Steuer für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele

Thema: Steuern: Alle Steuerzahler
vom: 28.06.2021
Das Rennwett- und Lotteriegesetz wird modernisiert: Online-Poker und virtuelles Automatenspiel werden künftig genauso besteuert wie vergleichbare andere Glücksspielformen. Einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 25.6.2021 zugestimmt.
Hintergrund: Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021 in Kraft treten soll, lässt die Veranstaltung von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erstmals auf Basis einer für alle Länder einheitlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu. Das Rennwett- und Lotteriegesetz weist in seiner geltenden Fassung eine Regelungslücke auf - es enthält keine Vorgaben zur Besteuerung der nunmehr erlaubnisfähigen Online-Glücksspielformen.
Besteuerung wie bei Wetten
Nach der Neufassung des Rennwett- und Lotteriegesetzes werden Online-Poker und virtuelles Automatenspiel künftig wie bisher schon Rennwetten, Sportwetten, öffentlichen Lotterien und Ausspielungen besteuert. Als Bemessungsgrundlage wird jeweils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer herangezogen. Hiervon sind sämtliche Aufwendungen des jeweiligen Spielers zur Teilnahme an dem Spiel erfasst.
Die beiden neuen Formen und die Renn- und Sportwetten werden jeweils mit 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage besteuert. Die Lotteriesteuer beträgt unverändert 20 Prozent.
Hinweis: Nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz am 1.7.2021 in Kraft treten.
PlenumKOMPAKT, Meldung v. 25.6.2021, NWB