Vielleicht haben Sie es auch schon gehört – von einem Bekannten, einem Berater oder einem dieser selbsternannten „Steuerexperten“ auf Social Media:
„Machen Sie einfach einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) – dann sparen Sie richtig Steuern!“
Steuern sparen klingt gut, oder? Ist es aber leider nicht wahr. Der IAB ist nämlich keine Steuerersparnis, sondern nur eine Steuer-VERSCHIEBUNG. Was bedeutet das konkret? Sie zahlen zunächst weniger Steuern, aber danach mehr. Sie können nämlich insgesamt nicht mehr abschreiben, sondern dürfen nur vorher abschreiben. Denn sobald Sie tatsächlich investieren, wird die Abschreibung gekürzt. Dadurch sinken Ihre Betriebsausgaben in den Folgejahren – und Ihre steuerliche Belastung steigt. Dennoch kann der IAB sinnvoll sein, da er bei der Finanzierung von Anschaffungen helfen kann.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) überhaupt?
Bevor wir ins Detail gehen, lassen Sie uns kurz klären, was der IAB überhaupt ist. Der Investitionsabzugsbetrag ist eine steuerliche Maßnahme, die in § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt ist. Er soll kleine und mittlere Betriebe bei der Finanzierung künftiger Investitionen unterstützen.
Die Idee dahinter: Betriebe können bereits vor der tatsächlichen Anschaffung eines Wirtschaftsgutes einen bestimmten Prozentsatz der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Betriebsausgabe abziehen. Dadurch mindert sich der Gewinn im Jahr der Bildung des IAB – und somit auch die Steuerlast.
Die Eckdaten des IAB:
- Höhe: Sie können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten für zukünftige Investitionen als IAB geltend machen.
- Maximale Höhe: Der maximale IAB, den Sie pro Betrieb und Wirtschaftsjahr bilden können, beträgt 200.000 Euro.
- Begünstigte Wirtschaftsgüter: Es muss sich um bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln (z.B. Maschinen, Computer, Büromöbel). Ausgeschlossen sind in der Regel geringwertige Wirtschaftsgüter, die direkt abgeschrieben werden, und bestimmte Wirtschaftsgüter, die überwiegend privat genutzt werden (z.B. viele PKW).
- Verwendungszeitraum: Der IAB muss innerhalb von drei Wirtschaftsjahren nach seiner Bildung durch die tatsächliche Investition „verbraucht“ werden.
- Betriebsgrößenmerkmale: Um einen IAB bilden zu können, muss Ihr Betrieb bestimmte Größenmerkmale erfüllen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften darf der Gewinn im Vorjahr der Bildung des IAB 200.000 Euro nicht überschreiten. Bei Bilanzierern darf das Betriebsvermögen am Ende des Vorjahres 235.000 Euro nicht übersteigen.
Der IAB ist keine echte Steuerersparnis: Ein Beispiel
Sie bilden einen IAB in Höhe von 50.000 € für die Anschaffung einer Maschine in Höhe von 100.000 €. Das senkt Ihren Gewinn im aktuellen Jahr um 50.000 €. Sie sparen je nach persönlichem Steuersatz etwa 15.000 € bis 25.000 € Steuern (Beispielrechnung bei 30-50 % Grenzsteuersatz).
Sie sparen also Steuern ohne Geld auszugeben. Das ist erst einmal positiv, aber wenn Sie dann tatsächlich investieren – nehmen wir an, Sie kaufen eine Maschine für 100.000 € – dürfen Sie diese nur noch mit dem Restbetrag abschreiben. Die reguläre Abschreibung für die Maschine wäre über die Nutzungsdauer verteilt 100.000 €. Durch den IAB wird der Wert jedoch um die bereits abgezogenen 50.000 € gemindert. Sie dürfen also nur noch 50.000 € abschreiben.
Ihre laufenden Betriebsausgaben sinken dadurch in den Folgejahren, da Sie weniger abschreiben können und dadurch zahlen Sie in den Folgejahren mehr Steuern.
➡️ Unterm Strich ist der IAB über die Gesamtzeit keine echte Ersparnis, sondern lediglich eine Vorverlegung der Abschreibungen, die Sie als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können.
Vorsicht: Die IAB-Falle
Der IAB kann schnell zur Falle werden, wenn er nicht sorgfältig geplant ist:
- Wenn Sie gar nicht investieren: Wenn Sie den IAB bilden, aber innerhalb der dreijährigen Frist nicht die entsprechenden Investitionen tätigen, muss der IAB rückgängig gemacht werden. Dies führt zu einer Steuernachzahlung für das ursprüngliche Jahr der Bildung – zuzüglich 6 % Zinsen pro Jahr (Stand heute, auch wenn der Zinssatz aktuell rechtlich in Diskussion ist). Diese Zinsen können sich über die Jahre zu einer erheblichen Belastung aufaddieren!
- Praxisprobleme bei der Umsetzung:
- Der IAB wird häufig vorsorglich gebildet – ohne konkrete Investitionsplanung. Das ist gefährlich, denn die Finanzverwaltung verlangt zwar keine feste Zusage, aber eine konkrete Absicht. Ohne tatsächliche Investition oder den Willen dazu, droht die Rückgängigmachung.
- Betriebsprüfer prüfen dieses Thema gerne, denn Fehler in der Umsetzung führen schnell zu erheblichen Nachzahlungen. Sie schauen genau hin, ob die Investition tatsächlich erfolgt ist, ob sie dem begünstigten Wirtschaftsgut entspricht und ob alle Fristen eingehalten wurden.
- Bei GmbHs ist der IAB besonders unflexibel: Die Investitions- und Gewinnjahre stimmen oft nicht überein – mit steuerlichen Nachteilen. Das liegt an der Bilanzierungspflicht und der strikten Periodenabgrenzung.
- Falsches Wirtschaftsgut: Wird in ein Wirtschaftsgut investiert, das nicht IAB-fähig ist (z.B. ein Pkw mit hohem Privatnutzungsanteil, immaterielle Wirtschaftsgüter, Grundstücke), droht die komplette Rückabwicklung des IAB.
Mein Fazit für Sie:
Wenn Ihnen jemand den IAB als „Steuer-Hack“ oder „Geheimtipp“ verkaufen will: Seien Sie vorsichtig. Denn der Investitionsabzugsbetrag ist kein Steuerspartrick, sondern ein gestalterisches Werkzeug, das nur bei kluger und gut geplanter Gestaltung sinnvoll ist. Er macht nur dann Sinn, wenn Sie ohnehin konkrete Investitionen planen und die Liquidität für die Steuerersparnis im Vorfeld benötigen. Er ist ein Instrument zur Liquiditätssteuerung, nicht zur langfristigen Steuerminimierung.
Mein Rat: Nutzen Sie echte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten – keine kurzfristigen Steuer-Mythen, die am Ende teuer werden können. Ich zeige Ihnen vielmehr, welche Strategien für Ihr Unternehmen wirklich funktionieren – rechtssicher, wirksam und individuell abgestimmt. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie Sie Ihre Steuerlast nachhaltig optimieren können, ohne in Fallen zu tappen.