Corona: Weitere Unterstützungsmaßnahmen geplant

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Thema: Steuern: Gesetzgebung

vom: 08.02.2021



Am 3.2.2021 haben sich die Koalitionsfraktionen auf weitere Unterstützungsleistungen in der Corona-Pandemie geeinigt. Anbei ein Überblick über die wichtigsten geplanten Maßnahmen.

Steuerlicher Verlustrücktrag

Der geltende steuerliche Verlustrücktrag soll für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben werden.

Mehrwertsteuersenkung Gastronomie

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie soll über den 30.6.2020 hinaus befristet bis zum 31.12.2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt werden.

Kinderbonus

Pro Kind soll ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gezahlt werden. Eine Anrechnung auf die Grundsicherung ist nicht vorgesehen.

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung

Der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme soll bis zum 31.12.2021 verlängert werden (analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes).

Coronazuschuss

Erwachsene Grundsicherungsempfänger sollen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro erhalten.

Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise

Für den Kulturbereich soll ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm "Neustart Kultur" in Höhe von einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt werden.

Hinweis: Die vollständigen Ergebnisse des Koalitionsausschusses v. 3.2.2021 finden Sie hier. Mit welchem Gesetz die Maßnahmen umgesetzt werden sollen, ist zurzeit nicht bekannt.

SPD Fraktion online; NWB

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