Auszahlungsfrist für steuerfreien Corona-Bonus soll erneut verlängert werden

Thema: Steuern
vom: 18.05.2021
Der Gesetzgeber plant, die Auszahlungsfrist für den sog. Corona-Bonus erneut zu verlängern. Nach derzeitiger Rechtslage ist die steuerfreie Auszahlung des Bonus an Arbeitnehmer i.H. v. max. 1.500 € bis zum 30.6.2021 möglich. Geplant ist nun, diese Frist erneut zu verlängern (zuvor wurde die Frist bereits einmal verlängert) und zwar bis zum 31.3.2021.
Hinweise: Erhöht wird der Bonus durch die Firstverlängerung nicht. Allerdings kann die Sonderzahlung in mehreren Teilbeträgen an Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Das entsprechende Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Änderungen sind nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten.
Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz in der vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossenen Fassung, BT-Drucks. 19/28925; NWB