Rechtsstand: 02.07.2026
Investitionsabzugsbetrag berechnen: IAB nach § 7g EStG gezielt nutzen
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ermöglicht Unternehmern, Freiberuflern und bestimmten Personengesellschaften, geplante Investitionen steuerlich vorzuziehen. Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten können bereits vor der Investition gewinnmindernd berücksichtigt werden.
Investitionsabzugsbetrag online berechnen
Mit dem IAB-Rechner können Sie überschlägig berechnen, wie stark ein geplanter Investitionsabzugsbetrag Ihren steuerlichen Gewinn mindert und welche Liquiditätswirkung entstehen kann.
Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG
Was bringt der Investitionsabzugsbetrag?
Der IAB ist kein endgültiger Steuererlass, sondern vor allem ein Instrument zur Steuerstundung und Liquiditätsplanung. Die Steuerentlastung entsteht zunächst im Jahr der Bildung. Später wird der IAB bei Investition wieder hinzugerechnet und kann mit einer Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten kombiniert werden.
Geplante Investitionen wirken sich bereits vor der Anschaffung gewinnmindernd aus.
Die Steuerzahlung kann in ein späteres Jahr verlagert werden.
Der IAB eignet sich für Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung, IT und andere bewegliche Anlagegüter.
Zusätzlich kann bei begünstigten Wirtschaftsgütern eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG genutzt werden.
Investitionsabzugsbetrag: Ablauf in vier Schritten
Voraussetzungen: Wer darf den IAB nutzen?
Der Investitionsabzugsbetrag kann für künftige Anschaffungen oder Herstelllungen von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden. Das Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des dem Anschaffungs- oder Herstellungsjahr folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.
| Prüfpunkt | Aktueller Stand | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Begünstigter Betrieb | Gewinn im Abzugsjahr höchstens 200.000 € | Die alte Unterscheidung nach Betriebsvermögen, EÜR-Gewinn und Wirtschaftswert ist überholt. |
| Höhe des IAB | Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten | Der IAB kann auch niedriger gewählt oder innerhalb der Grenzen auf mehrere Investitionen verteilt werden. |
| Betriebsbezogene Höchstgrenze | Maximal 200.000 € je Betrieb für noch nicht verbrauchte IAB-Beträge | Vorhandene IAB aus dem Abzugsjahr und den drei Vorjahren sind einzubeziehen. |
| Begünstigte Wirtschaftsgüter | Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens | Beispiele: Maschine, Werkzeug, Firmenfahrzeug, Computer, Büroausstattung. |
| Nicht begünstigt | Grundstücke, Gebäude, Beteiligungen, Firmenwerte, Warenvorräte | Auch immaterielle Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich nicht begünstigt; Ausnahme: bestimmte Trivialsoftware. |
| Nutzungsanforderung | Vermietung oder fast ausschließlich betriebliche Nutzung bis zum Ende des Folgejahres | „Fast ausschließlich“ bedeutet in der Praxis regelmäßig mindestens 90 % betriebliche Nutzung. |
| Investitionsfrist | Anschaffung oder Herstellung bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres | Wird nicht rechtzeitig investiert, ist der IAB rückgängig zu machen. |
| Übermittlung | Angaben sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln | Bei EÜR regelmäßig über Anlage EÜR, bei Bilanzierung über E-Bilanz. |
IAB berechnen: Beispiel für Unternehmer
Die Grundformel ist einfach: Der maximale Investitionsabzugsbetrag beträgt 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
| Geplante Investition | Voraussichtliche Kosten | Maximaler IAB |
|---|---|---|
| Maschine | 80.000 € | 40.000 € |
| Büro-IT | 10.000 € | 5.000 € |
| Firmenfahrzeug bei mindestens 90 % betrieblicher Nutzung | 50.000 € | 25.000 € |
| Gesamt | 140.000 € | 70.000 € |
Der Unternehmer muss den maximal möglichen IAB nicht vollständig ausschöpfen. Er kann beispielsweise nur 40.000 € geltend machen, wenn dies steuerlich besser zur Gewinn- und Liquiditätsplanung passt.
Was passiert im Jahr der Anschaffung?
Wird das begünstigte Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt, kann der zuvor gebildete IAB im Investitionsjahr bis zu 50 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Gleichzeitig können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um bis zu denselben Betrag gewinnmindernd herabgesetzt werden.
| Schritt | Steuerliche Wirkung | Folge |
|---|---|---|
| 1. IAB-Bildung | Gewinnminderung im Abzugsjahr | Steuerentlastung / Liquiditätsvorteil |
| 2. Anschaffung | Gewinnerhöhende Hinzurechnung im Investitionsjahr | Die frühere Gewinnminderung wird steuerlich nachgeholt. |
| 3. Kostenherabsetzung | Gewinnmindernde Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten | Die AfA-Bemessungsgrundlage sinkt entsprechend. |
| 4. Abschreibung | Reguläre AfA und ggf. Sonderabschreibung | Weitere Steuerentlastung im Investitionsjahr und Folgejahren möglich. |
Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG: bis zu 40 %
Zusätzlich zum IAB kann für begünstigte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter eine Sonderabschreibung genutzt werden. Für nach dem 31.12.2023 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter beträgt sie bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Sonderabschreibung kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren in Anspruch genommen werden.
Rückgängigmachung: Was passiert, wenn nicht investiert wird?
Wird die Investition nicht bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres durchgeführt, ist der Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen. Der Steuer- oder Feststellungsbescheid des ursprünglichen Abzugsjahres kann auch dann geändert werden, wenn er bereits bestandskräftig ist.
Typische Fälle für eine Rückgängigmachung
- Die Investition wird gar nicht durchgeführt.
- Die Investition erfolgt zu spät.
- Das Wirtschaftsgut ist nicht begünstigt.
- Die fast ausschließlich betriebliche Nutzung wird nicht eingehalten.
- Das Wirtschaftsgut verbleibt nicht bis zum Ende des Folgejahres im begünstigten Bereich.
IAB im Jahresabschluss und in der Steuererklärung
Der Investitionsabzugsbetrag wird steuerlich außerbilanziell berücksichtigt. Bei Bilanzierenden erfolgt die Übermittlung regelmäßig über die E-Bilanz; bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern über die Anlage EÜR. Die tatsächliche Kontierung hängt vom verwendeten Kontenrahmen und der eingesetzten Buchhaltungssoftware ab.
| Vorgang | Einordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| IAB bilden | Außerbilanzielle Gewinnminderung | Elektronische Übermittlung nach amtlichem Datensatz erforderlich. |
| IAB bei Investition hinzurechnen | Gewinnerhöhung im Investitionsjahr | Abzugsjahr und Höhe des verwendeten IAB müssen zugeordnet werden. |
| Anschaffungskosten herabsetzen | Gewinnminderung im Investitionsjahr | Die AfA-Bemessungsgrundlage vermindert sich entsprechend. |
| IAB rückgängig machen | Änderung des ursprünglichen Abzugsjahres | Kann auch bestandskräftige Bescheide betreffen. |
Checkliste: Investitionsabzugsbetrag richtig bilden
- Gewinngrenze prüfen: Liegt der maßgebliche Gewinn des Betriebs bei höchstens 200.000 €?
- Investition konkret planen: Ist die Anschaffung innerhalb der dreijährigen Investitionsfrist realistisch?
- Wirtschaftsgut prüfen: Handelt es sich um ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens?
- Höchstbetrag berechnen: Maximal 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- 200.000-€-Deckel beachten: Noch vorhandene IAB aus dem Abzugsjahr und den drei Vorjahren berücksichtigen.
- Nutzung sicherstellen: Vermietung oder mindestens 90 % betriebliche Nutzung bis zum Ende des Folgejahres sicherstellen.
- PV-Sonderfall prüfen: Bei Photovoltaikanlagen Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG und § 3c EStG beachten.
- Sonderabschreibung planen: Für aktuelle Investitionen zusätzlich bis zu 40 % Sonderabschreibung prüfen.
- Liquidität absichern: Rückgängigmachung und mögliche Zinsen einkalkulieren.
- Dokumentation führen: IAB-Liste, Investitionsfristen und Zuordnung im Jahresabschluss festhalten.
FAQ: Häufige Fragen zum Investitionsabzugsbetrag
Was ist ein Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt es, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter künftiger Investitionen bereits vorab gewinnmindernd abzuziehen.
Wie hoch darf der IAB maximal sein?
Der IAB beträgt höchstens 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Zusätzlich darf die Summe der noch vorhandenen Investitionsabzugsbeträge je Betrieb 200.000 € nicht übersteigen.
Welche Gewinngrenze gilt für den IAB?
Der Investitionsabzugsbetrag kann nur in Wirtschaftsjahren genutzt werden, in denen der maßgebliche Gewinn des Betriebs 200.000 € nicht überschreitet.
Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?
Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, zum Beispiel Maschinen, technische Anlagen, Computer, Büroausstattung oder betrieblich genutzte Fahrzeuge.
Sind gebrauchte Wirtschaftsgüter IAB-fähig?
Ja. Auch gebrauchte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können begünstigt sein, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bis wann muss ich investieren?
Die Investition muss bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres erfolgen. Andernfalls ist der IAB rückgängig zu machen.
Was passiert bei der Anschaffung?
Im Investitionsjahr kann der IAB gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Gleichzeitig können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur Höhe der Hinzurechnung gewinnmindernd herabgesetzt werden.
Wie hoch ist die Sonderabschreibung nach § 7g EStG?
Für nach dem 31.12.2023 angeschaffte oder hergestellte begünstigte Wirtschaftsgüter beträgt die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG bis zu 40 %.
Kann ich den IAB für Photovoltaikanlagen nutzen?
Das ist wegen der Steuerbefreiung bestimmter Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG besonders sorgfältig zu prüfen. In vielen Fällen kann ein IAB wegen steuerfreier Einnahmen und § 3c EStG ausgeschlossen oder rückgängig zu machen sein.
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Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.
Quellenverzeichnis
- § 7g EStG, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe, Rechtsstand: 02.07.2026.
- BMF, Schreiben vom 15.06.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl. I 2022, S. 945, Zweifelsfragen zu § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2020.
- EStH 2024, Anhang 18, Investitionsabzugsbetrag, insbesondere Rz. 6 bis 20 und Rz. 23 bis 32.
- § 3 Nr. 72 EStG und BMF-Schreiben vom 17.07.2023 zur Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen.
- § 3c Abs. 1 EStG, Abzugsverbot bei steuerfreien Einnahmen.
- § 233a AO, Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen.