Kinderkrankengeld in der Steuererklärung und Verlängerung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld

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Thema: Recht

vom: 07.05.2021



Das Kinderkrankengeld ist zwar grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, sodass es zu einer Erhöhung der Steuerlast kommen kann. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion klar. Mit der am 23.4.2021 in Kraft getretenen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 weiter ausgeweitet. Der Fragen-Antwort-Katalog zum Kinderkrankengeld wurde aktualisiert.

Hintergrund: Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, erhöhen den Steuersatz der übrigen steuerpflichtigen Einkünfte. Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung wird durch Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, ausgelöst.

Die Bundesregierung führt zum Kinderkrankengeld aktuell aus:

  • Der Anspruch auf Kinderkrankengeld steigt 2021 von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen, bei allein Erziehenden maximal 130 Tage.

  • Die 30 oder auch 60 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung, weil die Schule oder Kita geschlossen, die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt ist. Ist das Kind krank, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt nachwiesen werden. Dafür wird die "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" ausgefüllt. Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.

  • Wie bisher beträgt das Kinderkrankengeld bis zu 90 % des entfallenen Nettoarbeitslohns.

Hinweis: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat einen Fragen- und Antworten-Katalog zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld veröffentlicht.

hib – heute im bundestag Nr. 559/2021 v. 28.4.2021, (BT-Drucks. 19/28418), Bundesregierung online; NWB

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