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Brutto Netto Rechner (Lohn + Gehalt)

Was bleibt Netto vom Bruttogehalt übrig? Wie hoch ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto und wie hoch sind die Kosten für den Arbeitgeber? Der kostenlose Brutto Netto Rechner berechnet Ihr Netto auf Basis des Bruttolohns.


Brutto- & Nettogehalt

Wie viel Sie netto verdienen hängt von Ihrem Bruttogehalt ab. Das Bruttogehalt ist der Verdienst, auf den die Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag Anspruch haben. Es ist das Entgelt vor jeglichen Abzügen, einschließlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer. Wenn die Arbeitnehmer von ihrem Gehalt sprechen, meinen sie damit den Bruttoverdienst.

  • Brutto ist der Betrag vor Abzügen.
  • Netto ist der Betrag, den Sie nach allen Abzügen erhalten.
  • Die genaue Berechnung Ihres Nettogehalts kann komplex sein, da sie von vielen individuellen Faktoren abhängt.
  • Ein Brutto-Netto-Rechner hilft Ihnen, eine genaue Schätzung Ihres Nettogehalts zu erhalten, indem er alle relevanten Daten berücksichtigt.

Hinweis: Brutto und netto kommen aus dem Italienischen: Brutto bedeutet im Deutschen sinngemäß „vor Abzug“. Netto hingegen bedeutet „nach Abzug“. "Eselsbrücke": Brutto – bevor; netto – nach Abzug. Brutto und netto, bevor und nach - diese Eselsbrücke wird in der Folge Finanzisch für Anfängerinnen und Anfänger erklärt:

  • 00:00 Intro
  • 00:10 Das bedeutet brutto
  • 00:16 Das bedeutet netto
  • 00:20 Warum ist der Unterschied für alle relevant?
  • 00:36 Eine einfache Eselsbrücke
  • 00:42 Mehr Finanzisch

Wie viel Abzug von Brutto zu Netto?

Wie viel vom Bruttogehalt abgezogen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Gehalt selbst, der Sozialversicherung (Krankenversicherung, der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) und der Steuerklasse.

Grundsätzlich gibt es einen gesetzlichen Abzug für die Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung). Hierbei werden je nach Versicherung und Gehalt unterschiedliche Prozentsätze des Bruttogehalts abgezogen. Siehe hierzu Sozialversicherungsbeiträge.

Die Höhe der Lohnsteuer und mögliche Freibeträge hängen unter anderem von der Steuerklasse ab, die sich wiederum aus dem Familienstand und anderen Faktoren ergibt. Die Steuerklasse hat daher einen maßgeblichen Einfluss auf das Bruttogehalt. Mit welchem Familienstand man welcher Steuerklasse zugeordnet wird und wie sich das auf den Bruttolohn auswirkt.

Es ist also individuell, wie viel vom Bruttogehalt abgezogen wird. Mit dem Online-Rechner können Sie Ihren Nettoverdienst berechnen, indem man sein Bruttogehalt sowie weitere Faktoren eingibt.


Dieser Brutto-Netto-Rechner ist ein nützliches Online-Tool, das Ihnen hilft, zu verstehen, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen als Nettogehalt übrig bleibt. Solche Rechner sind besonders hilfreich, um finanzielle Entscheidungen zu treffen, sei es bei Gehaltsverhandlungen, der Planung von Ausgaben oder der Überprüfung, ob ein bestimmtes Nettoeinkommen für Ihre Lebenshaltungskosten ausreicht.

Mit dem Rechner können Sie ermitteln, wie viel Netto Ihnen monatlich vom Bruttolohn übrig bleibt. Berechnen Sie jetzt wieviel Netto Sie bekommen:

Brutto Netto Rechner 2024

Geburtsjahr
Steuerklasse
Zahl der Kinderfreibeträge
Arbeitsstelle im Bundesland
Kirchensteuer %
rentenversicherungspflichtig
Elternteil o. unter 23 Jahre
Krankenversicherungsbeitragssatz %
Zusatzbeitrag zur KV   %
oder private Krankenversicherung
  Prämie (incl. PflegeV) Euro
  Arbeitgeberzuschuss
  monatlicher Basistarif der PKV Euro
Lohnzahlungszeitraum
Bruttolohn Euro
Einmal/sonstige Bezüge Euro
davon als Entschädigungszahlung Euro
schon abger. Einmalbezüge/Jahr   Euro
davon als Entschädigungszahlung Euro
Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit   Euro
davon als Entschädigungszahlung   Euro
(Jahres)Freibetrag aus Lohnsteuerkarte (ELSTAM Euro
(Jahres)Hinzurechnungsbetrag Euro
         



Hier sind einige Schritte und Tipps, wie Sie den Rechner effektiv nutzen und Ihr Nettogehalt möglicherweise verbessern können:

Eingaben für den Brutto-Netto-Rechner:

Brutto-Netto-Rechner

Um Ihr Nettoeinkommen für das Jahr 2024 zu berechnen, basierend auf den angegebenen Daten und den aktuellen steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in Deutschland, können Sie die folgenden Schritte in einem Brutto-Netto-Rechner durchführen.


  • Wählen Sie Ihr Bundesland: Da die Kirchensteuer regional variieren können, ist dies ein wichtiger erster Schritt.
  • Geben Sie Ihr Geburtsjahr ein: Dies ist relevant für die Berechnung des Altersentlastungsbetrags, falls zutreffend.
  • Tragen Sie Ihr Bruttogehalt ein: Das Bruttoeinkommen ist Ihr Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Es ist der Ausgangspunkt für die Berechnung. Sie können wählen, ob Sie Ihr Gehalt monatlich oder jährlich angeben möchten. Geldwerte Vorteile wie ein Firmenwagen werden zu Ihrem Bruttoeinkommen hinzugerechnet, da sie als Teil Ihres Einkommens betrachtet werden. Dies erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen.
  • Wählen Sie Ihre Steuerklasse: Ihre Steuerklasse hat einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer, die Sie zahlen. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die je nach Ihrer Lebenssituation unterschiedliche Abzüge bedeuten.
    • Steuerklasse 1 (Für kinderlose Alleinstehende): Ledige, geschiedene, dauerhaft getrennt lebende Personen ohne Kinder
    • Steuerklasse 2 (Für Alleinerziehende): Zusätzlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    • Steuerklasse 3 (Für Verheiratete, kombiniert mit Steuerklasse 5): Höhere Freibeträge und geringere Abzüge als Steuerklasse 6
    • Steuerklasse 4 (Für Verheiratete): Automatische Steuerklasse nach der Eheschließung
    • Steuerklasse 5 (Für Verheiratete, kombiniert mit Steuerklasse 3): Kein Grund- oder Kinderfreibetrag
    • Steuerklasse 6 (Für Neben- und Zweitjobs ab 520 Euro): Zusätzlich zu einer anderen Steuerklasse (weiteres Arbeitsverhältnis), keine Freibeträge
    Mehr Infos unter Steuerklasse. Alternativ steht Eheleuten auch das Faktorverfahren zur Verfügung.
  • Geben Sie an, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind: Dies beeinflusst, ob Kirchensteuer abgezogen wird. Wenn Sie Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind, wird diese Steuer basierend auf Ihrer Lohnsteuer berechnet und direkt von Ihrem Gehalt abgezogen.
  • Legen Sie fest, ob Sie Kinder haben: Der Kinderfreibetrag kann Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Der Kinderfreibetrag kann in bestimmten Fällen vorteilhafter als das Kindergeld sein. Die günstigste Option wird automatisch vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung angewendet.
  • Wählen Sie Ihre Krankenversicherung: Ob gesetzlich oder privat versichert, beeinflusst Ihre Sozialabgaben. Geben Sie den Zusatzbeitragssatz Ihrer Krankenkasse an: Dies ist relevant für die genaue Berechnung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge.

Steuerberechnung:

Die genaue Steuerberechnung hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich des Grundfreibetrags, der für das Jahr 2024 auf 11.604 € für Alleinstehende festgelegt ist, und der Kirchensteuer. Da die Berechnung der Einkommensteuer komplex ist und von weiteren Faktoren wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abhängt, wird hier keine genaue Steuerberechnung durchgeführt.

Solidaritätszuschlag: Viele Arbeitnehmer sind seit 2021 vom Solidaritätszuschlag befreit, was zu einem höheren Nettogehalt führt.


Berechnungsbeispiel:

Für ein Bruttoeinkommen von 2.000 € im Monat, unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren, könnte Ihr Nettoeinkommen etwa 1.485,09 € betragen. Dies ist nur ein Beispiel und die genauen Zahlen können variieren, abhängig von den individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuerpflichtigkeit und spezifischen Beitragssätzen für die Sozialversicherung.

  • Ihr Bruttoeinkommen: 3000 € pro Monat
  • Abrechnungszeitraum: Monat
  • Abrechnungsjahr: 2024
  • Steuerklasse: Klasse 3
  • Kirchenmitgliedschaft: Ja (angenommen, in Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8%)
  • Bundesland: Baden-Württemberg
  • Alter: 25 Jahre
  • Kinder: Nein
  • Krankenversicherung: Gesetzlich versichert mit einem KV-Zusatzbeitrag von 1,7%
  • Rentenversicherung: Gesetzlich versichert
  • Arbeitslosenversicherung: Gesetzlich versichert

Sozialversicherungsbeiträge 2024 (angenommen, keine weiteren geldwerten Vorteile oder steuerfreien Beträge):

Die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden ebenfalls von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Diese Beiträge sind gesetzlich festgelegt und werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Krankenversicherung

Die Art Ihrer Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und der Beitragssatz beeinflussen ebenfalls Ihr Nettogehalt. Gesetzlich Versicherte zahlen einen prozentualen Anteil ihres Bruttoeinkommens, der sich nach dem Beitragssatz ihrer Krankenkasse richtet.

  • Gesetzliche Krankenversicherung: 14,6% + 1,7% (Zusatzbeitrag) = 16,3% vom Bruttogehalt, geteilt durch 2, da Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte zahlen.
  • Pflegeversicherung: 3,4% vom Bruttogehalt, geteilt durch 2, da Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte zahlen.
  • Rentenversicherung: 18,6% vom Bruttogehalt, geteilt durch 2, da Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte zahlen.
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6% vom Bruttogehalt, geteilt durch 2, da Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte zahlen.

Berechnung (vereinfacht):

  1. Krankenversicherung: 3000 € * 16,3% / 2 = 244,50 €
  2. Pflegeversicherung: 3000 € * 3,4% / 2 = 51,00 €
  3. Rentenversicherung: 3000 € * 18,6% / 2 = 279,00 €
  4. Arbeitslosenversicherung: 3000 € * 2,6% / 2 = 39,00 €

Gesamtsozialversicherungsbeiträge:

  • Summe der Beiträge: 244,50 € + 51,00 € + 279,00 € + 39,00 € = 613,50 €

Nettoeinkommen:

Um das genaue Nettoeinkommen zu ermitteln, müssen Sie einen aktuellen Brutto-Netto-Rechner verwenden, der alle relevanten Daten und steuerlichen Änderungen für das Jahr 2024 berücksichtigt. Die oben berechneten Sozialversicherungsbeiträge werden von Ihrem Bruttogehalt abgezogen, ebenso wie die Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer, um Ihr Nettoeinkommen zu ermitteln.

Bitte beachten Sie, dass dies eine vereinfachte Darstellung ist. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie bitte einen aktuellen und detaillierten Brutto-Netto-Rechner, der speziell für das Jahr 2024 aktualisiert wurde.


Verwendung des Rechners für verschiedene Szenarien

  • Nutzen Sie den Rechner, um zu sehen, wie sich eine Gehaltserhöhung auf Ihr Nettogehalt auswirken würde.
  • Verwenden Sie den Rechner rückwärts, um zu ermitteln, wie hoch Ihr Bruttogehalt sein müsste, um ein gewünschtes Nettogehalt zu erreichen.
  • Experimentieren Sie mit verschiedenen Steuerklassen, wenn Sie verheiratet sind, um die günstigste Option für Ihr Haushaltseinkommen zu finden.

Die Entscheidung für wesentliche Veränderungen im Leben bringt oft auch finanzielle Veränderungen mit sich. Ein Brutto-Netto-Rechner kann dabei helfen, die finanziellen Auswirkungen solcher Entscheidungen besser zu verstehen und zu planen. Hier sind einige Beispiele, wie sich Lebensveränderungen auf Ihre Finanzen auswirken können:

1. Jobwechsel oder Gehaltserhöhung

  • Jobwechsel: Ein neuer Job kann eine Veränderung im Bruttoeinkommen bedeuten. Der Rechner hilft Ihnen, das neue Nettogehalt zu schätzen und zu vergleichen, wie viel mehr oder weniger Geld Sie letztendlich zur Verfügung haben werden.
  • Gehaltserhöhung: Eine Erhöhung Ihres Gehalts bedeutet nicht automatisch das gleiche Maß an Erhöhung Ihres Nettogehalts. Steuern und Sozialabgaben könnten einen Teil des zusätzlichen Bruttogehalts absorbieren.

2. Heirat

  • Steuerklassenwahl: Die Wahl der Steuerklasse hat einen direkten Einfluss auf die Höhe Ihres Nettogehalts. Paare sollten ihre Steuerklassen basierend auf ihrem Einkommen wählen, um die monatliche Steuerlast optimal zu gestalten. Die jährliche Steuererklärung sorgt dann für den Ausgleich, falls zu viel oder zu wenig Steuer gezahlt wurde.

3. Nachwuchs

  • Kinderfreibeträge und Kindergeld: Die Geburt eines Kindes führt zu steuerlichen Vorteilen durch Kinderfreibeträge und erhöhtes Kindergeld, was sich positiv auf das Nettogehalt auswirken kann.

4. Kirchenaustritt

  • Kirchensteuer: Der Austritt aus der Kirche führt zur Einsparung der Kirchensteuer. Dies erhöht Ihr Nettogehalt, da die Kirchensteuer nicht mehr abgezogen wird.

5. Wechsel der Krankenversicherung

  • Gesetzlich zu privat: Der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung kann je nach Beitragssatz und gewähltem Tarif das Nettogehalt beeinflussen. Während private Krankenversicherungen oft höhere Beiträge verlangen, bieten sie auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individueller zu gestalten.

Lebensveränderungen bringen nicht nur persönliche, sondern auch finanzielle Veränderungen mit sich. Ein Brutto-Netto-Rechner ist ein nützliches Werkzeug, um die Auswirkungen auf Ihr Nettogehalt zu verstehen und entsprechend zu planen. Denken Sie daran, dass die Entscheidung für bestimmte Lebensveränderungen umfassend betrachtet werden sollte, wobei finanzielle Aspekte nur ein Teil des Gesamtbildes sind.

Wichtige Überlegungen:

  • Gesamtbild betrachten: Neben der Steuerersparnis sollten auch andere Faktoren berücksichtigt werden, wie z.B. die langfristigen Kosten einer privaten Krankenversicherung oder die Vorteile bestimmter Steuerklassen (z.B. Arbeitslosengeld).
  • Steuererklärung: Viele Steuerersparnisse werden erst durch die Abgabe einer Steuererklärung realisiert. Es lohnt sich also, diese regelmäßig und sorgfältig anzufertigen.

Abschließende Überlegungen

  • Beachten Sie, dass das berechnete Nettogehalt eine Schätzung ist. Die tatsächlichen Werte können variieren, insbesondere wenn Sie zusätzliche Einkünfte oder abzugsfähige Ausgaben haben, die in der Berechnung nicht berücksichtigt wurden.
  • Verwenden Sie die Informationen, um Ihre finanzielle Planung und Budgetierung zu verbessern.
  • Es ist immer ratsam, einen aktuellen Brutto-Netto-Rechner zu verwenden, um die genauesten Schätzungen zu erhalten, da sich Steuersätze und Sozialversicherungsbeiträge ändern können.
  • Ein Brutto-Netto-Rechner ist ein wertvolles Werkzeug, das Ihnen hilft, ein besseres Verständnis für Ihr Gehalt und die darauf anfallenden Steuern und Abgaben zu bekommen. Es ist jedoch wichtig, sich daran zu erinnern, dass diese Rechner nur eine Schätzung liefern. Für eine detaillierte und persönliche Beratung ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.


Steueränderungen und Sozialversicherungsbeiträge 2024

Einkommensteuertarif:

  • Der Grundfreibetrag steigt auf 11.604 Euro.
  • Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden um 6,3 % angehoben.
  • Der Spitzensteuersatz greift ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro .

Kinderfreibeträge:

  • Der Kinderfreibetrag steigt auf 4.536 Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. 9.072 Euro (bei Zusammenveranlagung).

Solidaritätszuschlag:

  • Die Freigrenze steigt auf 18.130 Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. 36.260 Euro (bei Zusammenveranlagung).

Sozialversicherungsbeiträge:

  • Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung: Steigt auf 61.350 Euro.
  • Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt auf 1,7 %.
  • Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung:
    • BBG West: Steigt auf 89.400 Euro.
    • BBG Ost: Steigt auf 87.000 Euro.

Weitere Änderungen:

  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt auf 4.260 Euro.
  • Die Werbungskostenpauschale steigt auf 1.230 Euro für Arbeitnehmer.
  • Die Pendlerpauschale wird ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro pro Kilometer erhöht.

Hinweis:

Die obigen Angaben sind allgemeine Informationen und dürfen nicht als Steuerberatung verstanden werden. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater, um eine individuelle Beratung zu erhalten.


2023:

Lohnsteuer

Für 2023 gibt es folgendende Steueränderungen:

  • Einkommensteuertarif (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.908 Euro),
  • Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG,
  • Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 4.476 Euro bzw. 8.952 Euro),
  • Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag (Anhebung u. a. der jährlichen Freigrenze auf 17.543 Euro bzw. 35.086 Euro),
  • Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (Anhebung auf 59.850 Euro),
  • Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,6 %),
  • Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung
    • BBG West - (Anhebung auf 87.600 Euro) und
    • der Beitragsbemessungsgrenze Ost - BBG Ost - (Anhebung auf 85.200 Euro),
  • Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen (ab 2023 vollständiger Sonderausgabenabzug) mit Folgewirkung bei der Vorsorgepauschale.

Sozialversicherungsbeiträge

In der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Rechengrößen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro jährlich (4.987,50 Euro monatlich). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 66.600 Euro jährlich (5.550 Euro monatlich).

Die Beitragssätze betragen in der:

  • Rentenversicherung: In der Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz unverändert bei 18,6 Prozent. Davon zahlen die Versicherten 9,3 Prozent.

  • Arbeitslosenversicherung: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird von 2,4 auf 2,6 Prozent erhöht. Davon zahlen Arbeitnehmer die Hälfte.

  • Pflegeversicherung: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt für Versicherte mit Kindern bei 3,05 Prozent. Diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kinderlose zahlen 0,35 Prozentpunkte mehr - ohne Beteiligung des Arbeitgebers. In Sachsen gilt eine Sonderregelung mit einem höheren Arbeitnehmeranteil.

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt weiterhin ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Dieser steigt im Durchschnitt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent im Jahr 2023. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind nach wie vor erheblich. Wichtig zu wissen: Der gesamte Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.


2022:

Der Programmablaufplan berücksichtigt die Regelungen des durch das Fondsstandortgesetz eingeführten § 19a EStG. Der Programmablaufplan berücksichtigt außerdem die für 2022 beschlossenen Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.984 Euro) und der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG.

  • in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze weiterhin 58.050 Euro beträgt,
  • in der gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz (§ 243 SGB V) weiterhin 14,0 % beträgt,
  • der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert wird sowie der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz weiterhin 1,3 % beträgt,
  • in der sozialen Pflegeversicherung der bundeseinheitliche Beitragssatz weiterhin 3,05 % und der Zuschlag für Kinderlose 0,35 % (2021: 0,25 %) beträgt,
  • in der allgemeinen Rentenversicherung die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) 84.600 Euro (2021: 85.200 Euro) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 81.000 Euro (2021: 80.400Euro) beträgt,
  • in der allgemeinen Rentenversicherung der Beitragssatz weiterhin 18,6 % beträgt und
  • der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung 88 % (2021: 84 %) beträgt (§ 39b Absatz 4 EStG).

2021:

Der Brutto-Netto Rechner berücksichtigen die für 2021 beschlossene Rückführung des Solidaritätszuschlags. Das Programm berücksichtigt außerdem die für 2021 vorgesehenen Anpassungen

  • des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.744 Euro),
  • der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG,
  • der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 4.194 Euro bzw. 8.388 Euro),
  • der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (Anhebung auf 58.050 Euro),
  • beim Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung -BBG West - (Anhebung auf 85.200 Euro) und der Beitragsbemessungsgrenze Ost - BBG Ost - (Anhebung auf 80.400 Euro).

2020:

Der Brutto-Netto Rechner berücksichtigt die für 2020 beschlossenen Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.408 Euro), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.906 Euro bzw. 7.812 Euro).

  • in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze 56.250 Euro (2019: 54.450 Euro) beträgt,
  • in der gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz (§ 243 SGB V) weiterhin 14,0 % beträgt,
  • der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert wird sowie der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 1,1 % (2019: 0,9 %) beträgt,
  • in der sozialen Pflegeversicherung der bundeseinheitliche Beitragssatz weiterhin 3,05 % beträgt,
  • in der allgemeinen Rentenversicherung die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) 82.800 Euro (2019: 80.400 Euro) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 77.400 Euro (2019: 73.800 Euro) beträgt,
  • in der allgemeinen Rentenversicherung der Beitragssatz weiterhin 18,6 % beträgt und
  • der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung 80 % (2019: 76 %) beträgt (§ 39b Absatz 4 EStG).

Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)

Was sind eigentlich Lohnsteuerabzugsmerkmale? Was Sie über das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren wissen sollten und welche Angaben Ihr Arbeitgeber von Ihnen benötigt, damit Sie mehr Nettogehalt bekommen, erfahren Sie in diesem Video. Fin zeigt Ihnen auch, wo Sie Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nachschauen können.


Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die im modernen Lohnsteuerabzugsverfahren in Deutschland eine zentrale Rolle spielen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Was sind Lohnsteuerabzugsmerkmale?

    • Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die für die Berechnung der Lohnsteuer relevanten Daten einer Person. Dazu gehören die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge, eventuelle Freibeträge, die Merkmale für den Abzug der Kirchensteuer, die Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum.
  2. Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM):

    • ELStAM hat die frühere Lohnsteuerkarte ersetzt und digitalisiert das Verfahren. Die relevanten Daten werden automatisch vom Finanzamt oder der Meldebehörde bereitgestellt und können von Arbeitgebern abgerufen werden.
    • Änderungen in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, wie z.B. ein Wechsel der Steuerklasse, werden ebenfalls automatisch berücksichtigt.
  3. Was benötigt der Arbeitgeber?

    • Arbeitgeber benötigen lediglich das Geburtsdatum und die Steuer-ID der Arbeitnehmer, um auf die Lohnsteuerabzugsmerkmale zugreifen zu können. Alle anderen notwendigen Daten erhalten sie automatisch über das ELStAM-System.
  4. Wo finden Sie Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale?

    • Ihre aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale können Sie auf Ihrer Lohnabrechnung einsehen. Zudem sind sie jederzeit online über das Portal „Mein ELSTER“ abrufbar.
  5. Vorteile von ELStAM:

    • Das elektronische Verfahren vereinfacht den Prozess sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Es sorgt für eine schnelle und automatische Berücksichtigung von Änderungen in den steuerlichen Daten, was zu einer korrekten Berechnung der Lohnsteuer führt.

Durch ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren in Deutschland effizienter und transparenter gestaltet, was den administrativen Aufwand für alle Beteiligten reduziert.


Steuertipps: Mehr Netto vom Brutto

Indem Sie diese Tipps berücksichtigen, können Sie Ihr Nettogehalt optimieren und sicherstellen, dass Sie das Maximum aus Ihrem Bruttogehalt herausholen.

Tipps zur Optimierung Ihres Nettogehalts:

  • Steuerklasse wechseln: Verheiratete Paare sollten prüfen, ob ein Wechsel der Steuerklassenkombination (z.B. von 4/4 zu 3/5) zu einem höheren Nettogehalt führt.
  • Freibeträge eintragen lassen: Bestimmte Ausgaben können als Freibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Der Jahresfreibetrag (auch bekannt als Lohnsteuerfreibetrag) ist ein Betrag, der von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, wodurch sich Ihre Steuerlast verringert. Dies kann z.B. für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen gewährt werden.
  • Kirchensteuer: Ein Austritt aus der Kirche kann die Kirchensteuer eliminieren, was Ihr Nettogehalt erhöht. Dies sollte jedoch eine wohlüberlegte Entscheidung sein, die nicht nur auf finanziellen Überlegungen basiert.
  • Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zu bestimmten Altersvorsorgeplänen können steuerlich absetzbar sein und somit Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
  • Optimierung der Krankenversicherung: Überprüfen Sie, ob Ihr aktueller Krankenversicherungsschutz die kosteneffizienteste Option für Sie ist, insbesondere wenn Sie privat versichert sind.

Tipp: Wie Sie ihre Steuerlast dauerhaft senken können, erkläre ich Ihnen gerne in meiner online Steuerberatung


Mehr Netto vom Brutto durch intelligente Altersvorsorge

In der heutigen Zeit ist es wichtiger denn je, sich Gedanken über die Altersversorgung zu machen. Bruttogehaltserhöhungen allein reichen oft nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Es gibt jedoch effektive Wege, wie Arbeitnehmer mehr von ihrem Bruttoeinkommen profitieren und gleichzeitig für das Alter vorsorgen können.

Riester-Förderung und ihre Grenzen

Die Riester-Förderung kann eine Option sein, um Steuern zu sparen, reicht aber bei höheren Einkommen oft nicht aus, um den gewünschten Lebensstandard im Alter zu erreichen. Daher ist es ratsam, die private Altersvorsorge weiter auszubauen.

Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet finanzielle Vorteile gegenüber einer rein privaten Absicherung. Die Einzahlungen in eine bAV bleiben per saldo steuer- und sozialversicherungsfrei, während die späteren Auszahlungen in der Leistungsphase steuerpflichtig sind. Dies ermöglicht den Aufbau eines höheren Vermögens aus unversteuerten Mitteln.

Steuerfreie Beiträge und Höchstgrenzen

Beiträge des Arbeitgebers an Pensionsfonds, Pensionskassen oder für eine Direktversicherung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Für das Jahr 2024 bedeutet dies eine Grenze von 7.248 Euro jährlich.

Gehaltsverhandlungen und Gehaltsverzicht

Bei Gehaltsverhandlungen sollten Arbeitnehmer das Thema betriebliche Altersversorgung ansprechen. Ein Gehaltsverzicht zugunsten einer bAV kann eine sinnvolle Gestaltungsalternative sein. Diese Versorgungsregelung bietet Sicherheit gegen Pfändung und ermöglicht eine effiziente Anlage des ersparten Betrags.

Fazit

Die betriebliche Altersversorgung ist eine attraktive Möglichkeit, um mehr Netto vom Brutto zu erhalten und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen. Arbeitnehmer sollten diese Option in Betracht ziehen und aktiv bei ihrem Arbeitgeber ansprechen. Durch kluge Planung und Nutzung der steuerlichen Vorteile lässt sich der Lebensstandard im Alter sichern.


Nutzbringende Vergünstigungen für Arbeitnehmer

Einleitung

Für Arbeitnehmer ist es oft vorteilhafter, statt einer Gehaltserhöhung von alternativen Vergünstigungen zu profitieren. Diese können sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber finanziell attraktiver sein.

Problematik bei Gehaltserhöhungen

Bei einer Gehaltserhöhung fallen auf beiden Seiten hohe Abgaben an. Für den Arbeitgeber bedeutet eine Erhöhung des Bruttogehalts um 100 Euro tatsächlich eine Belastung von ca. 122 Euro. Für den Arbeitnehmer bleiben von diesen 100 Euro oft weniger als 50 Euro übrig.

Alternative Vergünstigungen

  1. Firmenwagen zur privaten Nutzung: Eine beliebte und wertvolle Zusatzleistung.
  2. Zuschuss zu Fahrtkosten: Unterstützung für den täglichen Weg zur Arbeit.
  3. Steuerfreie Sachbezüge: Bis zu 50 Euro monatlich, z.B. durch Gutscheine.
  4. Belegschaftsrabatte: Bis zu 1.080 Euro jährlich auf Unternehmensleistungen.
  5. Kostenloses oder verbilligtes Mittagessen: Eine tägliche Erleichterung für Arbeitnehmer.
  6. Übernahme von Kinderbetreuungskosten: Entlastung für berufstätige Eltern.
  7. Gesundheitsförderung: Bis zu 600 Euro jährlich für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung.
  8. Fort- und Weiterbildung: Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber.
  9. Betriebliche Altersversorgung/Direktversicherung: Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge.
  10. PC-Systeme und Telekommunikationseinrichtungen: Zur privaten Nutzung.

Vorteile

Diese Vergünstigungen bieten nicht nur finanzielle Vorteile, sondern können auch die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung erhöhen. Sie sind oft steuer- und sozialversicherungsfrei oder -begünstigt und somit für beide Seiten attraktiver als eine reine Gehaltserhöhung.

Fazit

Es lohnt sich, bei der nächsten Gehaltsverhandlung über diese Alternativen zu sprechen. Sie bieten eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und können einen erheblichen Mehrwert darstellen.

Handlungsempfehlung

Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber auf diese Möglichkeiten ansprechen und gemeinsam die beste Lösung finden. Arbeitgeber sollten diese Optionen in Betracht ziehen, um attraktive und kosteneffiziente Vergütungspakete zu schnüren.


Steuer-Tipp: Mehr Netto vom Brutto durch Fahrtkostenersatz und Benzingutscheine

Einleitung

Eine effektive Möglichkeit, das Nettoeinkommen von Arbeitnehmern zu erhöhen, ohne dabei die Lohnnebenkosten signifikant zu steigern, ist die Nutzung von Fahrtkostenersatz und Benzingutscheinen. Diese Alternativen bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber finanzielle Vorteile.

Fahrtkostenzuschuss – Eine Entlastung für Arbeitnehmer

  • Steuerliche Behandlung: Fahrtkosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden, allerdings spart der Arbeitnehmer damit keine Sozialversicherungsbeiträge.
  • Nettoentlastung: Ein Fahrtkostenersatz durch den Arbeitgeber bietet eine direkte Nettoentlastung für den Arbeitnehmer.
  • Pauschalversteuerung: Der Arbeitgeber kann einen Fahrtkostenzuschuss bis zur Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten gewähren, der mit 15 % pauschal versteuert wird.
  • Kostenerstattung: Pkw-Fahrtkosten können bis zu einem bestimmten Satz pro Kilometer erstattet werden, was eine effektive Nettoentlastung für den Arbeitnehmer bedeutet.

Sachbezüge bis zu 50 Euro monatlich

  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge: Benzingutscheine bis zu einem Wert von 50 Euro monatlich bleiben steuerfrei.
  • Flexibilität: Gutscheine können für verschiedene Zwecke, einschließlich Benzin, Restaurants oder Gesundheitsförderung, verwendet werden.
  • Mehr Netto vom Brutto: Durch den Verzicht auf eine Gehaltserhöhung zugunsten eines Sachbezugs kann der Arbeitnehmer finanziell profitieren.

Wichtige Hinweise

  • Verwendung der Gutscheine: Benzingutscheine können sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet werden.
  • Lohnsteuerbescheinigung: Der Benzingutschein muss nicht unter "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" aufgeführt werden.

Fazit

Fahrtkostenersatz und Benzingutscheine sind attraktive Alternativen zu Gehaltserhöhungen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber finanzielle Vorteile bieten. Sie ermöglichen eine effektive Steigerung des Nettoeinkommens, ohne die Lohnnebenkosten wesentlich zu erhöhen.

Handlungsempfehlung

Arbeitnehmer sollten diese Möglichkeiten in Gehaltsverhandlungen ansprechen, und Arbeitgeber sollten diese Optionen in Betracht ziehen, um attraktive Vergütungspakete zu schnüren, die sowohl steuerlich als auch sozialversicherungstechnisch optimiert sind.


Steuer-Tipp: Mehr Netto vom Brutto durch betriebliche Gesundheitsförderung

Einleitung

In einer Zeit, in der die Menschen länger arbeiten und älter werden, gewinnt die Erhaltung der körperlichen Fitness und Stressbewältigung am Arbeitsplatz zunehmend an Bedeutung. Hier bieten sich für Arbeitgeber Möglichkeiten, ihre Mitarbeiter durch steuerbegünstigte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu unterstützen.

Steuerfreie Gesundheitsförderung

  • Bis zu 600 Euro pro Jahr: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bis zu 600 Euro jährlich für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.
  • Anforderungen: Die Maßnahmen müssen den §§ 20 und 20a SGB V entsprechen und auf gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen basieren.
  • Durchführung: Es spielt keine Rolle, ob die Maßnahmen intern oder durch externe Anbieter durchgeführt werden.

Begünstigte Maßnahmen

  • Gesundheitskurse: Anerkannte Kurse wie Gymnastik, Rückenschule, Yoga, Pilates.
  • Massagen: Zur Entspannung und Stressbewältigung.
  • Stressbewältigung und Entspannung: Kurse und Maßnahmen zur Stressreduktion.
  • Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen: Soweit nicht von der Krankenkasse getragen.
  • Suchtprävention und Ernährungsberatung: Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensgewohnheiten.

Wichtige Hinweise

  • Nachweisführung: Entsprechende Nachweise müssen bei den Lohnunterlagen geführt werden.
  • Ausnahmen: Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios sind nicht begünstigt, jedoch Teilnahmegebühren für gesundheitsfördernde Kurse in Fitnessstudios.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Prävention: Geeignet, um Arbeitsausfälle aufgrund gesundheitlicher Störungen zu vermeiden.
  • Beiderseitiges Interesse: Fördert die Gesundheit der Mitarbeiter und reduziert Fehlzeiten.
  • Überschreitung des Höchstbetrags: Bei Überschreitung ist zu prüfen, ob die Maßnahme überwiegend im Eigeninteresse des Unternehmens liegt und somit als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.

Fazit

Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein effektives Mittel, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu unterstützen und gleichzeitig steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu realisieren. Es lohnt sich, die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen und entsprechend zu nutzen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des Gesundheitsministeriums oder des Deutschen Netzwerks für Betriebliche Gesundheitsförderung.


Steuer-Tipp: Mehr Netto vom Brutto durch kostenloses Mittagessen und Übernahme von Kinderbetreuungskosten

Einleitung

Um das Nettoeinkommen von Arbeitnehmern zu erhöhen, bieten sich neben Gehaltserhöhungen auch andere Vorteile an, die steuer- und sozialversicherungsfreundlich sind. Zwei solcher Vorteile sind die Bereitstellung eines kostenlosen Mittagessens und die Übernahme von Kinderbetreuungskosten.

1. Kostenloses Mittagessen

  • Betriebskantine: Der amtliche Sachbezugswert für ein arbeitstägliches Mittagessen beträgt 2024 4,13 Euro (2023: 3,80 Euro). Der Arbeitgeber kann diesen Sachbezug mit einem Steuersatz von 25 % pauschal versteuern.
  • Essensgutscheine: Wenn keine Betriebskantine vorhanden ist, können Essensgutscheine bis zu einem Wert von 7,23 Euro (2023: 6,90 Euro) pro Tag ausgegeben werden.
  • Vorteile: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sparen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

2. Übernahme von Kinderbetreuungskosten

  • Steuer- und sozialversicherungsfrei: Die Übernahme der Kosten für Kinderbetreuung (z.B. Kindergarten, Kinderhort, Kinderkrippe) durch den Arbeitgeber ist bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Kostenrahmen: Die üblichen Kosten liegen je nach Einrichtung zwischen 90 und 150 Euro monatlich.
  • Vergleich mit Eigenzahlung: Würde der Arbeitnehmer diese Kosten selbst tragen und über die Einkommensteuererklärung geltend machen, müssten dennoch Sozialversicherungsbeiträge auf den Bruttolohn gezahlt werden.

Fazit

Diese Maßnahmen bieten eine effektive Möglichkeit, das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer zu erhöhen, ohne die Lohnnebenkosten signifikant zu steigern. Sie sind attraktiv für Arbeitnehmer, die von einer verbesserten Work-Life-Balance profitieren, und für Arbeitgeber, die ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern können.

Handlungsempfehlung

Arbeitnehmer sollten diese Möglichkeiten in Gehaltsverhandlungen ansprechen, und Arbeitgeber sollten diese Optionen in Betracht ziehen, um attraktive Vergütungspakete zu schnüren, die sowohl steuerlich als auch sozialversicherungstechnisch optimiert sind.


Steuer-Tipp: Mehr Netto vom Brutto durch Übernahme von Weiterbildungskosten und Bereitstellung von IT-Ausrüstung

Einleitung

Um das Nettoeinkommen von Arbeitnehmern zu erhöhen, bieten sich neben Gehaltserhöhungen auch andere Vorteile an, die steuer- und sozialversicherungsfreundlich sind. Zwei solcher Vorteile sind die Übernahme von Weiterbildungskosten und die Bereitstellung von IT-Ausrüstung durch den Arbeitgeber.

1. Übernahme von Weiterbildungskosten

  • Steuerliche Vorteile: Die Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber ist steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Maßnahme auch im betrieblichen Interesse liegt.
  • Kosteneffizienz: Für den Arbeitnehmer ist die direkte Kostenübernahme deutlich günstiger als die Finanzierung über das Bruttogehalt.
  • Rückzahlungsklauseln: Arbeitgeber können eine Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung vereinbaren.
  • Zuschüsse nach Prüfungen: Eine Verhandlung über Zuschüsse nach erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildungen kann sinnvoll sein.

2. Bereitstellung von IT-Ausrüstung

  • Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit: Die Überlassung von IT-Ausrüstung wie PCs, Laptops, Smartphones zur privaten Nutzung ist steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 45 EStG).
  • Bedingungen: Die Geräte müssen im Eigentum des Arbeitgebers bleiben und dürfen nicht an den Arbeitnehmer übergeben oder geschenkt werden.
  • Zusätzliche Leistung: Die Überlassung muss zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgen.
  • Software und Internet: Auch die Bereitstellung von Anwendungssoftware und Internetgebühren kann steuerlich begünstigt sein.

Fazit

Die Übernahme von Weiterbildungskosten und die Bereitstellung von IT-Ausrüstung sind attraktive Möglichkeiten, um das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer zu erhöhen, ohne die Lohnnebenkosten signifikant zu steigern. Sie sind attraktiv für Arbeitnehmer, die von einer verbesserten beruflichen Qualifikation und moderner IT-Ausrüstung profitieren, und für Arbeitgeber, die ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern können.

Handlungsempfehlung

Arbeitnehmer sollten diese Möglichkeiten in Gehaltsverhandlungen ansprechen, und Arbeitgeber sollten diese Optionen in Betracht ziehen, um attraktive Vergütungspakete zu schnüren, die sowohl steuerlich als auch sozialversicherungstechnisch optimiert sind.


Mehr Steuertipps finden Sie hier:


Nettolohnvereinbarung

Rückfluss von Arbeitslohn bei Nettolohnvereinbarung: Abtretung des Einkommensteuererstattungsanspruchs an den Arbeitgeber:

Maßgeblich für den Lohnsteuereinbehalt vom laufenden Arbeitslohn bei einer Nettolohnvereinbarung ist der Arbeitslohn, der vermindert um die übernommenen Lohnabzüge den arbeitsvertraglich vereinbarten Nettobetrag ergibt. Damit ist die steuerliche Ausgangsgröße des Lohnsteuerabzugs auch im Fall der Nettolohnabrede ein Bruttobetrag.


Ein Einkommensteuererstattungsanspruch, den der Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung seinem Arbeitgeber abgetreten hat, ist deshalb im Rahmen des Lohnsteuereinbehalts nur durch einen Abzug vom laufenden (Brutto)Arbeitslohn und nicht durch eine Verminderung des laufenden Nettolohns zu berücksichtigen. Eine Hochrechnung der Steuererstattung auf einen fiktiven Bruttobetrag ist nicht möglich.


Brutto/Netto-Abrechnung erklärt

Bruttoarbeitslohn ist die Summe aus dem laufenden Arbeitslohn, der für Lohnzahlungszeiträume gezahlt worden ist, die im Kalenderjahr geendet haben, und den sonstigen Bezügen, die dem Arbeitnehmer im Kalenderjahr zugeflossen sind. Netto gezahlter Arbeitslohn ist mit dem hochgerechneten Bruttobetrag anzusetzen. Zum Bruttoarbeitslohn rechnen auch die laufend und einmalig gezahlten Versorgungsbezüge einschließlich Sterbegelder und Abfindungen/Kapitalauszahlungen solcher Ansprüche.

Nicht zum steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn gehören steuerfreie Bezüge, z. B. steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, steuerfreie Umzugskostenvergütungen, steuerfreier Reisekostenersatz, steuerfreier Auslagenersatz, die nach § 3 Nummer 56 und 63 sowie § 100 Absatz 6 EStG steuerfreien Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung sowie Bezüge, für die die Lohnsteuer nach §§ 37b, 40 bis 40b EStG pauschal erhoben wurde.


Vor einer Gehaltsverhandlung sollte man Steuern und Sozialabgaben berechnen, damit man weiß, wie viel Gehalt man brutto mit seinem Arbeitgeber verhandeln muss, um nach den Abzügen genügend netto zur Verfügung zu haben.

Verdienste auf einen Blick
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Aktuelles + weitere Infos

Mehr Netto vom Brutto beim Einkommen

Im Jahr 2024 können sich Arbeitnehmer in Deutschland über eine spürbare Erhöhung ihres Nettogehalts freuen. Ab Januar kommt mehr Geld aufs Konto. Dank der Anhebung des Grundfreibetrags bleibt mehr vom Bruttoeinkommen übrig, was bedeutet, dass ein größerer Anteil des Einkommens steuerfrei bleibt. Für Ledige wurde der Grundfreibetrag von 10.908 Euro auf 11.604 Euro angehoben, während verheiratete Paare nun bis zu einem Bruttoeinkommen von 23.208 Euro keine Einkommensteuer zahlen müssen. Diese Änderung führt dazu, dass Arbeitnehmer in verschiedenen Einkommensklassen von einem höheren Nettoeinkommen profitieren.

Die Auswirkungen dieser Anpassung sind besonders deutlich bei Alleinstehenden ohne Kinder, die ein Bruttomonatseinkommen von 7000 Euro haben. Sie können mit einem monatlichen Nettozuwachs von bis zu 563 Euro rechnen. Aber auch Durchschnittsverdiener mit einem Bruttoeinkommen von 3500 Euro sehen eine deutliche Verbesserung: Singles ohne Kinder in dieser Einkommensklasse können mit etwa 196 Euro mehr pro Monat rechnen, während verheiratete Paare mit zwei Kindern sogar bis zu 315 Euro zusätzlich im Monat erhalten.

Diese positive Entwicklung ist nicht nur auf die Anhebung des Grundfreibetrags beschränkt. Es gibt auch Diskussionen über eine weitere Erhöhung im Laufe des Jahres 2024, die den Grundfreibetrag möglicherweise um weitere 180 Euro auf 11.784 Euro anheben könnte. Sollte diese Erhöhung beschlossen werden, könnte sie rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Zusätzlich zu diesen steuerlichen Änderungen profitieren Geringverdiener von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Diese Maßnahme trägt dazu bei, das Einkommen der am niedrigsten bezahlten Arbeitnehmer zu verbessern.

Insgesamt führen diese Änderungen zu einer spürbaren finanziellen Entlastung für viele Arbeitnehmer in Deutschland. Mit mehr Netto vom Brutto in der Tasche und einer sich abschwächenden Inflation, die Ende 2023 bei 3,7 Prozent lag, könnten die Verbraucherpreise im Laufe des Jahres 2024 weiter sinken, was zusätzlich zur finanziellen Erleichterung beiträgt.


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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