Corona-Hilfen werden verlängert
Thema: Steuern: Alle Steuerzahler
vom: 26.11.2021
Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31.3.2022 verlängern.
Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) v. 18.11.2021 wird hierzu ausgeführt:
Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder administriert werden.
Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen.
Bund und Länder sind sich einig, dass bei ihrer Besprechung am 9.12.2021 die Wirkung der auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluiert wird.