Künstlersozialabgabesatz bleibt bei 4,2 %

Thema: Steuern: Gesetzgebung
vom: 11.12.2020
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2021 4,2 % betragen. Zuvor war eine Erhöhung auf 4,4 % in Planung. Mit dem gleichbleibenden Satz von 4,2 % wird einer Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und der schwierigen wirtschaftlichen Lage gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet.
Hintergrund: Die Beibehaltung des Abgabesatzes in Höhe von 4,2 % auch im Jahr 2021 wurde durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) im Haushaltsgesetz 2021 möglich. Der ursprünglich vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Haushaltsgesetzes sah einen Entlastungszuschuss in Höhe von rd. 23,3 Mio. Euro vor. Dieser wurde auf Antrag der Regierungsfraktionen in der abschließenden Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 26.11.2020 auf insgesamt 32,5 Mio. Euro erhöht.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales online; NWB