Gesetz zur Eindämmung von Share Deals

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Thema: Steuern: Gesellschafter/Geschäftsführer

vom: 30.06.2021



Das "Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes" zur Eindämmung sog. Share Deals ist am 17.5.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit tritt das Gesetz, das Steuergestaltungsmodelle beim indirekten Erwerb von Grundstücken möglichst unattraktiv machen soll, zum 1.7.2021 in Kraft.

Hintergrund: Von einem Share Deal ist die Rede, wenn nicht ein Grundstück selbst, sondern eine Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft auf einen oder mehrere Gesellschafter übergeht. Bleibt die Beteiligung unter 95 % und wird diese Beteiligungsgrenze für mindestens fünf Jahre nicht überschritten, fällt nach aktueller Gesetzeslage keine Grunderwerbsteuer an. Erst bei einem Übergang von 95 % und mehr wird ein Grundstückserwerb fingiert und es fällt Grunderwerbsteuer in Höhe des gesamten Grundstückswerts an.

Kern der neuen Regelungen:

  • Die o.g. Beteiligungsgrenze wird von 95 % auf 90 % erhöht.

  • Die Haltefrist von fünf Jahren (s.o.) wird auf zehn Jahre verlängert.

  • Vorgesehen ist zudem die Anwendung einer Ersatzbemessungsgrundlage, wenn Grundstücke im Rückwirkungszeitraum bei Umwandlungsfällen zwischen denen an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern (verbilligt) veräußert werden.

  • Daneben wurde ein neuer Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 % bei Kapitalgesellschaften eingeführt. Damit löst künftig ein Wechsel des Gesellschafterbestands i.H. von mindestens 90 % innerhalb von zehn Jahren Grunderwerbsteuer aus.

u.a. FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 7.5.2021 zum "Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes", BGBl I S. 986; NWB

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