Mehr Zeit für Steuererklärung 2020

Thema: Steuern: Alle Steuerzahler
vom: 28.06.2021
Der Bundesrat hat am 25.6.2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Der Bundestag hatte die Verlängerung am 21.5.2021 an das sog. Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie ATAD zur Anti-Steuervermeidung angefügt.
Die dreimonatige Verlängerung für den Veranlagungszeitraum 2020 gilt sowohl für Steuererklärungen, die von Steuerberatern erstellt werden, als auch für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen selbst anfertigen. Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich um drei Monate.
Für steuerlich beratene Steuerpflichtige verlängert sich die Erklärungsfrist damit auf den , Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst anfertigen, habe bis Ende Oktober 2021 Zeit, um ihre Erklärung beim Finanzamt abzugeben.
Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgeweitet.
Hintergrund sind die Belastungen in der Corona-Pandemie für Steuerpflichtige und Angehörige der steuerberatenden Berufe - letztere hatten bereits im Februar 2021 einen Aufschub um 6 Monate für den Veranlagungszeitraum 2019 erhalten.
Hinweis: Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll größtenteils am Tag darauf in Kraft treten.
BundesratKOMPAKT, Meldung v. 25.6.2021; NWB