. Die Höhe der Grundrente ist abhängig von den Rentenpunkten, die man im Erwerbsleben gesammelt hat.
Die Grundrente ist als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig sein. Grundrente erhält, wer mindestens 33 Jahre "Grundrentenzeiten" erworben hat. Das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden. Die eigene Rente soll dann in Abhängigkeit von den individuell erworbenen Entgeltpunkten um einen "Zuschlag" bis zur maximalen Grenze von 0,8 Entgeltpunkten (80 % des Durchschnittsverdienstes) erhöht werden. Bei 33 bis 35 Jahren Grundrentenzeiten soll der Grundrentenzuschlag dabei in einer Staffelung ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.
Die Grundrente richtet sich nach der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte. Sie ist nicht bedingungslos, sondern setzt auf der Vorleistung in Form einer langen Beitragszahlung der Versicherten auf. Dadurch wird sichergestellt, dass sich eine langjährige Beitragszahlung zur Rentenversicherung auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen lohnt.
Der Zugang zur Grundrente erfolgt ohne Antragstellung und über die Feststellung des Grundrentenbedarfes. Dazu findet eine Einkommensprüfung statt. Dabei gilt zunächst ein Einkommensfreibetrag in Höhe von monatlich 1.250 Euro für Alleinstehende (15.000 Euro im Jahr) und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner (23.400 Euro im Jahr). Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert. Übersteigt das Einkommen von Alleinstehenden auch den Betrag von 1.600 Euro (19.200 Euro im Jahr) bzw. bei Eheleuten oder Lebenspartnern von 2.300 Euro (27.600 Euro im Jahr), ist das über diesen Betrag liegende Einkommen vollständig auf die Grundrente anzurechnen.
Die für die Grundrente vorgesehene Einkommensprüfung soll weitgehend automatisiert durchgeführt werden. Ziel ist, dass die Rentnerinnen und Rentner mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand konfrontiert werden.
Muss ich einen Antrag stellen?
Um den Zuschlag zur Grundrente zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden, die Prüfung des Anspruchs auf Grundrente erfolgt automatisch. Bis Ende 2022 wird die Rentenversicherung bei rund 26 Millionen Renten geprüft haben, ob ein Zuschlag zur Grundrente zu zahlen ist. Damit ist die Umsetzung des Grundrentengesetzes bis auf wenige Einzelfälle - zum Beispiel wegen einer Rentenzahlung ins Ausland - abgeschlossen. Wer Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zur Grundrente hat, wurde bzw. wird im Rahmen der Entscheidung über den Rentenanspruch entsprechend informiert.
Fragen und Antworten zur Grundrente
Was ist die Grundrente?
Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, sollen für ihre Lebensleistung im Alter eine spürbar höhere Rente bekommen: Bisher niedrige Renten werden deshalb mit der neuen Grundrente aufgewertet.
Wer bekommt die Grundrente?
Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die in ihrem Arbeitsleben unterdurchschnittliche Verdienste erzielt haben, profitieren künftig von der Grundrente. Dies gilt für viele Frauen und Menschen in Ostdeutschland.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Anspruch auf Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, aber im Durchschnitt wenig verdient hat - über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr.
Muss ich die Grundrente beantragen?
Ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, wird automatisch geprüft. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Einkommen wird angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro für Paare übersteigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge und ausländische Einkünfte werden ebenfalls angerechnet. Einkommen über 1.250 Euro (1.950 Euro bei Paaren) wird zu 60 Prozent, Einkommen über 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) wird voll angerechnet.
Wie hoch ist die Grundrente?
Die Grundrente kann maximal 404,86 Euro im Monat betragen.
Ein Beispiel:
Frau A. aus Dresden war 37 Jahre beitragspflichtig beschäftigt und hat etwa 40 Prozent des Durchschnittslohns verdient. Sie hat damit im Jahr durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erworben. Ihre Altersrente beläuft sich daher nur auf rund 497 Euro (brutto). Mit der Grundrente bekommt sie zukünftig Altersbezüge in Höhe von rund 887 Euro.
Wie wird die Grundrente berechnet?
Grundlage sind die Entgeltpunkte (EP), die während des gesamten Versicherungslebens erworben wurden. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden dann verdoppelt - maximal auf 0,8 EP. Anschließend wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit fällt die Rente umso höher aus, je höher die eigene Beitragsleistung ist.
Beispielrechnung für Frau A.:
durchschnittliche Entgeltpunkte (EP): 0,4 EP
Rente aus eigener Beitragsleistung:
37 Jahre x 0,4 EP x 31,89 Euro (Rentenwert Ost) = rund 497 Euro
Grundrentenzuschlag:
[35 Jahre x 0,4 EP x 31,89 Euro (Rentenwert Ost)] – 12,5 % = rund 390 Euro
Gesamtrente: 497 + 390 = 887 Euro (brutto)
Wie wird die Grundrente finanziert?
Die erforderlichen Mittel werden durch eine Anhebung des allgemeinen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung aufgebracht. Dieser wird ab 2021 um 1,4 Milliarden Euro erhöht. Damit wird die Grundrente vollständig aus Steuermitteln finanziert. Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler werden somit nicht belastet.
Welche Maßnahmen enthält das Gesetz noch?
Neben dem Kernelement des Gesetzes – der Grundrente – werden Freibeträge für langjährige Versicherung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem sozialen Entschädigungsrecht und im Wohngeld eingeführt.
Wer mindestens 33 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war oder vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen erworben hat, soll bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen einen Freibetrag von mindestens 100 Euro und maximal 216 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) erhalten.
Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz – GruRG)
Die Grundrente ist ein Sozialleistungsgesetz, das in Deutschland am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz zur Einführung einer Grundrente für langjährig Versicherte ist eine Ergänzung des Rentenversicherungsgesetzes und zielt darauf ab, die Rentenansprüche von Menschen mit niedrigem Einkommen und langer Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken.
Das Grundrentengesetz sieht vor, dass Personen, die mindestens 33 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und dabei ein niedriges Einkommen erzielt haben, einen zusätzlichen Rentenzuschlag erhalten. Dieser Zuschlag soll dazu beitragen, dass die Rentenansprüche dieser Personen über dem Grundsicherungsniveau liegen und so die Altersarmut bekämpft wird.
Die Höhe des Rentenzuschlags hängt von der Höhe der erworbenen Rentenansprüche und dem Einkommen im Alter ab. Die Grundrente wird automatisch von der Rentenversicherung berechnet und ausgezahlt, sodass keine zusätzlichen Anträge gestellt werden müssen.
Das Grundrentengesetz ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Alterssicherung in Deutschland und soll dazu beitragen, die Lebensqualität von Menschen mit niedrigem Einkommen im Alter zu verbessern.
Weitere Infos zur Rente & Steuer:
Rechtsgrundlagen zum Thema: Grundrente
EStH 32.9GrStR 44