Bundesrat billigt Gesetz für faire Verbraucherverträge

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Thema: Recht

vom: 28.06.2021



Wenige Stunden nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 25.6.2021 das "Gesetz für faire Verbraucherverträge" beschlossen (BR-Drucks. 565/21 (Beschluss)). Das Vorhaben sieht Änderungen im BGB vor, um Verbraucher besser vor telefonisch aufgedrängten Verträgen, überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu schützen.

Regeln für stillschweigende Vertragsverlängerung

Verträge müssen nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und eine Kündigung jederzeit mit Monatsfrist möglich ist. Die Kündigungsfrist, um eine automatische Verlängerung eines befristeten Vertrags zu verhindern, wird von derzeit drei auf einen Monat verkürzt.

Kündigungsbutton

Verträge, die über eine Website abgeschlossen wurden, sind künftig auch online kündbar - über eine so genannte Kündigungsschaltfläche, die leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein muss.

Bestätigungslösung für Energielieferverträge

Das Gesetz enthält zudem weitere verbraucherschützende Maßnahmen wie die ausdrückliche Bestätigungspflicht für Energielieferverträge sowie ein Verbot benachteiligender Abtretungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - dies ist vor allem für Verträge für Flugreisen relevant.

Hinweis: Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu großen Teilen im Folgequartal in Kraft. Die neuen Kündigungsregeln gelten allerdings erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist, die Verpflichtung zum Kündigungsbutton zum 1.7.2022.

BundesratKOMPAKT, Meldung v. 25.6.2021; NWB

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