Vermietungsportal muss der Stadtverwaltung Auskunft über Vermieter erteilen

Thema: Steuern: Vermieter
vom: 25.05.2021
Ein Vermietungsportal, das online Übernachtungsmöglichkeiten vermittelt, muss einer Gemeinde bzw. Stadt auf Anfrage Auskunft über die bei ihm registrierten privaten Beherbungsbetriebe erteilen. Die Auskunft kann dann zur Festsetzung einer Übernachtungsteuer bzw. Tourismusabgabe verwendet werden.
Hintergrund: Viele Gemeinden oder Städte haben durch Satzung eine Übernachtungsteuer oder Tourismusabgabe geregelt. Schuldner ist der jeweilige Übernachtungsgast, gezahlt wird die Abgabe bzw. Steuer jedoch vom Beherbungsbetrieb, der sie vom Übernachtungsgast einzieht.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt im Internet eine Übernachtungsplattform und vermittelt private Übernachtungsmöglichkeiten. Die Stadt Köln hatte durch Satzung eine Kulturförderabgabe für Übernachtungsgäste festgesetzt und forderte die Klägerin zur schriftlichen Auskunft über die bei ihr registrierten Beherbungsbetriebe auf. Die Klägerin wehrte sich gegen das Auskunftsersuchen und klagte beim Verwaltungsgericht und in der zweiten Instanz beim Oberverwaltungsgericht.
Entscheidung: Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) wies die Klage ab:
Das Auskunftsersuchen ist ein sog. Sammelauskunftsersuchen, bei dem es darum geht, unbekannte Sachverhalte zu ermitteln. Ein solches Auskunftsersuchen ist rechtmäßig, wenn die Behörde aufgrund einer Prognose zu der Einschätzung gelangt, dass sich aus der Auskunft steuererhebliche Tatsachen ergeben.
Diese Voraussetzungen waren im Streitfall erfüllt. Bei der Stadt Köln waren lediglich 120 Privatvermietungen registriert, aber bei der Klägerin wurden im Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung mehr als 300 Unterkünfte für Köln angeboten. Dies spricht dafür, dass ein Teil der Privatvermieter nicht erfasst war. Zudem sind insbesondere Privatvermietungen für steuerliche Unregelmäßigkeiten anfällig.
Die Stadt Köln kann nicht darauf verwiesen werden, dass sie die Namen der Privatvermieter dem Online-Vermietungsportal selbst entnehmen könnte. Denn zum einen werden mitunter nur die Namen der Verwalter genannt, zum anderen ergeben sich aus dem Online-Vermietungsportal nicht die Adressen der Vermieter und der vermieteten Ferienwohnungen. Außerdem lassen sich dem Portal nur die an diesem Tag angebotenen Unterkünfte entnehmen, nicht aber die bereits vermieteten.
Hinweise: Das OVG ist dem Einwand der Klägerin, sie könne aus rechtlichen Gründen die Namen der Anbieter nicht mitteilen, nicht gefolgt. Denn mögliche vertragliche Vereinbarungen zwischen der Klägerin und den Privatvermietern sind nicht geeignet, die gesetzliche Auskunftspflicht auszuschließen. Auch geschäftliche Interessen der Klägerin, die Namen ihrer Kunden der Stadt Köln nicht mitzuteilen, sind nicht schützenswert, soweit eine Steuerverkürzung denkbar ist.
Im Streitfall ging es um ein Auskunftsersuchen der Stadt Köln wegen der Festsetzung der Tourismusabgabe. In gleicher Weise wäre auch das Finanzamt berechtigt, eine Auskunft vom Betreiber eines Vermietungsportals einzuholen, um die Vermietungseinkünfte der Privatvermieter zu überprüfen.
OVG Münster, Urteil vom 26.4.2021 - 14 A 2062/17; NWB
Rechtsgrundlagen zum Thema: Vermietung
EStGEStG § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
EStG § 2a Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten
EStG § 10e Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
EStG § 20
EStG § 21
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 32b Progressionsvorbehalt
EStG § 34d Ausländische Einkünfte
EStG § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung
EStG § 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStR
EStR R 4.2 Betriebsvermögen
EStR R 4.7 (Betriebseinnahmen und -ausgaben
EStR R 15.7 Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung
EStR R 21.2 Einnahmen und Werbungskosten
EStR R 21.5 Behandlung von Zuschüssen
UStG
UStG § 3a Ort der sonstigen Leistung
UStG § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStG § 9 Verzicht auf Steuerbefreiungen
UStG § 12 Steuersätze
UStAE
UStAE 1.1. Leistungsaustausch
UStAE 1.5. Geschäftsveräußerung im Ganzen
UStAE 1.11. Umsätze in Freihäfen usw.
UStAE 2.2. Selbständigkeit
UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStAE 2.8. Organschaft
UStAE 2.10. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen
UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung
UStAE 3.15. Dienstleistungskommission
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 3a.5. Ort der Vermietung eines Beförderungsmittels
UStAE 3a.6. Ort der Tätigkeit
UStAE 3a.7. Ort der Vermittlungsleistung
UStAE 3a.9. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 10 UStG
UStAE 3a.9a. Ort der sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen
UStAE 3a.10. Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation
UStAE 3a.12. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen
UStAE 3a.14. Sonderfälle des Orts der sonstigen Leistung
UStAE 4.12.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
UStAE 4.12.2. Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen
UStAE 4.12.3. Vermietung von Campingflächen
UStAE 4.12.6. Verträge besonderer Art
UStAE 4.12.8.
UStAE 4.12.9. Beherbergungsumsätze
UStAE 4.12.10. Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen
UStAE 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen
UStAE 4.14.6. Eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen verbundene Umsätze
UStAE 4.14.8. Praxis- und Apparategemeinschaften
UStAE 4.16.6. Eng verbundene Umsätze
UStAE 4.20.1. Theater
UStAE 8.1. Umsätze für die Seeschifffahrt
UStAE 8.2. Umsätze für die Luftfahrt
UStAE 9.2. Einschränkung des Verzichts auf Steuerbefreiungen
UStAE 10.1. Entgelt
UStAE 12.6. Überlassung von Filmen und Filmvorführungen
UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStAE 12.11. Schwimm- und Heilbäder, Bereitstellung von Kureinrichtungen
UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen
UStAE 13.1. Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten
UStAE 13b.2. Bauleistungen
UStAE 13b.10. Ausnahmen
UStAE 15.2b. Leistung für das Unternehmen
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15.12. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStAE 15.14. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland
UStAE 15a.2. Änderung der Verhältnisse
UStAE 15a.9. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG
UStAE 16.2. Beförderungseinzelbesteuerung
UStAE 18g.1. Vorsteuer-Vergütungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat für im Inland ansässige Unternehmer
UStAE 24.3. Sonstige Leistungen
UStAE 24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
UStAE 25.1. Besteuerung von Reiseleistungen
UStAE 1.1. Leistungsaustausch
UStAE 1.5. Geschäftsveräußerung im Ganzen
UStAE 1.11. Umsätze in Freihäfen usw.
UStAE 2.2. Selbständigkeit
UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStAE 2.8. Organschaft
UStAE 2.10. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen
UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung
UStAE 3.15. Dienstleistungskommission
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 3a.5. Ort der Vermietung eines Beförderungsmittels
UStAE 3a.6. Ort der Tätigkeit
UStAE 3a.7. Ort der Vermittlungsleistung
UStAE 3a.9. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 10 UStG
UStAE 3a.9a. Ort der sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen
UStAE 3a.10. Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation
UStAE 3a.12. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen
UStAE 3a.14. Sonderfälle des Orts der sonstigen Leistung
UStAE 4.12.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
UStAE 4.12.2. Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen
UStAE 4.12.3. Vermietung von Campingflächen
UStAE 4.12.6. Verträge besonderer Art
UStAE 4.12.8.
UStAE 4.12.9. Beherbergungsumsätze
UStAE 4.12.10. Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen
UStAE 4.12.11. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen
UStAE 4.14.6. Eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen verbundene Umsätze
UStAE 4.14.8. Praxis- und Apparategemeinschaften
UStAE 4.16.6. Eng verbundene Umsätze
UStAE 4.20.1. Theater
UStAE 8.1. Umsätze für die Seeschifffahrt
UStAE 8.2. Umsätze für die Luftfahrt
UStAE 9.2. Einschränkung des Verzichts auf Steuerbefreiungen
UStAE 10.1. Entgelt
UStAE 12.6. Überlassung von Filmen und Filmvorführungen
UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStAE 12.11. Schwimm- und Heilbäder, Bereitstellung von Kureinrichtungen
UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen
UStAE 13.1. Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten
UStAE 13b.2. Bauleistungen
UStAE 13b.10. Ausnahmen
UStAE 15.2b. Leistung für das Unternehmen
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15.12. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStAE 15.14. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland
UStAE 15a.2. Änderung der Verhältnisse
UStAE 15a.9. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG
UStAE 16.2. Beförderungseinzelbesteuerung
UStAE 18g.1. Vorsteuer-Vergütungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat für im Inland ansässige Unternehmer
UStAE 24.3. Sonstige Leistungen
UStAE 24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
UStAE 25.1. Besteuerung von Reiseleistungen
GewStR
GewStR R 2.9 Betriebsstätte
GewStR R 33.1 Zerlegung in besonderen Fällen
UStR
UStR 1. Leistungsaustausch
UStR 14. (Zu § 1 UStG)
UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStR 22. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen
UStR 25. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStR 32. Dienstleistungskommission
UStR 33a. Ort der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln
UStR 34. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStR 39a. Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 12 UStG
UStR 42. Sonderfälle des Orts der sonstigen Leistung
UStR 76. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
UStR 77. Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen
UStR 78. Vermietung von Campingflächen
UStR 80. Gemischte Verträge
UStR 81. Verträge besonderer Art
UStR 83. Dingliche Nutzungsrechte
UStR 84. Beherbergungsumsätze
UStR 85. Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen
UStR 86. Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen
UStR 94. Praxis- und Apparategemeinschaften
UStR 106. Theater
UStR 146. Umsätze für die Luftfahrt
UStR 148a. Einschränkung des Verzichts auf Steuerbefreiungen
UStR 167. Überlassung von Filmen und Filmvorführungen
UStR 170. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStR 171. Schwimm- und Heilbäder, Bereitstellung von Kureinrichtungen
UStR 177. Entstehung der Steuer bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten
UStR 182a. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
UStR 203. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStR 205. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland
UStR 215. Änderung der Verhältnisse
UStR 217e. Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG
UStR 221. Beförderungseinzelbesteuerung
UStR 264. Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
UStR 272. Besteuerung von Reiseleistungen
KStR 5.7 5.11 8.12 8.13 13.2
AEAO
AEAO Zu § 8 Wohnsitz:
AEAO Zu § 18 Gesonderte Feststellung:
AEAO Zu § 67a Sportliche Veranstaltungen:
AEAO Zu § 75 Haftung des Betriebsübernehmers:
AEAO Zu § 197 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung:
HGB
§ 277 HGB Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 285 HGB Sonstige Pflichtangaben
§ 314 HGB Sonstige Pflichtangaben
ErbStG 13b
ErbStR 13.3 13.4 13b.13 13c 28
LStR
R 39a.2 LStR Freibetrag wegen negativer Einkünfte
R 42d.2 LStR Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung
EStH 2 4.2.7 4.2.12 4.3.2.4 4.8 7.1 9b 10.2 13a.2 15.3 15.5 15.7.1 15.7.2 15.7.3 15.7.4 15.7.6 15.8.1 15a 16.2 16.3 21.2 21.4 21.5 21.6 21.7 22.8 24.2 24a 33a.3 34.2 34c.3 46.3 49.1 55
StbVV
§ 27 StBVV Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
GewStH 8.1.4 9.2.2
KStH 5.11
LStH 9.14 39a.2
ErbStH E.13c E.27 B.186.1
AStG 8
GrStR 38
BGB 312 556f 565 573 573b 1568a