Geldwäschebekämpfung - Bundesrat billigt Transparenzregister

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Thema: Steuern: Alle Steuerzahler

vom: 28.06.2021



Der Bundesrat hat am 25.6.2021 einen Bundestagsbeschluss zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gebilligt. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Meldepflicht für Unternehmen

Um aufdecken zu können, welche natürlichen Personen hinter international verschachtelten Unternehmensstrukturen stecken, sollen die europäischen Transparenzregister sich vernetzen - dies sieht die europäische Geldwäscherichtlinie vor. Der Bundestagsbeschluss führt dazu eine bußgeldbewehrte Meldepflicht für solche Gesellschaften ein, die bislang ihre wirtschaftlich Berechtigten noch nicht an das deutsche Transparenzregister direkt zu melden hatten. Der entstehende einheitliche Datensatz soll so einen EU-weiten Austausch ermöglichen und die Aussagekraft des Transparenzregisters insgesamt verbessern.

Vollregister statt Auffangregister

Bislang handelt es sich beim deutschen Transparenzregister lediglich um ein sog. Auffangregister, das in der Regel auf andere Register wie das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister verweist. Für einen Großteil der deutschen Gesellschaften besteht daher im Transparenzregister selbst noch kein strukturierter Datensatz in einem einheitlichen Datenformat.

Kontenabruf durch Behörden

Die ebenfalls umzusetzende EU-Finanzinformationsrichtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten zielt auf die europaweite Nutzbarmachung nationaler Datensätze, zum Beispiel aus bestehenden Kontenregistern und den Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen. Das Gesetz benennt das Bundesamt für Justiz bzw. das Bundekriminalamt für den Datenaustausch mit Europol. Beide Behörden erhalten hierfür gesonderte Zugriffsbefugnisse.

Hinweis: Das Gesetz soll im Wesentlichen am 1. Januar 2022 in Kraft treten, einige Vorschriften schon am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

BundesratKOMPAKT, Meldung v. 25.6.2021; NWB

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