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IBAN, SEPA + BIC

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IBAN Nummer mit Prüfziffer: Aufbau, Berechnen, Prüfen, Beispiel



Die IBAN (= International Bank Account Number = Internationale Bankkontonummer) ist eine international standardisierte Bankkontonummer (ISO-Norm ISO 13616-1:2007). Bei einer EU-Überweisung muss neben der IBAN auch die SWIFT-Adresse BIC (= Business Identifier Code) des SWIFT-Zahlungssystems (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) angegeben werden.


Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre International Bank Account Number (IBAN) herausfinden können:

  1. Kontoauszug: Die IBAN kann auf Ihren monatlichen Kontoauszügen oder auf Überweisungsbelegen aufgeführt sein.

  2. Online-Banking: Überprüfen Sie Ihre Kontoinformationen im Online-Banking-Portal Ihrer Bank, hier sollte die IBAN angegeben sein.

  3. Bankkarten: Die IBAN kann manchmal auch auf der Rückseite Ihrer Bankkarte aufgedruckt sein.

  4. Bank-Website: Die meisten Banken veröffentlichen die IBAN auf ihren Websites. Sie können sie durch eine einfache Online-Suche finden.

  5. Bankfiliale: Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie auch eine Bankfiliale aufsuchen und nach Ihrer IBAN fragen.

  6. IBAN-Rechner: Es gibt auch Online-Tools, mit denen Sie Ihre IBAN berechnen können. Hierfür müssen Sie in der Regel Ihre Bankleitzahl und Kontonummer eingeben.


Ermitteln Sie mit dem IBAN-Rechner die IBAN Nummer für deutsche Konten. Bitte geben Sie hierfür die Bankleitzahl + Kontonummer an:

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Die deutsche IBAN besteht aus 22 Stellen Kontoidentifikation bestehend aus 2 Buchstaben und 20 Ziffern und setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • 2-stelliger Ländercode "DE" für Deutschland (gemäß ISO 3166-1),
  • 2-stellige Prüfsumme mit Prüfziffern gemäß ISO 7064 (bestehend aus Ziffern),
  • 8-stellige Bankleitzahl und
  • 10-stellige Kontonummer

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Weitere Rechner: IBAN ermitteln + IBAN prüfen

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SEPA: Forderungen richtig einziehen, Zahlungsverkehr optimieren


Seit August 2014 sind Sie bei jeder Überweisung, aber auch bei jedem Lastschrifteinzug mit folgenden vier Buchstaben konfrontiert: "SEPA" Nochmals für Sie zur Wiederholung: Die Abkürzung steht für "Single Euro Payment Area" und bedeutet einheitlicher europäischer Zahlungsraum. Die neuen Regelungen basieren auf einer am 31.3.2012 in Kraft getretenen EU-Verordnung. Vereinheitlicht wurden durch die Verordnung u. a. die Datenformate für Zahlungen im Euro-Raum. Dem SEPA-Raum gehören insgesamt 32 Staaten an. Dazu gehören die 27 EU-Staaten, die sog. EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz und Monaco.

Als Unternehmer haben Sie bereits zum 1.8.2014 auf den neuen Standard umgestellt. Mit der verbindlichen Einführung von SEPA wurden die bisherigen Kontodaten wie. Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ersetzt. Auch das Datenaustausch-Format änderte sich: So ist seit dem 1.8.2014 das komplexe ISO20022-XML-Format anzuwenden.


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EU-weite Zahlungsabwicklung

Der neue Überweisungsstandard ist nicht nur Formalität. Er ermöglicht es, den bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr unabhängig von Sitz oder Wohnort abzuwickeln.

Nutzen Sie SEPA richtig und effizient? Diese Frage möchte ich/möchten wir Ihnen stellen und Ihnen einige wichtige Hinweise geben. Denn der regelmäßige und rechtzeitige Einzug von Lastschriften verbessert Ihre Liquidität und Finanzlage.

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Gläubiger-Identifikationsnummer

Besitzen Sie zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bereits eine Gläubiger-ID, dann müssen Sie nichts Weiter tun. Wenn Sie noch keine solche Nummer besitzen, beantrage ich/beantragen wir für Sie gerne eine Gläubiger-ID. Denn ohne Gläubiger-ID können Sie im SEPA-Raum keine bargeldlose Zahlung mehr abwickeln.

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Basis- und Firmenlastschriftverfahren

Lassen Sie mich nochmals den Unterschied zwischen Basis- und Firmenlastschriftverfahren verdeutlichen. Der wichtigste Unterschied ist Folgender: Während es bei Basislastschriften bei der bisherigen 8-wöchigen Widerspruchsfrist bleibt, gibt es im Firmenlastschriftverfahren kein Widerspruchsrecht. Dies ist wie meine/unsere Erfahrung zeigt, auch lange nach der SEPA--Umstellung den wenigsten bekannt.

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Wesentliche Eckpunkte zur SEPA-Lastschrift

Mindestens genauso wichtig wie die Gläubiger-Identifikationsnummer ist die Mandatsreferenznummer. Diese bezeichnet das Mandat und ist in der Regel auf dem Vordruck angegeben. Wenn nicht, muss sie nach Mandatserteilung mitgeteilt werden.

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Lastschrift-Mitteilung

Bei jeder SEPA-Lastschrift müssen Sie Ihre Kunden darauf hinweisen, wann Ihre Abbuchungen erfolgen. Dies können Sie am besten mittels einer zuvor versendeten Rechnung tun. Bei gleichbleibenden Zahlungen reicht die Angabe aus, dass etwa an jedem 10. eines Monats beziehungsweise dem folgenden Geschäftstag abgebucht wird.

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Abbuchungshinweise

Formulieren Sie Ihre Abbuchungshinweise zielgenau.

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Einzugsermächtigungen

Wichtig ist auch, dass Ihnen für jeden Lastschrifteinzug ein schriftliches Mandat vorliegt. MeineEmpfehlung: Nehmen Sie in regelmäßigen Zeitabständen eine umfassende Prüfung Ihrer vorliegenden Einzugsermächtigungen vor und holen Sie ggf. weitere Einzugsermächtigungen ein, z. B. von Ihren Neukunden.

Für Einzugsermächtigungen von Bestandskunden gilt: Sie können bestehende schriftliche Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umwidmen, wenn Sie Ihre Kunden darüber entsprechend informieren. Sofern noch nicht bei allen Altkunden durchgeführt, sollten Sie dies zeitnah tun.

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Wenn Ihnen eine SEPA-Lastschrift zurückgeht

An diesem Problem ändert sich auch durch SEPA nichts: Das Konto des Kunden weist keine ausreichende Deckung auf, und die Bank oder Sparkasse löst die Lastschrift nicht ein. Dann müssen Sie sich wie gewohnt an Ihren Kunden wenden. Kosten der Rückbuchung können Sie dem Kunden in Rechnung stellen.

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Übergangsfristen für Inlandsüberweisungen privater Verbraucher

Während Sie als Unternehmer seit dem 1.8.2014 jede Überweisung (egal ob Sie Ihre Umsatzsteuer-Zahllast ans Finanzamt überweisen, Löhne auszahlen oder Sozialversicherungsbeiträge abführen) und auch jede Lastschrift im Inland mittels IBAN und BIC abwickeln müssen, können Sie als privater Verbraucher bis zum 1.2.2016 bei inländischen Überweisungen noch die alte Kontonummer und die Bankleitzahl verwenden. Die internen elektronischen Überweisungssysteme der Banken errechnen in der Regel die IBAN auf Basis der eingegebenen alten Bankleitzahl und der Kontonummer. Tatsächlich besteht die IBAN aus den alten Bankdaten, die jeweils nur um das Länderkennzeichen und eine Prüfziffer ergänzt werden. Nach dem 1.2.2016 können auch Inlandsüberweisungen von privaten Verbrauchern nur noch mit der IBAN durchgeführt werden.

Auch für das elektronische Lastschriftverfahren gibt es eine Übergangsregelung bis 1.2.2016. Darunter fallen Zahlungen mit einer Girokarte. Dieses Verfahren bleibt bis zum 1.2.2016 möglich. Danach werden Banken und der Handel ein neues, zu SEPA passendes System gefunden haben.

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Freie Kontoauswahl

Schließlich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der SEPA-Standard europaweit eine freie Kontowahl ermöglicht. Sie können EU-weit dasjenige Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zur Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs wählen.

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Mein Service für Sie

Der Lastschrifteinzug nach den neuen Zahlungsverkehrsstandards erfordert eine stetige Aktualisierung Ihrer betriebsinternen elektronischen Datenverarbeitung. Der hierzu notwendige Aufwand sollte nicht unterschätzt werden. Ich möchte Sie dabei gerne unterstützen und biete Ihnen u. a. folgenden Service an:

  • Analyse Ihres gegenwärtigen EDV-Systems und Ihrer Zahlungsabwicklung
  • Ermittlung und Aufstellung einer Detail-Liste über nützliche Aktualisierungen und Erweiterungen, u. a. für ein effizientes und termingerechtes Lastschrifteinzugssystem
  • Beantragung einer weiteren oder neuen Gläubiger-Identifikationsnummer bzw. Unterstützung bei der Beantragung
  • Hilfe bei der Ausarbeitung eines Vertragsmusters für bestehende und neue SEPA-Lastschriftmandate
  • Unterstützung bei der Abfrage von IBAN und BIC
  • Beratung und Hilfestellung bezüglich der Daten-Mandatsreferenz
  • Prüfung bestehender Einzugsermächtigungen in Bezug auf Ergänzungs- bzw. Aktualisierungsbedarf
  • Erstellung eines Musteranschreibens für das Einholen einer neuen Einzugsermächtigung
  • Unterstützung bei Auswahl und Aktualisierung Ihrer Buchungssoftware
  • Unterstützung Ihrer Lohnbuchhaltung

Nutzen Sie meine Beratung, begleichen Sie Ihre Verbindlichkeiten termingerecht und ziehen Sie Ihre Forderungen pünktlich ein. Denn nur so vermeiden Sie Mahnungen und geraten nicht in Liquiditätsnot.

Eine Checkliste soll Ihnen als roter Faden für ein gemeinsames Gespräch mit mir dienen. Die Checkliste ersetzt nicht die individuelle Beratung. In einem Gespräch sollten wir die Details besprechen.

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Rechtsgrundlagen zum Thema: IBAN

UStAE 
UStAE 4.12.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

UStAE 18g.1. Vorsteuer-Vergütungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat für im Inland ansässige Unternehmer

UStAE 4.12.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

UStAE 18g.1. Vorsteuer-Vergütungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat für im Inland ansässige Unternehmer

UStR 
UStR 76. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

ErbStDV muster-1

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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