Soli-Rechner ab 2021

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Thema: Steuern: Alle Steuerzahler

vom: 11.01.2021



Ab Januar 2021 fällt für rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerzahler, die bisher den Soli gezahlt haben, der Zuschlag komplett weg. Für weitere 6,5 % entfällt er zumindest in Teilen. Zur Berechnung der Steuerersparnis stellt das Bundesministerium für Finanzen ein Berechnungsprogramm zur Verfügung.

Mit dem "Soli-Rechner" des Bundesministerium für Finanzen kann ermittelt werden, ob sich durch die stufenweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages eine Steuerersparnis ergibt und wie hoch diese ist.

Berücksichtigt wird dabei:

  • die Veranlagungsart (Einzelveranlagung oder für Ehegatten die Zusammenveranlagung)

  • das zu versteuernde Jahreseinkommen nach Abzug von Kinderfreibeträgen. Zur Berechnung des zu versteuernden Jahreseinkommen stellt das Bundesministerium für Finanzen den Lohn- und Einkommensteuerrechner zur Verfügung.

Hinweise: Zum Soli-Rechner gelangen Sie hier. Zum Lohn- und Einkommensteuerrechner gelangen Sie hier.

BMF online; NWB

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