Lohnsteuertabelle 2026: PDF kostenlos erstellen + Rechner
Mit der Lohnsteuertabelle 2026 berechnen Sie die einzubehaltende Lohnsteuer für die Steuerklassen I bis VI. Der Rechner erstellt Tabellenwerte auf Basis des amtlichen Programmablaufplans 2026 (PAP) und berücksichtigt – je nach Eingabe – Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Kinderfreibeträge.
Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einbehalten und abführen (§ 38 Abs. 3 EStG, § 39b EStG). Für die maschinelle Berechnung ist der vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte PAP 2026 die zentrale Rechengrundlage.
Lohnsteuertabellen-Rechner 2026
Mit dem Rechner erstellen Sie online eine Lohnsteuertabelle 2026 für die Steuerklassen I bis VI. Wählen Sie den Lohnzahlungszeitraum, die Steuerklasse und die für die Abrechnung relevanten Merkmale aus.
Steuer-Tipp: Für die laufende Lohnabrechnung sollten Sie möglichst die maschinelle Berechnung nach PAP 2026 nutzen. Gedruckte Tabellen eignen sich vor allem zur schnellen Kontrolle, Dokumentation und Plausibilisierung.
Allgemeine Lohnsteuertabelle und besondere Lohnsteuertabelle unterscheiden sich danach, ob der Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig ist. Im Rechner steuern Sie dies über die Angabe zur Rentenversicherungspflicht. Beamte sind beispielsweise häufig nicht rentenversicherungspflichtig.
Jetzt kostenlos Lohnsteuertabelle 2026 erstellen:
Lohnsteuertabelle Rechner
Hinweis: Zwischen maschineller Berechnung und manueller Tabellenberechnung können geringe Rundungsabweichungen entstehen. Ein Ausgleich erfolgt regelmäßig über den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG oder über die Einkommensteuerveranlagung.
Für die Nettolohnberechnung nutzen Sie bitte den Brutto-Netto-Rechner.
PDF-Download: Lohnsteuertabelle 2026
Hier laden Sie die Lohnsteuertabelle 2026 als PDF herunter. Das PDF eignet sich, wenn Sie Lohnsteuerwerte schnell nachschlagen oder für die Lohnakte dokumentieren möchten.
Wie lese ich die Lohnsteuertabelle 2026 richtig?
Die Lohnsteuertabelle ordnet einem Bruttoarbeitslohn, einem Lohnzahlungszeitraum und einer Steuerklasse die einzubehaltende Lohnsteuer zu. Sie ist damit ein Nachschlagewerk für den Lohnsteuerabzug nach § 39b EStG.
- Lohnzahlungszeitraum bestimmen: monatlich, jährlich, wöchentlich oder täglich.
- Steuerklasse auswählen: I bis VI.
- Bruttolohn-Stufe finden: Tabellenbereich „von … bis …“ prüfen.
- Lohnsteuer ablesen: Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer je nach Fall zusätzlich berücksichtigen.
Achtung / häufiger Fehler: Verwechseln Sie die Lohnsteuer nicht mit der endgültigen Einkommensteuer. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung. Erst die Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt alle individuellen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weitere persönliche Merkmale vollständig.
Wichtige Werte 2026 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
Für 2026 wurden der Einkommensteuertarif, die Soli-Freigrenze und mehrere Sozialversicherungs-Rechengrößen angepasst. Diese Werte fließen in die Lohnsteuerberechnung und in die Vorsorgepauschale ein.
| Wert | 2026 | Einordnung |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | § 32a Abs. 1 EStG; im PAP 2026 berücksichtigt |
| Freibeträge für Kinder insgesamt | 4.878 € je Elternteil / 9.756 € zusammen | Kinderfreibetrag plus Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung |
| Freigrenze Solidaritätszuschlag | 20.350 € / 40.700 € | Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung; im PAP 2026 berücksichtigt |
| BBG Kranken- und Pflegeversicherung | 69.750 € jährlich / 5.812,50 € monatlich | Sozialversicherungsrechengrößen 2026 |
| BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung | 101.400 € jährlich / 8.450 € monatlich | Seit 2025 bundeseinheitlich |
| Beitragssatz Rentenversicherung | 18,6 % | Allgemeine Rentenversicherung |
| Beitragssatz Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | § 341 Abs. 2 SGB III |
| Beitragssatz Pflegeversicherung | 3,6 % | Zuschlag für Kinderlose: 0,6 Prozentpunkte |
| Ermäßigter Beitragssatz Krankenversicherung | 14,0 % | § 243 SGB V; ohne kassenindividuellen Zusatzbeitrag |
Praxisbeispiel: Warum Tabelle und Rechner abweichen können
Ein Arbeitnehmer erhält monatlichen Arbeitslohn. Die Lohnabrechnung verwendet die individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, den Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag, Pflegeversicherungsmerkmale und den Lohnzahlungszeitraum. Eine gedruckte Tabelle arbeitet dagegen mit Stufenwerten. Deshalb können sich kleine Rundungs- oder Stufenabweichungen ergeben.
Für die Praxis bedeutet das: Verwenden Sie die Tabelle zur Orientierung und Dokumentation. Für die tatsächliche Abrechnung sollte die Berechnung über eine aktuelle Lohnsoftware oder den PAP-basierten Rechner erfolgen.
Jahreslohnsteuer 2026 nach Steuerklassen
Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Jahresbruttolöhne und die entsprechende Jahreslohnsteuer 2026. Für Zwischenwerte und individuelle Merkmale nutzen Sie bitte den Rechner.
| Jahresbruttolohn | Tabellenstufe von | Tabellenstufe bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III | Klasse IV | Klasse V | Klasse VI |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 5.000 | 4.968,00 | 5.003,99 | 0 | 0 | 0 | 0 | 377 | 563 |
| 10.000 | 9.972,00 | 10.007,99 | 0 | 0 | 0 | 0 | 931 | 1.127 |
| 15.000 | 14.976,00 | 15.011,99 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.486 | 1.690 |
| 20.000 | 19.980,00 | 20.015,99 | 404 | 0 | 0 | 404 | 2.289 | 2.821 |
| 25.000 | 24.984,00 | 25.019,99 | 1.291 | 361 | 0 | 1.291 | 3.980 | 4.512 |
| 30.000 | 29.988,00 | 30.023,99 | 2.299 | 1.234 | 0 | 2.299 | 5.671 | 6.203 |
| 40.000 | 39.996,00 | 40.031,99 | 4.483 | 3.299 | 1.052 | 4.483 | 8.824 | 9.326 |
| 50.000 | 49.968,00 | 50.003,99 | 6.882 | 5.580 | 2.884 | 6.882 | 12.137 | 12.668 |
| 60.000 | 59.976,00 | 60.011,99 | 9.514 | 8.093 | 4.918 | 9.514 | 15.518 | 16.050 |
| 70.000 | 69.984,00 | 70.019,99 | 12.381 | 10.841 | 7.070 | 12.381 | 18.911 | 19.443 |
| 80.000 | 79.992,00 | 80.027,99 | 15.871 | 14.198 | 9.624 | 15.871 | 22.724 | 23.256 |
| 90.000 | 90.000,00 | 90.035,99 | 19.627 | 17.839 | 12.320 | 19.627 | 26.536 | 27.068 |
| 100.000 | 99.972,00 | 100.007,99 | 23.426 | 21.636 | 15.148 | 23.426 | 30.335 | 30.867 |
| 110.000 | 109.980,00 | 110.015,99 | 27.575 | 25.786 | 18.398 | 27.575 | 34.484 | 35.016 |
Hinweis zur Pflege: Für die vollständige PDF-Tabelle sollten die Tabellenwerte automatisiert aus dem PAP 2026 erzeugt werden. So vermeiden Sie Übertragungsfehler bei späteren Aktualisierungen.
Checkliste: Lohnsteuertabelle 2026 korrekt nutzen
- Aktuelle PAP-Version 2026 in der Lohnsoftware prüfen.
- Steuerklasse und elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale kontrollieren.
- Kinderfreibeträge, Faktorverfahren und Freibeträge nur bei gültigem ELStAM-Merkmal berücksichtigen.
- Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungsmerkmale aktuell halten.
- Tabellenwerte nur mit demselben Lohnzahlungszeitraum vergleichen.
- Bei Sonderzahlungen gesonderte Berechnung nach § 39b Abs. 3 EStG beachten.
Häufige Fragen zur Lohnsteuertabelle 2026
Was ist eine Lohnsteuertabelle?
Eine Lohnsteuertabelle zeigt, welche Lohnsteuer für einen bestimmten Arbeitslohn und eine bestimmte Steuerklasse einzubehalten ist. Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 38 EStG und § 39b EStG.
Welche Steuerklassen enthält die Lohnsteuertabelle 2026?
Die Lohnsteuertabelle 2026 enthält Werte für die Steuerklassen I, II, III, IV, V und VI. Welche Steuerklasse anzuwenden ist, ergibt sich aus den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
Was ist der Unterschied zwischen allgemeiner und besonderer Lohnsteuertabelle?
Die allgemeine Tabelle betrifft regelmäßig rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Die besondere Tabelle wird für Arbeitnehmer verwendet, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, etwa in bestimmten Beamtenfällen.
Warum ist der PAP 2026 wichtig?
Der Programmablaufplan 2026 beschreibt die amtliche maschinelle Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 €. Bis zu diesem Betrag fällt nach dem Einkommensteuertarif grundsätzlich keine tarifliche Einkommensteuer an.
Wie hoch ist die Soli-Freigrenze 2026?
Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag beträgt 2026 20.350 € beziehungsweise 40.700 € bei Zusammenveranlagung. Im Lohnsteuerabzug wird die Prüfung über die PAP-Berechnung umgesetzt.
Muss ich trotz Lohnsteuerabzug eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder Arbeitnehmer ist zur Abgabe verpflichtet. Eine Einkommensteuererklärung kann sich aber lohnen, wenn Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen höher ausfallen als im Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Lohnsteuertabellen für Vorjahre
Wenn Sie Lohnsteuerwerte für frühere Jahre benötigen, nutzen Sie die jeweiligen Vorjahres-Downloads. So vermeiden Sie, dass Werte aus unterschiedlichen Rechtsständen vermischt werden.
Weiterführende Rechner und Informationen
Quellen und Rechtsstand
Rechtsstand: 2026; PAP 2026, Stand 12.11.2025 (endgültig).
- Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für/ab 2026, veröffentlicht am 12.11.2025.
- Bundesministerium der Finanzen: PAP 2026, Anlage 1, Stand 12.11.2025.
- § 38 EStG – Erhebung der Lohnsteuer.
- § 39b EStG – Einbehaltung der Lohnsteuer.
- § 42b EStG – Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber.
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026.
- SolZG 1995 – Solidaritätszuschlag.
- Sozialversicherungsrechengrößen 2026 der Bundesregierung.
- § 241 SGB V – allgemeiner Beitragssatz; § 243 SGB V – ermäßigter Beitragssatz.
- § 341 SGB III – Beitragssatz Arbeitslosenversicherung.