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Investitionsabzugsbetrag (IAB) berechnen – Steuervorteile gezielt nutzen

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist eines der wirkungsvollsten Instrumente zur Steueroptimierung für Unternehmer und Freiberufler. Mit ihm lassen sich geplante Investitionen bereits vorab steuermindernd berücksichtigen.


Steuervorteile durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Investitionsabzugsbetrag berechnen

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt es, künftige Investitionen steuerlich vorwegzunehmen. Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts können bereits im Jahr der Planung gewinnmindernd abgezogen werden.

Dadurch sinkt der steuerpflichtige Gewinn – und damit die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und ggf. Gewerbesteuer – deutlich früher als bei einer normalen Abschreibung.

Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG

Invenstitionsbetrag
Planungsjahr
geplante Anschaffungskosten Euro
Investitionsabzugsbetrag %
Summe der übrigen AbzugsbeträgeEuro

Sonder-Afa
Anschaffungsdatum
tatsächliche Anschaffungskosten Euro
Nutzungsdauer Monate
Sonderafa %

Allgemein
Rechtsform
Kalkulations-Zins %
Veranlagungsart
Erlass Steuerbescheid Monate
Auflösung Rücklagen - Differenzen

Steuerliche Angaben
EinkommenGew.St.
Hebesatz

Kurz zusammengefasst:

  1. Vorweggenommene Abschreibung: Der IAB senkt den Gewinn bereits vor der tatsächlichen Investition.
  2. Liquiditätsvorteil: Die Steuerersparnis steht dem Unternehmen früher zur Verfügung.
  3. Flexibel einsetzbar: Auch bei späterer Nichtinvestition möglich – dann allerdings mit Nachversteuerung.
  4. Erweiterter Anwendungsbereich: Seit dem JStG 2020 profitieren auch größere Betriebe (Gewinn bis 200.000 €).

So funktioniert der Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Grundprinzip

Unternehmer können für geplante Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend machen.

Die Investition muss spätestens bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres erfolgen.

Welche Investitionen sind begünstigt?

Begünstigt sind bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, z. B.:

  • Maschinen und technische Anlagen
  • Computer, Büro- und Geschäftsausstattung
  • Firmenfahrzeuge (bei mind. 90 % betrieblicher Nutzung)
  • geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
  • Sammelposten (150–1.000 €)

Nicht begünstigt sind u. a.:

  • Grundstücke und Gebäude
  • Firmenwerte und Beteiligungen
  • Warenvorräte

Tipp: Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter sind IAB-fähig.

Wer kann den IAB in Anspruch nehmen?

  • Bilanzierende Unternehmen mit Betriebsvermögen bis 235.000 €
  • Einnahmen-Überschuss-Rechner mit Gewinn bis 100.000 €
  • Land- und Forstwirte mit Wirtschaftswert bis 125.000 €

Gewinnmindernder Abzug und Nutzungsvoraussetzungen

  • Der IAB mindert den Gewinn außerbilanziell.
  • Das Wirtschaftsgut muss im Anschaffungsjahr und Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.
  • Bei Verstoß droht eine rückwirkende Gewinnerhöhung.

Zusätzlich kann nach § 7g Abs. 5 EStG eine Sonderabschreibung von insgesamt 20 % auf das Anschaffungsjahr und die folgenden vier Jahre verteilt werden.


Auflösung und Rückgängigmachung des IAB

Der Investitionsabzugsbetrag wird aufgelöst:

  1. Bei tatsächlicher Anschaffung des Wirtschaftsguts (Gewinnerhöhung im Investitionsjahr).
  2. Nach spätestens drei Jahren, wenn keine Investition erfolgt ist (rückwirkend im Ursprungsjahr).
  3. Freiwillig, wenn sich die Investitionsplanung ändert.

Risiken und typische Fehler

  • Keine oder verspätete Investition
  • Anschaffung eines anderen Wirtschaftsguts als geplant
  • Unterschreiten der 90-%-Nutzungsgrenze

In diesen Fällen erfolgt eine rückwirkende Gewinnerhöhung inklusive Nachzahlungszinsen.

Praxistipp: Bei geänderter Planung kann eine frühzeitige freiwillige Auflösung steuerlich günstiger sein als ein späteres Zwangsrückgängigmachen.


Hinweis: Seit dem Jahressteuergesetz 2020 sind auch vermietete Wirtschaftsgüter grundsätzlich begünstigt.

Checkliste: Investitionsabzugsbetrag richtig bilden

Diese Punkte sollten Sie vor Bildung eines IAB prüfen:

  • Gewinngrenze eingehalten?
    Gewinn bzw. Betriebsvermögen liegt unter den gesetzlichen Schwellenwerten.
  • Begünstigtes Wirtschaftsgut?
    Beweglich, abnutzbar, Anlagevermögen (kein Gebäude, kein Umlaufvermögen).
  • Investition realistisch geplant?
    Anschaffung innerhalb von drei Jahren tatsächlich vorgesehen.
  • Höhe des IAB korrekt?
    Maximal 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
  • Betriebliche Nutzung gesichert?
    Mindestens 90 % betriebliche Nutzung im Anschaffungs- und Folgejahr.
  • Dokumentation vorhanden?
    Beschreibung des Investitionsvorhabens (Art, Umfang, Zeitraum).
  • Steuerliche Auswirkungen geprüft?
    Auswirkungen auf Steuersatz, Progression und Folgejahre berücksichtigt.
  • Alternativen geprüft?
    Vergleich mit Sofortabschreibung, Sonder-AfA oder Investitionszeitpunkt.

Praxistipp: Der IAB ist ein Steuerstundungsinstrument. Er sollte immer in eine ganzheitliche Steuer- und Investitionsplanung eingebettet werden – insbesondere im Jahresabschluss.

Jahresabschluss und Investitionsabzugsbetrag

1. Das richtige Konto: So kontieren Sie richtig!

In der Buchhaltung wird der IAB außerbilanziell erfasst. Hier eine tabellarische Übersicht für SKR 03 und SKR 04:

Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Bilanz/GuV-Position
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) 9970 9970 Steuerliche Ausgleichsposten
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) 9971 9971 Steuerliche Ausgleichsposten
Hinzurechnung IAB § 7g Abs. 2 EStG (Haben) 9972 9972 Steuerliche Ausgleichsposten
Hinzurechnung IAB § 7g Abs. 2 EStG (Soll) 9973 9973 Steuerliche Ausgleichsposten
Rückgängigmachung IAB § 7g Abs. 3 EStG 9974 9974 Steuerliche Ausgleichsposten

2. Bildung und Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags

Ein Unternehmer kann den Investitionsabzugsbetrag aufstocken, solange die Investition noch nicht erfolgt ist. Die Berechnung:

  • Firmen-Pkw: 34.000 EUR × 50 % = 17.000 EUR

  • Computer: 4.000 EUR × 50 % = 2.000 EUR

  • Gesamtvolumen: 19.000 EUR

Herr Huber möchte den Gewinn nur um 10.000 EUR mindern, daher bucht er:

Buchungssatz:

    Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) 10.000 EUR
    an Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) 10.000 EUR

Die restlichen 9.000 EUR können im Folgejahr geltend gemacht werden.


3. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

  • Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

  • Maximale Höhe des IAB: 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten .

  • Obergrenze: 200.000 EUR.

  • Mindestens 90 % betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts.


4. Gewerbesteuerrückstellung und Investitionsabzugsbetrag

Der IAB wirkt sich auf die Gewerbesteuerrückstellung aus, da er den steuerlichen Gewinn senkt. Die Berechnung erfolgt auf Basis des handelsrechtlichen Gewinns.

Vorgang Handelsbilanz Steuerbilanz
Gewinn 200.000 EUR 120.000 EUR
Gewerbesteuerrückstellung 28.000 EUR 28.000 EUR

Buchungsvorschlag:

    Gewerbesteueraufwand (SKR 03: 4320 / SKR 04: 7610) 28.000 EUR
    an Gewerbesteuerrückstellung (SKR 03: 0956 / SKR 04: 3035) 28.000 EUR

5. Freiwillige Auflösung des IAB

Der IAB kann vorzeitig aufgelöst werden, um Verlustrückträge zu nutzen. Beispiel:

  • Verlust im Jahr 2025: 24.000 EUR

  • IAB aus dem Jahr 2024: 15.000 EUR

  • Verlustrücktrag: 15.000 EUR

  • Steuerliche Auswirkung: 0 EUR

Das Finanzamt kann keine Nachzahlungszinsen festsetzen.


Häufige Fragen zum Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Was ist ein Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ermöglicht es Unternehmern und Freiberuflern, geplante Investitionen bereits vorab steuerlich geltend zu machen. Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten können den Gewinn schon vor der tatsächlichen Investition mindern.

Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ermöglicht es Unternehmern und Freiberuflern, geplante Investitionen steuerlich vorzuziehen. Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten können bereits vor der tatsächlichen Investition gewinnmindernd abgezogen werden.

Welche steuerliche Wirkung hat der IAB?

Der IAB senkt den steuerpflichtigen Gewinn im Jahr der Bildung. Dadurch reduziert sich unmittelbar die Einkommen-, Körperschaft- und ggf. Gewerbesteuer. Es handelt sich um einen Liquiditätsvorteil durch Steuerstundung.

Für welche Wirtschaftsgüter ist ein IAB möglich?

Begünstigt sind bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, z. B. Maschinen, Computer, Büroausstattung oder Fahrzeuge. Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter sind zulässig.

Wer kann einen IAB nutzen?

Begünstigt sind insbesondere:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechner mit Gewinn bis 100.000 €
  • Bilanzierende Unternehmen mit Betriebsvermögen bis 235.000 €
  • Land- und Forstwirte mit Wirtschaftswert bis 125.000 €

Für welche Investitionen ist ein IAB möglich?

Ein IAB ist zulässig für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Computer oder Büroausstattung. Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter sind begünstigt.

Nicht begünstigt sind insbesondere Grundstücke, Gebäude, Beteiligungen, Firmenwerte und Warenvorräte.

Muss ich die Investition später tatsächlich durchführen?

Ja. Die Investition muss spätestens bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres erfolgen.

Erfolgt keine Investition, wird der IAB rückwirkend aufgelöst – inklusive Nachzahlungszinsen.

Was passiert bei der tatsächlichen Anschaffung?

Bei Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts wird der zuvor gebildete IAB gewinnerhöhend aufgelöst. Zusätzlich können reguläre Abschreibungen sowie eine Sonderabschreibung von 20 % (§ 7g Abs. 5 EStG) genutzt werden.

Was passiert, wenn ich doch nicht investiere?

Wird keine Investition vorgenommen, erhöht sich der Gewinn im Ursprungsjahr rückwirkend. Zusätzlich fallen Nachzahlungszinsen an. Eine freiwillige vorzeitige Auflösung kann in solchen Fällen günstiger sein.

Kann ich zusätzlich abschreiben?

Ja. Zusätzlich zum IAB ist eine Sonderabschreibung von insgesamt 20 % nach § 7g Abs. 5 EStG möglich, verteilt auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre.

Gilt der IAB auch für vermietete Wirtschaftsgüter?

Ja. Seit dem Jahressteuergesetz 2020 sind auch vermietete bewegliche Wirtschaftsgüter grundsätzlich begünstigt.

Gibt es Nutzungsvoraussetzungen?

Ja. Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Andernfalls droht eine rückwirkende Gewinnerhöhung.

Ist der IAB auch bei vermieteten Wirtschaftsgütern möglich?

Ja. Seit dem Jahressteuergesetz 2020 gehören auch vermietete Wirtschaftsgüter grundsätzlich zu den begünstigten Investitionen.

Wann ist Vorsicht geboten?

  • bei unrealistischen oder sehr unkonkreten Investitionsplanungen
  • bei knapper Liquidität im Fall einer späteren Rückabwicklung
  • bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern (90-%-Grenze!)

Zusammenfassung

Der Investitionsabzugsbetrag bietet Unternehmern erhebliche Steuervorteile, erfordert jedoch eine durchdachte Planung. Wichtige Aspekte sind die richtige Buchung, eine mögliche Aufstockung sowie eine gezielte Gestaltung zur Gewerbesteuerrückstellung. Bei Fragen zur optimalen Nutzung des IAB kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein.

Weitere Informationen und Tipps: Für detailliertere Informationen und zusätzliche Tipps empfiehlt sich eine Beratung beim Steuerberater, der weitere wertvolle Hinweise zur Steueroptimierung bietet.


Aktuelles + weitere Infos

Mehr Infos unter Investitionsabzugsbetrag und "Photovoltaikanlagen und Investitionsabzugsbetrag".


Noch mehr hilfreiche Steuerrechner


Rechtsgrundlagen zum Thema: Investitionsabzugsbetrag

EStG 
EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

EStR 
EStR R 34b.3 Ermittlung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen

EStH 7g

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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