Verlängerung der Steuererklärungsfrist geplant

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Thema: Steuern: Alle Steuerzahler

vom: 31.05.2021



Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2020 wird aller Voraussicht nach um drei Monate verlängert. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der in Kürze verabschiedet werden soll.

Danach soll die Steuererklärungsfrist u. a. für steuerlich beratene Steuerpflichtige auf Ende Mai 2022 verlängert werden. Konsequenterweise soll auch das restliche Fristensystem angepasst werden, so etwa beim Zinslauf, den Verspätungszuschlägen, der Frist für die Vorabanforderungen oder den Zeiträumen für die Einkommensteuervorauszahlungen. Begründet wird die Verlängerung u. a. mit der Mehrbelastung der Berater durch die Corona-Pandemie.

Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestages für das sog. ATAD-Umsetzungsgesetz, BT-Drucks. 19/29848; NWB

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Grundsteuererklärung: Frist: 31.10.2022

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