Bundesrat billigt Reform des Mietspiegels

aktuelles

Thema: Steuern: Vermieter

vom: 28.06.2021



Einem Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 25.6.2021 das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG) gebilligt (BR-Drucks. 566/21 (Beschluss)). Das Gesetz soll zu mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz insbesondere der qualifizierten Mietspiegel zur Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete führen und Kommunen das Erstellen der Spiegel erleichtern - vor allem im Bereich der Datenerhebung.

Vorhandene Daten nutzen

Behörden dürfen künftig vermehrt Daten nutzen, die bereits vorhanden sind - zum Beispiel in den Melderegistern, bei Verwaltung der Grundsteuer erhobene Daten sowie solche aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus. Um Rückläufe aus den Befragungen zu erhöhen und Verzerrungen aufgrund selektiven Antwortverhaltens zu vermeiden, führt der Bundestagsbeschluss eine Auskunftspflicht ein.

Längere Gültigkeit

Mietspiegel sind künftig nicht nur zwei, sondern drei Jahre bindend. Hierdurch soll sich der Aufwand, der mit dem Erstellen und Ändern von Mietspiegeln verbunden ist, besser amortisieren.

Vergleichsmieten wichtig für Miethöhe

Wie es in der Gesetzesbegründung heißt, ist das Vergleichsmietensystem Aushängeschild des sozialen Mietrechts. Es gewährleiste Rechtssicherheit und den gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Die Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und ihres wichtigsten Abbildungsinstruments, des Mietspiegels, habe in der Praxis stetig zugenommen. Gleichzeitig seien in jüngerer Zeit qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren infrage gestellt worden. Häufiger Streitpunkt sei die Frage gewesen, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist.

Mietspiegelverordnung

Der Gesetzesbeschluss präzisiert daher die Rechtsgrundlage für die Mietspiegelverordnung, die künftige die maßgeblichen wissenschaftlichen Grundsätze konkretisiert.

Hinweis: Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll im Wesentlichen zu Beginn des vierten Quartals in Kraft treten, das auf die Verkündung folgt.

BundesratKOMPAKT, Meldung v. 25.6.2021; NWB

zurück



Aktuelles Steuer- und Wirtschaftsrecht:


Steuer-Newsletter Newsletter + RSS-Feed Steuerrecht RSS Feed


Grundsteuererklärung: Frist: 31.10.2022

Steuerberater

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

Wichtiger Hinweis: Zur Zeit nehme ich keine neuen Mandanten an. Nutzen Sie bitte statt dessen meine Steuerberatung online.









Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin