Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld ab Januar 2021 geplant

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Thema: Recht

vom: 21.10.2020



Die Bundesregierung plant Anschlussregelungen für das Kurzarbeitergeld ab Januar 2021. Der dazu vorgelegte Gesetzenzwurf "zur Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie" (Beschäftigungssicherungsgesetz)

Konkret sieht der Entwurf vor, die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) bis zum 31.12.2021 für alle Beschäftigten zu verlängern, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.2021 entstanden ist.

Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen sollen insoweit bis 31.12.2021 verlängert werden,, "als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt".

Zudem soll der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch weiter gestärkt werden, "dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss", heißt es in dem Entwurf.

Hinweis: Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Es soll zum 1.1.2021 in Kraft treten.

Bundestag online; NWB

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