Dieselgate - Haftung für von Audi hergestellte Motoren in VW-Modellen

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Thema: Recht

vom: 23.10.2020



VW haftet auch für die von Audi entwickelten und hergestellten manipulierten Motoren. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) aktuell entschieden.

Hintergrund: Fälle im Rahmen der sog. Abgasaffäre beschäftigen die Gerichte weiterhin in erheblichem Maße. Der Bundesgerichtshof hat die Haftung von VW bereits in mehreren Fällen bestätigt und den klagenden Autofahrern Schadensersatz zugesprochen. Es gibt aber immer noch Fälle, in denen die Haftung bislang ungeklärt ist. Vorliegend ging es um die Haftung für einen Motor eines VW Touareg V6 mit der Schadstoffklasse Euro 6 W. Hierbei handelt es sich nicht um den bekannten und von VW hergestellten Motor EA 189, welcher den Abgasskandal ins Rollen gebracht hat. Vielmehr ist in dem Fahrzeug ein von Audi hergestellter Dieselmotor (EA 897) verbaut.

Sachverhalt: Im konkreten Fall hatte ein Pkw-Eigentümer geklagt, der den VW Touareg mit dem Motor des Typs EA 897 vor Bekanntwerden der mutmaßlichen Dieselmanipulationen im Herbst 2015 erworben hatte. 2019 reichte er dann Schadensersatzklage gegen VW ein und forderte den Kaufpreis zurück. Der Vertrieb der Fahrzeuge stelle, so der Kläger, ähnlich wie beim bekannten Motor EA 189, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW dar. Sein Fahrzeug sei von einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen. Ausschlaggebend für die Haftung von VW sei, dass die Entscheidung für den Einsatz des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Motors vom VW-Konzern ausgegangen sei.

In dem Verfahren verteidigte VW sich gegen den Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung mit dem Hinweis, nicht Hersteller und Entwickler des Motors zu sein. Hersteller sei die Firma Audi. Im VW Touareg sei gerade nicht der bekannte Motor EA 189 verbaut. Die Motorsoftware sei dementsprechend nicht vergleichbar.

Das OLG hob das klageabweisende Urteil des Landgerichts teilweise auf und entschied, dass VW auf Schadensersatz haftet:

  • Es liegt eine unzulässige Abschalteinrichtung vor. Das Inverkehrbringen der hiermit versehenden Fahrzeuge stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar.

  • Zwar ist die Programmierung der Motorsteuerung des Motors EA 897 nicht identisch mit der im Falle des Motors EA 189. Sie ist jedoch so ähnlich, dass sie rechtlich genauso zu behandeln ist.

  • Auch haftet VW selbst, obwohl Audi den Dieselmotor samt Software entwickelt und hergestellt hat. Denn VW hat in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung des Motors EA 897 und dessen Software die grundlegenden strategischen Entscheidungen mitgetroffen und die entsprechenden Entscheidungen der Tochtergesellschaften Audi abgesegnet.

Hinweis: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Pressemitteilung des OLG Oldenburg v. 16.10.2020 zum Urteil v. 16.10.2020 - 11 U 2/20; NWB

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