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Bankleitzahl

Bankleitzahl & BIC herausfinden


Hier finden Sie schnell & einfach die Bankleitzahl und BIC aller Banken in Deutschland, wie z.B. Commerzbank, Volksbank, Sparkasse, Raiffeisenbank, Postbank etc.


Sie können die Bankleitzahl (BLZ) Ihrer Bank auf verschiedene Weisen finden:

  1. Kontoauszug: Ein Kontoauszug enthält in der Regel die Bankleitzahl Ihrer Bank.

  2. Online-Banking: Überprüfen Sie Ihre Kontoinformationen oder das Überweisungsformular Ihres Online-Bankings, hier sollte ebenfalls die Bankleitzahl angegeben sein.

  3. Bankkarten: Die Bankleitzahl kann manchmal auch auf der Rückseite Ihrer Bankkarte aufgedruckt sein.

  4. Bank-Website: Die meisten Banken haben Informationen über ihre Bankleitzahl auf ihren Websites veröffentlicht.

  5. Bankfiliale: Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie auch eine Bankfiliale aufsuchen und nach der Bankleitzahl fragen.

  6. Bankleitzahlensuche: Es gibt auch verschiedene Online-Tools, mit denen Sie die Bankleitzahl einer bestimmten Bank suchen können. Geben Sie dazu einfach den Namen der Bank in eine Suchmaschine ein und fügen Sie "Bankleitzahl" hinzu.

Kostenlose Suche nach Bankleitzahlen inkl. Kontonummernüberprüfung, IBAN-BIC-Rechner und IBAN-Prüfer


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Bankleitzahlen Suche

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BIC Nummer berechnen:

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Die BIC (= Business Identifier Code = Bankkennzeichen/ Bankleitzahl) nach Norm ISO 9362 ist ein international standardisierter Code zur Identifikation von Geschäftsstellen im Zahlungsverkehr. Die BIC (auch BIC-Code oder SWIFT-Code genannt) wird im SWIFT-Zahlungsverkehr verwendet. Im Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA dagegen kann mittels IBAN und BIC der Zahlungsteilnehmer eindeutig identifiziert werden. Auf den BIC wird daher auch in ISO 13616 verwiesen, in der die IBAN-Kontonummern (International Bank Account Number) beschrieben sind. Wenn der BIC einem Geschäftsbetrieb außerhalb des Finanzsektors angewendet wird, spricht man von Business Entity Identifier (Geschäftseinheitenkennung).


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Bankleitzahlen nach Nummern

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Bankleitzahlen nach Banken

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Struktur der Bankleitzahl

Die Bankleitzahl ist numerisch aufgebaut und umfasst acht Stellen. Die erste Stelle der Bankleitzahl bezeichnet grundsätzlich das Clearing-Gebiet, in dem der Zahlungsdienstleister seinen Sitz hat. Die Stellen eins bis drei der Bankleitzahl bilden die Ortsnummer, die einen Bankplatz (Ort der Filiale der Deutschen Bundesbank) sowie den zugehörigen Bankbezirk (Bankplatz und das angrenzende Gebiet) kennzeichnet. An vierter Stelle der Bankleitzahl steht die Institutsgruppe. Die ersten vier Stellen einer neuen Bankleitzahl werden von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Der Antragsteller legt die institutseigene Nummerierung (Stellen fünf bis acht der Bankleitzahl) – in Absprache mit der Deutschen Bundesbank – grundsätzlich selbst fest. Zusätzliche Bankleitzahlen für Zahlungsdienstleister zur getrennten Abwicklung des Zahlungsverkehrs bestimmter Geschäftsfelder mit bedeutendem Zahlungsverkehr erhalten eine von der Bankleitzahl in den Stellen sieben und acht abweichende Nummerierung.

Die Bankleitzahlendatei wird von der Deutschen Bundesbank in zwei Versionen veröffentlicht. Beide Versionen enthalten die Felder 1 bis 13. Die erweiterte Bankleitzahlendatei enthält zusätzlich das Feld 14 mit der Angabe der maßgeblichen IBAN- Regel.

Die Bankleitzahlendatei ist ein Verzeichnis aller gültigen Bankleitzahlen. Die enthaltenen Daten dienen ausschließlich der automatisierten Abwicklung des Zahlungsverkehrs; sie dienen weder der postalischen Adressierung der Zahlungsdienstleister, noch stellt die Datei ein Verzeichnis aller Filialen der Zahlungsdienstleister dar. Die Bankleitzahlendatei enthält daher zu jeder politisch selbstständigen Gemeinde maximal einen Eintrag je Bankleitzahl und je Zahlungsdienstleister. Ausnahmen hierzu sind im Rahmen von Fusionen zulässig.

Die Bankleitzahlendatei wird von der Deutschen Bundesbank viermal jährlich erstellt und zum Montag, der dem ersten Sonnabend in den Monaten März, Juni, September und Dezember folgt, gültig. Sie enthält die Datensätze aller gültigen und der zu diesem Abschlusstermin gelöschten Bankleitzahlen. Die Bankleitzahlendatei wird jeweils spätestens bis zum zwanzigsten Kalendertag der Monate Februar, Mai, August und November im unverbindlich im Rahmen des Intern-Auftritts der Deutschen Bundesbank et (www.bundesbank.de) zum Abruf bereitgestellt.

Die Bankleitzahlendatei enthält die im Folgenden beschriebenen 13 bzw. 14 Felder. Der Satzaufbau mit der Anzahl und Nummerierung der Stellen der Bankleitzahlendatei ist dem Anhang 1 zu entnehmen.

Feld 1: Bankleitzahl

Die Bankleitzahl dient der eindeutigen Identifizierung eines Zahlungsdienstleisters.

Feld 2: Merkmal, ob bankleitzahlführender Zahlungsdienstleister („1“) oder nicht („2“)


Für jede gemeldete Bankleitzahl wird genau ein Datensatz mit dem Merkmal „1“ im Feld 2 der Bankleitzahlendatei angelegt. Diese Datensätze sind im Zahlungsverkehr zu verwenden.

Sofern die gleiche Bankleitzahl an anderen Orten für weitere Filialen eines Zahlungsdienstleisters verwendet wird, werden diese Datensätze mit dem Merkmal „2“ im Feld 2 versehen. Datensätze mit dem Merkmal „2“ dienen nicht dem Zahlungsverkehr (Ausnahme siehe Feld 7), sondern unterstützen die ortsbezogene Suche der Bankleitzahl eines Zahlungsdienstleisters.


Feld 3: Bezeichnung des Zahlungsdienstleisters

Für die Bezeichnung ist die Firmierung lt. Registerauszug bzw. Gesetz oder Satzung maßgeblich. Die Eintragung erfolgt ohne Rechtsform. Führt ein Zahlungsdienstleister am selben Ort eine zweite Bankleitzahl für Geschäftsfelder mit bedeutendem Zahlungsverkehr, ist der Zahlungsdienstleister aufgefordert der Firmierung ein deutlich unterscheidender Zusatz hinzuzufügen.


Im Rahmen von Fusionen ist es vorübergehend zulässig, einen Zahlungsdienstleister an einem Ort mit zwei Bankleitzahlen in der Bankleitzahlendatei zu führen. Zur Unterscheidung ist die Bezeichnung des Zahlungsdienstleisters im Datensatz der „alten“ Bankleitzahl mit dem Zusatz „-alt-“ versehen.


Felder 4 und 5: Postleitzahl und Ort


Die Angaben dienen zusammen mit der Bezeichnung des Zahlungsdienstleisters in Feld 3 der eindeutigen Identifizierung. Angegeben sind die Postleitzahl und der Ort des Sitzes des Zahlungsdienstleisters bzw. der Filiale, wobei die Postleitzahl der eindeutigen Identifizierung des Ortes und nicht der postalischen Adressierung dient. Maßgeblich ist das Postleitzahlen- und Ortsverzeichnis (Datafactory Postalcode) der Deutschen Post AG.


Feld 6: Kurzbezeichnung des Zahlungsdienstleisters mit Ort


Kurzbezeichnung und Ort sind für die Empfängerangaben auf Rechnungen und Formularen angegeben. Hierdurch wird eine eindeutige Zuordnung der eingereichten Zahlungsaufträge ermöglicht. Grundlage für die Kurzbezeichnung ist die Firmierung des Zahlungsdienstleisters. Sofern erforderlich, wurden die im Anhang 2 aufgeführten Abkürzungen verwendet. Die Eintragung erfolgt ohne Rechtsform. Führt ein Zahlungsdienstleister am selben Ort eine zweite Bankleitzahl ist der Firmierung ein deutlich unterscheidender Zusatz hinzugefügt. Im Rahmen von Fusionen ist es vorübergehend zulässig, einen Zahlungsdienstleister an einem Ort mit zwei Bankleitzahlen in der Bankleitzahlendatei zu führen. Hierbei ist zur Unterscheidung, die Kurzbezeichnung des Zahlungsdienstleisters im Datensatz der „alten“ Bankleitzahl mit dem Zusatz „-alt-“ versehen.


Feld 7: Institutsnummer für PAN


Für den Kartenzahlungsverkehr mittels Bankkundenkarten die am girocard-System teilnehmen, haben die Spitzenverbände des Kreditgewerbes eine gesonderte Institutsnummerierung festgelegt; danach erhält der kartenausgebende Zahlungs- dienstleister eine fünfstellige Institutsnummer für PAN (= Primary Account Number). Einer Institutsnummer für PAN ist immer nur genau eine Bankleitzahl zugeordnet. Zusätzliche Institutsnummer(n) für PAN Sofern ein Zahlungsdienstleister weitere Institutsnummern für PAN zu einer Bankleitzahl führt, werden zu dem Datensatz mit dem Merkmal „1“ im Feld 2 unter dem gleichen Ort zusätzliche Datensätze mit dem Merkmal „2“ im Feld 2 aufgenommen. Die Datensätze sind bis auf das Merkmal im Feld 2 und die Institutsnummern für PAN im Feld 7 identisch. Anwender (z. B. Netzbetreiber des electronic cash-Systems sowie kreditwirtschaftliche Kopfstellen), die in ihren Anwendungen das Feld 7 auswerten, müssen daher auch die Datensätze mit dem Merkmal „2“ im Feld 2 verwenden.


Vergabe: Die Verantwortung für die Ausgabe der PAN liegt im Verantwortungsbereich der Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft.


Feld 8: Business Identifier Code (BIC)


Der Business Identifier Code (BIC) besteht aus acht oder elf zusammenhängenden Stellen und setzt sich aus den Komponenten Business party prefix (4 Stellen), ISO Country Code (2 Stellen), Business party suffix (2 Stellen) sowie ggf. einem Branch Code (3 Stellen) zusammen. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Business party prefix ISO Country Business party Branch Code (optional) Code suffix Jeder Zahlungsdienstleister führt grundsätzlich einen BIC je Bankleitzahl. Ausnahmen sind nur für Bankleitzahlen zugelassen werden, die im BIC-gestützten Zahlungsverkehr nicht verwendet werden. Für den Zahlungsverkehr ist ausschließlich der in den Datensätzen mit Merkmal „1“ im


Feld 2 hinterlegte BIC relevant.


Es ist zulässig, bei verschiedenen Bankleitzahlen denselben BIC zu hinterlegen.


Vergabe: SWIFT als Registrierungsstelle für die International Organization for Standardization (ISO) vergeben. Verpflichtung zur Hinterlegung eines BIC Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, zu jeder Bankleitzahl mit dem Merkmal „1“ im Feld 2 in der Bankleitzahlendatei einen BIC zu hinterlegen, unter dem sie in allen beigetretenen SEPA-Zahlverfahren


SEPA Credit Transfer,


SEPA Instant Credit Transfer,


SEPA Core Direct Debit oder


SEPA Business to Business Direct Debit


sowie für den beleglosen Einzug von Scheckgegenwerten, die Verrechnung der Verfügungsbeträge und Entgelte im Deutschen Geldautomaten- System und das Einreichen von Umsätzen im SCC-Format im electronic cash-System erreichbar sind. Diese BIC können Zahlungsdienstleister für Zahlungen in den oben genannten Verfahren verwenden. Die Meldung unterschiedlicher BIC für die SEPA-Zahlverfahren ist nicht möglich. Es wird empfohlen, ausschließlich im BIC-Verzeichnis veröffentlichte BIC zu verwenden. Die SEPA-Erreichbarkeit des in der Bankleitzahlendatei hinterlegten BIC muss jederzeit gegeben sein. Dabei sind insbesondere dieterschiedlichen Aktualisierungsrhythmen un der Bankleitzahlendatei und des BIC-Verzeichnisses zu beachten. Dies bedeutet, dass ein neuer BIC für die Bankleitzahlendatei erst dann gemeldet werden kann, wenn dieser zum Gültigkeitstermin der entsprechenden Bankleitzahlendatei auch im BIC- Verzeichnis enthalten ist, ein BIC in der Bankleitzahlendatei nur durch einen anderen BIC mit SEPA- Erreichbarkeit ersetzt werden kann und in der Bankleitzahlendatei veröffentlichten BIC stets um einen gültigen BIC handeln muss.


Feld 9: Kennzeichen für Prüfzifferberechnungsmethode


Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, zum Zahlungsverkehr ausschließlich prüfziffergesicherte Kontonummern gemäß ihrer in der Bankleitzahlendatei angegebenen Prüfzifferberechnungsmethode zu verwenden. Die Angabe der Prüfzifferberechnungs- methode „09“ (keine Prüfzifferberechnung) ist zulässig. Datensätze, die in Feld 2 der Bankleitzahlendatei mit dem Merkmal „2“ versehen sind, erhalten dasselbe Kennzeichen zugeordnet, wie der in Feld 2 mit „1“ gekennzeichnete Datensatz derselben Bankleitzahl.


Vergabe: Die Deutsche Bundesbank führt eine Übersicht der von Zahlungsdienstleistern angewandten Prüfzifferberechnungsmethoden. Die Vergabe neuer Kennzeichen für Prüfzifferberechnungsmethoden wird von der Deutschen Bundesbank zentral vorgenommen. Das Kennzeichen kann aus Buchstaben und Ziffern in beliebiger Kombination mit der Ausnahme des Buchstabens "O" bestehen. Die Einführung bzw. Änderung von Prüfzifferberechnungsmethoden sowie deren Gültigkeitstermin wird ebenso wie die Übersicht mit den Beschreibungen der Prüfzifferberechnungsmethoden auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank sowie durch Veröffentlichungen der Spitzenverbände des Kreditgewerbes bekannt gegeben. Anfragen zu Beschreibungen von Prüfzifferberechnungsmethoden sind an die Zahlungsdienstleister zu richten, die diese verwenden.


Feld 10: Nummer des Datensatzes


Bei jeder Neuanlage eines Datensatzes wird automatisiert eine eindeutige Nummer vergeben. Eine einmal verwendete Nummer wird nicht noch einmal vergeben.


Feld 11: Änderungskennzeichen


Seit dem letzten Abschluss der Bankleitzahlendatei neu hinzugekommene Datensätze werden mit „A“ (Addition), geänderte Datensätze mit „M“ (Modified), unveränderte Datensätze mit „U“ (Unchanged) gekennzeichnet. Gelöschte Datensätze werden mit „D“ (Deletion) gekennzeichnet und sind - als Hinweis - letztmalig in der Bankleitzahlendatei enthalten. Diese Datensätze sind ab dem Gültigkeitstermin der Bankleitzahlendatei im Zahlungsverkehr nicht mehr zu verwenden.


Feld 12: Hinweis auf eine beabsichtigte Bankleitzahllöschung


Zur frühzeitigen Information der Teilnehmer am Zahlungsverkehr und zur Beschleunigung der Umstellung der Bankverbindung kann ein Zahlungsdienstleister, der die Löschung einer Bankleitzahl mit dem Merkmal „1“ im Feld 2 beabsichtigt, die Löschung ankündigen. Die Ankündigung kann erfolgen, sobald der Zahlungsdienstleister seine Kunden über die geänderte Kontoverbindung informiert hat. Das Feld enthält das Merkmal "0" (keine Angabe) oder "1" (Bankleitzahl im Feld 1 ist zur Löschung vorgesehen).


Hinweise


(i) Die Löschung einer Bankleitzahl kann auch ohne eine vorherige Ankündigung der beabsichtigten Löschung vorgenommen werden.


(ii) Die Ankündigung der beabsichtigten Löschung einer Bankleitzahl dient nur als


Hinweis und darf nicht zur vorzeitigen Löschung der Bankleitzahl führen; die Bankleitzahl ist bis zu ihrer endgültigen Löschung weiterhin im Zahlungsverkehr zu verwenden.


Feld 13: Hinweis auf Nachfolge-Bankleitzahl


Das Feld enthält entweder den Wert "00000000" (Bankleitzahl ist nicht zur Löschung vorgesehen bzw. der Zahlungsdienstleister hat keine Nachfolge-Bankleitzahl veröffentlicht) oder die Angabe einer "Bankleitzahl". Eine Bankleitzahl kann angegeben sein, wenn das Feld 2 das Merkmal „1“ enthält und entweder die bevorstehende Löschung der Bankleitzahl angekündigt wurde (Feld 12 = „1“) oder die Bankleitzahl zum aktuellen Gültigkeitstermin gelöscht wird (Feld 11 = „D“). Die in einer IBAN enthaltene Bankleitzahl können Anwender nicht selbständig durch die Nachfolge-Bankleitzahl ersetzen. Ausnahme: In Feld 14 ist die Standard-IBAN-Regel (Kennzeichen „000000“) angegeben. In diesem Fall kann die in einer IBAN enthaltene Bankleitzahl durch die Nachfolge-Bankleitzahl ersetzt werden; die Prüfzahl der IBAN ist neu zu berechnen. Auf Grund der Veröffentlichung einer Nachfolge-Bankleitzahl können Anwender diese in Zahlungsverkehrsdateien verwenden. Dazu wird in den Kontostammdaten – unter Beibehaltung der Kontonummer - die zur Löschung angekündigte Bankleitzahl bzw. die gelöschte Bankleitzahl im Feld 1 der Bankleitzahlendatei durch die Nachfolge-Bankleitzahl dauerhaft ersetzt. Zahlungsdienstleister sind nicht berechtigt, in Zahlungsverkehrsdateien Bankleitzahlen durch Nachfolge-Bankleitzahlen zu ersetzen.


Feld 14: Kennzeichen für die IBAN-Regel


Die IBAN-Regeln enthalten Vorgaben der Zahlungsdienstleister, wie für die von ihnen geführten Zahlungskonten aus Kontonummer und Bankleitzahl die entsprechende IBAN ermittelt werden kann. Jeder IBAN-Regel wird ein vierstelliges Kennzeichen (Stellen 1 bis 4) zugeteilt, das um eine Versionsnummer (Stellen 5 und 6) ergänzt wird. Eine neue IBAN-Regel erhält die Versionsnummer „00“; bei Änderung einer IBAN-Regel wird die Versionsnummer (numerisch aufsteigend) fortgeführt. Datensätze, die in Feld 2 der Bankleitzahlendatei mit dem Merkmal „2“ versehen sind, erhalten dasselbe Kennzeichen zugeordnet, wie der in Feld 2 mit „1“ gekennzeichnete Datensatz derselben Bankleitzahl. Das Kennzeichen für die Standard-IBAN-Regel ist „000000“. Die Angabe des Kennzeichens „000100“ (keine IBAN-Ermittlungt zulässig, sofern die Bankleitzahl im) is Zahlungsverkehr nicht verwendet wird. Das Kennzeichen für die IBAN-Regeln wird ausschließlich in der erweiterten Bankleitzahlendatei veröffentlicht. Hinweis: Den im Feld 8 hinterlegten BIC können Zahlungsdienstleister für Zahlungen in den SEPA-Zahlverfahren verwenden (siehe Ziffer 2 Feld 8). Für diese Fälle ist ein BIC, der in einer IBAN-Regel hinterlegt ist, nicht maßgeblich. Vergabe des Kennzeichens und Aktualisierung der Versionsnummer Die Vergabe der Kennzeichen für neue IBAN-Regeln wird von der Deutschen Bundesbank zentral vorgenommen. Die Deutsche Bundesbank führt eine nach Kennzeichen sortierte Übersicht der von Zahlungsdienstleistern gemeldeten IBAN- Regeln. Neue bzw. geänderte IBAN-Regeln werden unter Angabe des Gültigkeitstermins auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank sowie durch Veröffentlichungen der Spitzenverbände des Kreditgewerbes bekannt gegeben. Die Vergabe, Meldung und Veröffentlichung der IBAN-Regeln in der Übersicht der IBAN- Regeln und die Hinterlegung der Daten in der Bankleitzahlendatei richtet sich nach dem Abkommen über die IBAN-Regeln. Anfragen zu IBAN-Regeln sind an den in der Beschreibung angegebenen Ansprechpartner zu richten.




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Anhang 1



Satzaufbau der Bankleitzahlendatei


(ASCII-Format, leere Felder werden mit Blank belegt)


(Stand: Juni 2013)


Feld- Anzahl der Nummerierung


Nr. Inhalt Stellen der Stellen


1 Bankleitzahl 8 1 - 8


2 Merkmal, ob bankleitzahlführender 1 9


Zahlungsdienstleister („1“) oder nicht („2“)


3 Bezeichnung des Zahlungsdienstleisters 58 10 - 67


(ohne Rechtsform)


4 Postleitzahl 5 68 - 72


5 Ort 35 73 - 107


6 Kurzbezeichnung des Zahlungsdienstleisters mit Ort 27 108 - 134


(ohne Rechtsform)


7 Institutsnummer für PAN 5 135 - 139


8 Business Identifier Code – BIC 11 140 - 150


9 KennzeichePrüfzifferberechnungsmethoden für 2 151 - 152


10 Nummer des Datensatzes 6 153 - 158


11 Änderungskennzeichen 1 159


„A“ (Addition) für neue, „D“ (Deletion) für gelöschte,


„U“(Unchanged) für unveränderte und „M“ (Modified) für


veränderte Datensätze


12 Hinweis auf eine beabsichtigte 1 160


Bankleitzahllöschung


"0", sofern keine Angabe


"1", sofern BLZ im Feld 1 zur Löschung vorgesehen ist


13 Hinweis Nachfolge-Bankleitzahlauf 8 161 - 168


14 Kennzeichen für die IBAN-Regel 6 169 - 174


(nur erweiterte Bankleitzahlendatei)



Gesamt 168 bzw. 174


Anhang 2




Abkürzungsverzeichnis


zur Bankleitzahlendatei



BBk Deutsche Bundesbank


Bk Bank


Bez Bezirk(s)


Dt Deutsche


Fil Filiale


eh ehemals


Gs Geschäftsstelle


Gz Girozentrale


Gf Geschäftsfeld


Hzw Hauptzweigstelle


Kr Kreis, Kredit


Ld Land(es)


Ndl Niederlassung


Raiffbk Raiffeisenbank


RV, RVB Raiffeisen- und Volksbank


SpDk Spar- und Darleh(e)nskasse


Spk Sparkasse


St Stadt


VB Volksbank


Ver Vereinigte


Verb Verband(s)


VR Volks- und Raiffeisenbank


Zndl Zweigniederlassung


Zw Zweigstelle


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Noch mehr hilfreiche Steuerrechner


Tipp: Hier können Sie die IBAN berechnen sowie die Kontonummer prüfen.

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Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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