Soli-Rechner ab 2021

Thema: Steuern: Alle Steuerzahler
vom: 11.01.2021
Ab Januar 2021 fällt für rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerzahler, die bisher den Soli gezahlt haben, der Zuschlag komplett weg. Für weitere 6,5 % entfällt er zumindest in Teilen. Zur Berechnung der Steuerersparnis stellt das Bundesministerium für Finanzen ein Berechnungsprogramm zur Verfügung.
Mit dem "Soli-Rechner" des Bundesministerium für Finanzen kann ermittelt werden, ob sich durch die stufenweise Abschaffung des Solidaritätszuschlages eine Steuerersparnis ergibt und wie hoch diese ist.
Berücksichtigt wird dabei:
die Veranlagungsart (Einzelveranlagung oder für Ehegatten die Zusammenveranlagung)
das zu versteuernde Jahreseinkommen nach Abzug von Kinderfreibeträgen. Zur Berechnung des zu versteuernden Jahreseinkommen stellt das Bundesministerium für Finanzen den Lohn- und Einkommensteuerrechner zur Verfügung.
Hinweise: Zum Soli-Rechner gelangen Sie hier. Zum Lohn- und Einkommensteuerrechner gelangen Sie hier.
BMF online; NWB