Mindestlohn soll ab 1.10.2022 steigen

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Thema: Recht

vom: 24.02.2022



Die Bundesregierung hat am 23.2.2022 den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1.10.2022 auf 12 € angehoben wird. Zudem soll die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 € erhöht werden.

Darüber hinaus sind folgende Regelungen vorgesehen:

  • Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns sollen weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission erfolgen, erstmals wieder bis zum 30.6.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024.

  • Als Folgeänderung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns enthält der Entwurf eine Anpassung der Schwellenwerte der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung, die Ausnahmen von den Dokumentationspflichten der §§ 16, 17 Mindestlohngesetz vorsieht.

  • Zugleich sollen Maßnahmen getroffen werden, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden.

  • Dazu wird die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt

  • Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 € auf 1.600 € angehoben werden. Außerdem sollen die Beschäftigten innerhalb des Übergangsbereichs stärker entlastet werden. Der Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung soll geglättet werden. Ziel ist es, Anreize zu geben, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein. Der Arbeitgeberbeitrag soll oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 % angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen werden.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 23.2.2022; NWB

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