Die Güterstandsschaukel
Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten steueroptimal gestalten
Güterstandsschaukel: Steueroptimierte Vermögensübertragung zwischen Ehegatten
Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten spielen in der steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsberatung eine wichtige Rolle. Häufig geht es um die Absicherung des Ehepartners, die Vorbereitung der Vermögensnachfolge, die Reduzierung späterer Erbschaftsteuerbelastungen oder die vorausschauende Pflichtteilsplanung.
Ein besonders wirkungsvolles Instrument ist die sogenannte Güterstandsschaukel. Sie ermöglicht es, Vermögen zwischen Ehegatten zu übertragen, ohne dass zwingend Schenkungsteuer entsteht. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gestaltung zivilrechtlich wirksam, steuerlich sauber berechnet und umfassend dokumentiert wird.
Was versteht man unter einer Güterstandsschaukel?
Die Güterstandsschaukel beschreibt den gezielten Wechsel des ehelichen Güterstands. Ehegatten leben zunächst im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch notariellen Ehevertrag wird dieser Güterstand beendet und Gütertrennung vereinbart. Durch die Beendigung der Zugewinngemeinschaft kann ein gesetzlicher Zugewinnausgleichsanspruch entstehen.
Anschließend können die Ehegatten wieder in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückkehren. Daher stammt der Begriff „Güterstandsschaukel“: Der Güterstand wird zunächst gewechselt und später wieder zurückgeführt.
Entscheidend ist, dass tatsächlich ein zivilrechtlicher Zugewinnausgleichsanspruch entsteht und dieser rechnerisch nachvollziehbar ermittelt wird.
Steuerlicher Vorteil der Güterstandsschaukel
Der zentrale steuerliche Vorteil liegt darin, dass ein echter Zugewinnausgleichsanspruch bei Beendigung des Güterstands grundsätzlich nicht als schenkungsteuerpflichtige Zuwendung behandelt wird.
Nach § 5 Abs. 2 ErbStG gehört die Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB grundsätzlich nicht zum steuerpflichtigen Erwerb im Sinne der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dadurch kann Vermögen zwischen Ehegatten übertragen werden, ohne dass der persönliche Schenkungsteuerfreibetrag zwischen Ehegatten von 500.000 Euro belastet wird.
Dies macht die Güterstandsschaukel insbesondere bei größeren Vermögen, Immobilienvermögen, Unternehmensbeteiligungen und Nachfolgegestaltungen interessant.
Güterstandsschaukel statt Schenkung
Die Güterstandsschaukel ist keine einfache Schenkung. Steuerlich begünstigt ist nur der tatsächlich entstandene Zugewinnausgleichsanspruch. Wird mehr übertragen als der rechnerische Anspruch beträgt, kann der übersteigende Betrag als schenkungsteuerpflichtige Zuwendung behandelt werden.
Deshalb ist eine sorgfältige Berechnung des Anfangsvermögens und Endvermögens beider Ehegatten erforderlich. Auch Wertsteigerungen, Verbindlichkeiten, Unternehmenswerte, Immobilienwerte und sonstige Vermögenspositionen müssen zutreffend berücksichtigt werden.
Typische Einsatzbereiche der Güterstandsschaukel
1. Vermögensausgleich zwischen Ehegatten
Hat ein Ehegatte während der Ehe deutlich mehr Vermögen aufgebaut als der andere, kann durch den Zugewinnausgleich Vermögen auf den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten übertragen werden. Dies kann der familiären Absicherung und einer ausgewogenen Vermögensstruktur dienen.
2. Vorbereitung der Vermögensnachfolge
Durch eine frühzeitige Vermögensübertragung auf den Ehegatten kann die spätere Nachfolgeplanung verbessert werden. Der begünstigte Ehegatte verfügt anschließend über eigenes Vermögen und kann dieses wiederum unter Nutzung eigener Freibeträge weiter übertragen.
3. Reduzierung von Erbschaftsteuer
Die Güterstandsschaukel kann helfen, Vermögen lebzeitig steueroptimal zu verteilen. Dadurch lassen sich spätere erbschaftsteuerliche Belastungen reduzieren oder besser planbar machen.
4. Pflichtteilsplanung
Auch im Rahmen der Pflichtteilsplanung kann die Güterstandsschaukel eine Rolle spielen. Durch rechtzeitige lebzeitige Vermögensstrukturierung können spätere Pflichtteilsrisiken und Liquiditätsbelastungen im Erbfall beeinflusst werden.
5. Vermögensschutz und Risikosteuerung
In bestimmten Fällen kann die Vermögensverlagerung auf den Ehegatten auch der wirtschaftlichen Risikostreuung dienen. Hier sind jedoch insolvenzrechtliche und anfechtungsrechtliche Risiken besonders sorgfältig zu prüfen.
Rechtliche Grundlagen der Güterstandsschaukel
Grundlage der Gestaltung ist das eheliche Güterrecht. Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bleibt das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt. Bei Beendigung des Güterstands wird jedoch der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen.
Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet dem anderen Ehegatten grundsätzlich die Hälfte des Überschusses als Zugewinnausgleich. Diese Forderung kann durch Geldzahlung, Stundung, Ratenzahlung oder durch Übertragung bestimmter Vermögenswerte erfüllt werden.
Die Vereinbarung über den Güterstand und dessen Änderung erfolgt regelmäßig durch notariellen Ehevertrag. Eine steuerliche Prüfung sollte vor der notariellen Beurkundung erfolgen.
Ein Ehevertrag oder zwei Eheverträge?
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob der Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und die spätere Rückkehr in die Zugewinngemeinschaft in einer Urkunde oder in getrennten Eheverträgen erfolgen sollte.
Maßgeblich ist nicht allein die Anzahl der Urkunden. Entscheidend ist, dass die Beendigung der Zugewinngemeinschaft zivilrechtlich wirksam erfolgt, der Zugewinnausgleichsanspruch tatsächlich entsteht, ordnungsgemäß berechnet und wirtschaftlich nachvollziehbar erfüllt wird.
In vielen Fällen kann es aus Dokumentations- und Nachweisgründen sinnvoll sein, die einzelnen Schritte klar voneinander zu trennen. Dies sollte im Einzelfall mit dem Notar und dem steuerlichen Berater abgestimmt werden.
Bewertung des Zugewinnausgleichsanspruchs
Die zutreffende Bewertung des Zugewinnausgleichsanspruchs ist ein zentraler Punkt der Güterstandsschaukel. Grundlage ist der Vergleich des Anfangsvermögens und Endvermögens beider Ehegatten.
Besonders sorgfältig zu bewerten sind Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, GmbH-Anteile, Mitunternehmeranteile, Wertpapierdepots, Kunstgegenstände, Darlehensforderungen und sonstige wesentliche Vermögenswerte.
Fehlerhafte Bewertungen können dazu führen, dass das Finanzamt eine teilweise schenkungsteuerpflichtige Zuwendung annimmt. Bei größeren Vermögenswerten kann daher eine externe Bewertung oder ein Gutachten sinnvoll sein.
Steuerliche Risiken bei GmbH-Anteilen, Immobilien und Betriebsvermögen
Die schenkungsteuerliche Begünstigung bedeutet nicht automatisch, dass die Güterstandsschaukel insgesamt steuerneutral ist. Neben der Schenkungsteuer können insbesondere Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer oder ertragsteuerliche Folgen bei Betriebsvermögen zu prüfen sein.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Zugewinnausgleichsanspruch durch Übertragung folgender Vermögenswerte erfüllt werden soll:
- GmbH-Anteile
- Mitunternehmeranteile
- Betriebsvermögen
- Immobilien
- Wertpapierdepots mit stillen Reserven
- sonstige steuerverstrickte Wirtschaftsgüter
In solchen Fällen kann die Übertragung zur Erfüllung des Zugewinnausgleichs einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang auslösen. Deshalb sollte vorab geprüft werden, ob eine Geldzahlung, Ratenzahlung oder Stundung steuerlich günstiger ist.
Die verunglückte Güterstandsschaukel
Eine Güterstandsschaukel kann steuerlich scheitern, wenn sie nicht sorgfältig vorbereitet und umgesetzt wird. Besonders häufig treten Fehler bei der Berechnung, Bewertung, Dokumentation und Vertragsgestaltung auf.
Häufige Fehler in der Praxis
- fehlende oder unvollständige Vermögensaufstellung
- falsche Bewertung von Immobilien oder Unternehmensanteilen
- Übertragung eines höheren Betrags als der tatsächliche Zugewinnausgleichsanspruch
- fehlende tatsächliche Durchführung der Vereinbarung
- unzureichende notarielle und steuerliche Abstimmung
- Übertragung steuerverstrickter Wirtschaftsgüter ohne Prüfung der Ertragsteuerfolgen
- fehlende Dokumentation außersteuerlicher Gründe
Wird die Gestaltung vom Finanzamt nicht anerkannt oder nur teilweise anerkannt, können Schenkungsteuer, Einkommensteuer und Zinsen entstehen.
Missbrauchsrisiken und steuerliche Anerkennung
Die Güterstandsschaukel ist als Gestaltung grundsätzlich anerkannt. Dennoch muss sie ernsthaft vereinbart und tatsächlich durchgeführt werden. Eine rein formale Gestaltung ohne wirtschaftliche Substanz kann steuerliche Risiken auslösen.
Wichtig ist deshalb, dass die Güterstandsschaukel nicht nur steuerlich motiviert ist, sondern auch außersteuerliche Gründe nachvollziehbar dokumentiert werden. Solche Gründe können insbesondere Vermögensordnung, familiäre Absicherung, Nachfolgeplanung, Pflichtteilsplanung oder Risikobegrenzung sein.
Praxistipps zur Umsetzung der Güterstandsschaukel
Vor der Umsetzung sollten Ehegatten folgende Punkte sorgfältig prüfen lassen:
- vollständige Ermittlung des Anfangsvermögens beider Ehegatten
- vollständige Ermittlung des Endvermögens beider Ehegatten
- Bewertung von Immobilien, Unternehmensanteilen und sonstigen Vermögenswerten
- Berechnung des konkreten Zugewinnausgleichsanspruchs
- Prüfung der Schenkungsteuerfolgen
- Prüfung möglicher Einkommensteuerfolgen
- Prüfung möglicher Grunderwerbsteuerfolgen
- Auswahl der steuerlich passenden Erfüllungsleistung
- Abstimmung mit Notar, Steuerberater und gegebenenfalls Rechtsanwalt
- Dokumentation der außersteuerlichen Gründe
Wann sollten Sie steuerlichen Rat einholen?
Eine steuerliche Beratung ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn größere Vermögenswerte übertragen werden sollen oder wenn Immobilien, GmbH-Anteile, Unternehmensbeteiligungen oder Betriebsvermögen vorhanden sind.
Auch bei komplexen Familienverhältnissen, Patchwork-Konstellationen, Pflichtteilsrisiken, Unternehmensnachfolge oder bestehenden Gläubiger- und Haftungsrisiken sollte die Güterstandsschaukel nicht ohne vorherige Beratung umgesetzt werden.
Fazit: Güterstandsschaukel als wirksames Gestaltungsinstrument
Die Güterstandsschaukel ist ein wirkungsvolles Instrument zur steueroptimierten Vermögensübertragung zwischen Ehegatten. Sie kann erhebliche Vorteile bei der Nachfolgeplanung, der familiären Absicherung und der Reduzierung späterer Erbschaftsteuerbelastungen bieten.
Gleichzeitig ist sie kein Standardmodell für jeden Fall. Entscheidend sind eine korrekte Berechnung des Zugewinnausgleichs, eine belastbare Bewertung der Vermögenswerte, eine saubere notarielle Umsetzung und eine sorgfältige steuerliche Prüfung.
Wer die Güterstandsschaukel rechtssicher nutzen möchte, sollte die Gestaltung frühzeitig mit Steuerberater, Notar und gegebenenfalls Rechtsanwalt abstimmen.
Beratung zur Güterstandsschaukel
Sie möchten Vermögen zwischen Ehegatten steueroptimal übertragen oder Ihre Vermögensnachfolge frühzeitig gestalten? Wir prüfen für Sie, ob eine Güterstandsschaukel in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist und welche steuerlichen Risiken zu beachten sind.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Analyse, der Berechnung des Zugewinnausgleichs und der Abstimmung mit dem Notar.
Häufige Fragen zur Güterstandsschaukel
Was ist eine Güterstandsschaukel?
Die Güterstandsschaukel ist der gezielte Wechsel vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und gegebenenfalls zurück in die Zugewinngemeinschaft. Dabei kann ein gesetzlicher Zugewinnausgleichsanspruch entstehen.
Ist die Güterstandsschaukel steuerfrei?
Ein echter und korrekt berechneter Zugewinnausgleichsanspruch ist nach § 5 Abs. 2 ErbStG grundsätzlich nicht schenkungsteuerpflichtig. Andere Steuerarten, insbesondere Einkommensteuer oder Grunderwerbsteuer, müssen jedoch gesondert geprüft werden.
Kann man mit der Güterstandsschaukel Schenkungsteuer vermeiden?
Ja, soweit tatsächlich ein zivilrechtlicher Zugewinnausgleichsanspruch entsteht und nur dieser Anspruch erfüllt wird. Wird darüber hinaus Vermögen übertragen, kann eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung vorliegen.
Ist ein Notar erforderlich?
Ja. Änderungen des ehelichen Güterstands erfolgen regelmäßig durch notariellen Ehevertrag. Vor der Beurkundung sollte die steuerliche Berechnung abgeschlossen sein.
Welche Vermögenswerte sind besonders kritisch?
Besonders kritisch sind GmbH-Anteile, Betriebsvermögen, Mitunternehmeranteile, Immobilien und Wertpapierdepots mit stillen Reserven. Hier können neben der Schenkungsteuer weitere Steuerfolgen entstehen.
Für wen ist die Güterstandsschaukel geeignet?
Die Güterstandsschaukel eignet sich insbesondere für Ehegatten mit größeren Vermögenswerten, Immobilienvermögen, Unternehmensbeteiligungen oder konkretem Bedarf an Nachfolge- und Pflichtteilsplanung.
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