Rechtsstand: 1. Juli 2026
Bruttomietrendite berechnen: Definition, Formel und Bedeutung für Immobilien-Investoren
Mit dem Bruttomietrendite-Rechner prüfen Sie schnell, ob Kaufpreis und Miete einer Immobilie zueinander passen – und welche weiteren Kosten Sie für eine realistische Renditeberechnung berücksichtigen müssen.
Die Bruttomietrendite ist eine einfache Kennzahl für vermietete Immobilien. Sie zeigt, wie viel Prozent des Kaufpreises durch die jährliche Nettokaltmiete erzielt werden. Für eine Investitionsentscheidung reicht sie allein aber nicht aus, weil Kaufnebenkosten, Instandhaltung, Finanzierung, Leerstand, Steuern und Wertentwicklung fehlen.
Bruttomietrendite-Rechner
Geben Sie Kaufpreis und Jahresnettokaltmiete ein. Der Rechner ermittelt das Kaufpreis-Miete-Verhältnis und die Bruttomietrendite. Für eine belastbare Investitionsentscheidung sollten Sie zusätzlich Kaufnebenkosten, nicht umlagefähige Kosten, Leerstand, Finanzierung und Steuerwirkung kalkulieren.
Was ist die Bruttomietrendite?
Die Bruttomietrendite ist das Verhältnis von jährlicher Nettokaltmiete zum Kaufpreis. Sie beantwortet die Frage: Wie viel Miete erwirtschaftet die Immobilie im Verhältnis zum Kaufpreis? Nicht enthalten sind Erwerbsnebenkosten, Verwaltung, Instandhaltung, Finanzierung, Steuern, Leerstand und Tilgung.
Formel: Bruttomietrendite berechnen
Beispiel
Eine Wohnung kostet 200.000 € und erzielt eine monatliche Nettokaltmiete von 833,33 €. Die Jahresnettokaltmiete beträgt 10.000 €. Daraus ergibt sich:
Brutto-, Netto- und Eigenkapitalrendite unterscheiden
Viele Anleger vergleichen Immobilien nur über die Bruttomietrendite. Für die Praxis sind jedoch mehrere Kennzahlen sinnvoll, weil jede Kennzahl eine andere Frage beantwortet.
| Kennzahl | Formel | Aussage |
|---|---|---|
| Bruttomietrendite | Jahresnettokaltmiete ÷ Kaufpreis × 100 | Schneller Marktvergleich ohne Kosten. |
| Bruttomietrendite inkl. Kaufnebenkosten | Jahresnettokaltmiete ÷ Gesamtkaufpreis × 100 | Realistischer als die reine Kaufpreisformel. |
| Nettomietrendite | Jahresreinertrag ÷ Gesamtinvestition × 100 | Berücksichtigt nicht umlagefähige Kosten. |
| Eigenkapitalrendite | Jahresüberschuss nach Finanzierung ÷ eingesetztes Eigenkapital × 100 | Zeigt die Wirkung von Fremdfinanzierung und Cashflow. |
| Kaufpreisfaktor | Kaufpreis ÷ Jahresnettokaltmiete | Zeigt, wie viele Jahresmieten der Kaufpreis entspricht. |
Kaufnebenkosten richtig berücksichtigen
Beim Immobilienkauf fallen zusätzlich zum Kaufpreis erhebliche Kaufnebenkosten an. Diese erhöhen Ihre tatsächliche Investition und senken die Rendite. Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Grunderwerbsteuergesetz und dem jeweiligen Landessteuersatz.
| Kostenart | Typische Einordnung | Renditewirkung |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | je Bundesland unterschiedlich | erhöht die Gesamtinvestition; nicht in der Bruttomietrendite enthalten. |
| Notar und Grundbuch | Erwerbsnebenkosten | gehören in die Gesamtkalkulation. |
| Maklerprovision | abhängig von Markt und Vertragskonstellation | kann die Nettorendite spürbar senken. |
| Finanzierungsnebenkosten | z. B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Grundschuld | beeinflussen Liquidität und Cashflow. |
| Gutachten / Due Diligence | optional, aber oft sinnvoll | senkt Rendite kurzfristig, reduziert aber Fehlkaufrisiko. |
Laufende Kosten und Leerstand
Nicht alle Kosten können auf Mieter umgelegt werden. Für die Nettorendite sollten Sie insbesondere Instandhaltung, Verwaltung, Mietausfall, Leerstand, nicht umlagefähige Betriebskosten und Rücklagen berücksichtigen.
- laufende Betriebskosten nach Mietvertrag,
- Heiz- und Warmwasserkosten,
- Grundsteuer, soweit korrekt umgelegt,
- Gebäudeversicherung,
- Hausreinigung und Gartenpflege.
- Instandhaltung und Reparaturen,
- Verwalterhonorar für Eigentümerverwaltung,
- Finanzierungszinsen und Tilgung,
- Mietausfall und Leerstand,
- Modernisierungskosten, soweit nicht umlagefähig.
Steuerliche Einordnung der Vermietung
Mieteinnahmen aus vermieteten Immobilien sind grundsätzlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen. Den Einnahmen können Werbungskosten gegenüberstehen, etwa Finanzierungszinsen, AfA, Instandhaltung, Verwaltungskosten, Fahrtkosten zur Immobilie oder Kosten für Steuerberatung.
| Steuerlicher Punkt | Einordnung | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Mieteinnahmen | Einkünfte nach § 21 EStG | Nettokaltmiete und umlagefähige Nebenkosten getrennt erfassen. |
| Finanzierungszinsen | Werbungskosten möglich | Nur Zinsen, nicht Tilgung. |
| AfA | Abschreibung nach § 7 EStG | Nur Gebäudeanteil, nicht Grund und Boden. |
| Instandhaltung | regelmäßig Werbungskosten oder Herstellungskosten-Abgrenzung | 15-%-Grenze und anschaffungsnahe Herstellungskosten gesondert prüfen. |
| Umsatzsteuer | Wohnraumvermietung regelmäßig steuerfrei | Bei gewerblicher Vermietung Option nach § 9 UStG prüfen. |
AfA und Abschreibung bei Immobilien
Die Abschreibung kann die steuerliche Rendite stark beeinflussen. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich nur der Gebäudeanteil der Anschaffungskosten. Der Anteil für Grund und Boden ist nicht abnutzbar und daher nicht abschreibbar.
| AfA-Thema | Was bedeutet das? | Renditewirkung |
|---|---|---|
| Lineare AfA | laufende Gebäudeabschreibung nach § 7 EStG | senkt steuerpflichtige Vermietungseinkünfte. |
| Degressive AfA für bestimmte Neubauten | unter Voraussetzungen 5 % vom jeweiligen Restwert | höhere Abschreibungen in den ersten Jahren möglich. |
| Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau | § 7b EStG unter engen Voraussetzungen | zusätzlicher steuerlicher Effekt bei begünstigten Wohnungen möglich. |
| Anschaffungsnahe Herstellungskosten | Instandsetzungs- und Modernisierungskosten kurz nach Kauf können umqualifiziert werden | sofortiger Werbungskostenabzug kann verloren gehen. |
Finanzierung und Cashflow
Die Bruttomietrendite sagt nichts darüber aus, ob eine Immobilie monatlich Geld erwirtschaftet. Entscheidend ist der Cashflow nach Zinsen, Tilgung, Bewirtschaftungskosten, Steuern und Rücklagen.
Die Immobilie trägt sich laufend selbst und erwirtschaftet nach Kosten und Finanzierung einen Überschuss.
Sie müssen monatlich Eigenmittel zuschießen. Das kann strategisch sinnvoll sein, erhöht aber Ihr Liquiditätsrisiko.
Was ist eine gute Bruttomietrendite?
Eine feste Grenze wie „über 4 % ist gut“ ist zu pauschal. In gefragten Großstadtlagen sind niedrigere Bruttomietrenditen üblich, weil Anleger stärker auf Wertstabilität setzen. In kleineren Städten oder risikoreicheren Lagen können höhere Renditen verlangt werden, weil Leerstand, Sanierung und Wiedervermietung unsicherer sind.
| Bruttomietrendite | Mögliche Einordnung | Prüffrage |
|---|---|---|
| niedrig | oft gute Lage oder hoher Kaufpreis | Reicht Wertsteigerungspotenzial aus, um die niedrige Anfangsrendite zu rechtfertigen? |
| mittel | ausgewogener Miet-/Kaufpreis-Ansatz | Wie stabil sind Miete, Nachfrage, Zustand und Finanzierung? |
| hoch | möglicher Renditehebel, aber oft höheres Risiko | Verbergen sich Leerstand, Sanierungsstau, schwache Lage oder Mietausfallrisiken? |
Verkauf, Spekulationsfrist und Wertsteigerung
Neben der laufenden Mietrendite ist auch der spätere Verkauf wichtig. Bei privaten vermieteten Immobilien kann ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung steuerpflichtig sein. Nach Ablauf der Frist kann ein privater Veräußerungsgewinn grundsätzlich außerhalb des § 23 EStG liegen.
| Fall | Steuerliche Einordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Vermietete Immobilie, Verkauf innerhalb von 10 Jahren | § 23 EStG prüfen | Gewinn kann steuerpflichtig sein. |
| Vermietete Immobilie, Verkauf nach mehr als 10 Jahren | regelmäßig nicht steuerbar nach § 23 EStG | Gewerblicher Grundstückshandel gesondert prüfen. |
| Eigennutzung | Sonderregeln nach § 23 EStG | Nutzung zu eigenen Wohnzwecken kann relevant sein. |
| Mehrere Verkäufe in kurzer Zeit | gewerblicher Grundstückshandel möglich | Drei-Objekt-Grenze und Gesamtbild prüfen. |
Häufige Fehler bei der Bruttomietrendite
- Warmmiete statt Nettokaltmiete verwendet,
- Kaufnebenkosten ignoriert,
- Leerstand nicht eingerechnet,
- Instandhaltung unterschätzt,
- Kaufpreisfaktor und Rendite verwechselt.
- Tilgung als Werbungskosten behandelt,
- Grund und Boden mit abgeschrieben,
- anschaffungsnahe Herstellungskosten übersehen,
- Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist nicht geplant,
- Umsatzsteueroption bei Gewerbevermietung nicht geprüft.
Checkliste: Immobilienrendite richtig prüfen
- Monatliche Nettokaltmiete und Jahresnettokaltmiete ermitteln.
- Bruttomietrendite berechnen: Jahresmiete ÷ Kaufpreis × 100.
- Kaufnebenkosten ergänzen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Makler.
- Nettorendite mit nicht umlagefähigen Kosten berechnen.
- Instandhaltungsrücklage und Leerstandsreserve einplanen.
- Finanzierung mit Zins, Tilgung und Zinsbindung kalkulieren.
- Cashflow vor und nach Steuer berechnen.
- AfA-Bemessungsgrundlage und Gebäudeanteil prüfen.
- Modernisierungs- und Sanierungsbedarf realistisch schätzen.
- Mietrechtliche Grenzen, Vergleichsmiete und Mietsteigerungspotenzial prüfen.
- Verkaufsstrategie und 10-Jahres-Frist nach § 23 EStG beachten.
- Rendite mit Lage-, Objekt- und Mieterrisiko abgleichen.
FAQ: Bruttomietrendite, Nettorendite und Immobiliensteuer
Was bedeutet Bruttomietrendite?
Die Bruttomietrendite ist das Verhältnis von Jahresnettokaltmiete zu Kaufpreis. Sie ist ein schneller Einstieg in die Immobilienbewertung, aber keine vollständige Renditeberechnung.
Wie berechne ich die Bruttomietrendite?
Teilen Sie die Jahresnettokaltmiete durch den Kaufpreis und multiplizieren Sie das Ergebnis mit 100. Beispiel: 10.000 € Jahresmiete ÷ 200.000 € Kaufpreis × 100 = 5 %.
Welche Miete nehme ich für die Berechnung?
Verwenden Sie die Nettokaltmiete, nicht die Warmmiete. Umlagen für Betriebskosten sind grundsätzlich Durchlaufposten und verzerren die Rendite.
Ist eine Bruttomietrendite über 4 % gut?
Das kann ein guter erster Wert sein, ist aber keine allgemeingültige Regel. Lage, Zustand, Finanzierung, Leerstand, Steuern und Risiko sind genauso wichtig.
Was ist die Nettomietrendite?
Die Nettomietrendite berücksichtigt neben dem Kaufpreis auch Kaufnebenkosten und laufende nicht umlagefähige Kosten. Sie ist für Investoren aussagekräftiger als die reine Bruttomietrendite.
Sind Mieteinnahmen steuerpflichtig?
Ja. Mieteinnahmen aus Immobilien sind grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Werbungskosten wie Zinsen, AfA, Verwaltung und Instandhaltung können gegengerechnet werden.
Kann ich die Tilgung steuerlich absetzen?
Nein. Die Tilgung eines Darlehens ist Vermögensumschichtung und keine Werbungskosten. Abziehbar können die Schuldzinsen sein, soweit sie mit der Vermietung zusammenhängen.
Wann ist der Verkauf einer vermieteten Immobilie steuerpflichtig?
Bei privaten Immobilien ist insbesondere die 10-Jahres-Frist des § 23 EStG zu prüfen. Ein Verkauf innerhalb dieser Frist kann steuerpflichtig sein.
Bruttomietrendite nur als Startpunkt nutzen
Die Bruttomietrendite zeigt, ob Miete und Kaufpreis grob zusammenpassen. Die echte Investmententscheidung fällt aber erst nach Prüfung von Kaufnebenkosten, Nettorendite, Finanzierung, Cashflow, Steuerwirkung und Verkaufsstrategie.
Wer nur auf die Bruttorendite schaut, übersieht oft die teuersten Risiken.
Weitere hilfreiche Rechner und Themen
- Grunderwerbsteuer-Rechner
- Immobilienrendite berechnen
- Annuitätendarlehen berechnen
- Vermietung und Verpachtung
- Immobilien und Steuern
- Weitere Steuerrechner
Quellen und Rechtsstand
- § 21 EStG, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 7 EStG, Absetzung für Abnutzung; lineare und unter Voraussetzungen degressive Gebäude-AfA, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 7b EStG, Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 23 EStG, private Veräußerungsgeschäfte; Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte innerhalb von zehn Jahren, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 11 GrEStG, gesetzlicher Grundsteuersatz der Grunderwerbsteuer; landesrechtliche Steuersätze gesondert prüfen, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 4 Nr. 12 UStG, Steuerbefreiung für Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Rechtsstand: 01.07.2026.
- § 9 UStG, Verzicht auf Steuerbefreiung bei bestimmten Umsätzen an Unternehmer, Rechtsstand: 01.07.2026.
- BMF-Schreiben vom 21.05.2025 zu § 7b EStG und Kombination mit degressiver AfA nach § 7 Abs. 5a EStG.
- BMF-Schreiben vom 26.01.2026 zur einkommensteuerlichen Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden.