Vollstreckung eines Steuerrückstands aus einem anderen EU-Staat trotz Corona-Krise vor dem 19.3.2020 möglich

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Thema: Steuern: Alle Steuerzahler

vom: 17.09.2020



Die deutschen Finanzbehörden durften aufgrund eines Beitreibungsersuchens eines anderen EU-Staates Vollstreckungsmaßnahmen vor dem 19.3.2020 durchführen. Zwar sollen die Finanzbehörden nach einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums (BMF) aufgrund der Corona-Krise von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Dies gilt aber nicht für Vollstreckungsmaßnahmen, die vor dem 19.3.2020 durchgeführt worden sind.

Hintergrund: In der EU findet eine Vollstreckung (Beitreibung) von Steuern auch grenzüberschreitend statt. Nach einer Anweisung des BMF vom 19.3.2020 sollen die Finanzämter wegen der Corona-Krise von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zum 31.12.2020 fällig werdenden Steuern absehen.

Sachverhalt: Die Antragstellerin war eine Reederei, die ihren Geschäftssitz in der EU, aber außerhalb Deutschlands, hatte. In ihrem Ansässigkeitsstaat schuldete sie dem dortigen Finanzamt Steuern für 2019. Ihr Ansässigkeitsstaat richtete an den deutschen Fiskus im Januar 2020 ein sog. Beitreibungsersuchen, d.h. eine Bitte um Vollstreckung in Deutschland. Das deutsche Finanzamt erließ am 5.2.2020 eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung über einen Betrag von ca. 6 Mio. € gegen die in Deutschland ansässige Bank der Antragstellerin. Die Antragstellerin legte gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung Einspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung. Der Antrag auf Aussetzung und Vollziehung hatte beim Finanzgericht Erfolg. Daraufhin legte das Finanzamt beim Bundesfinanzhof (BFH) Beschwerde gegen die Entscheidung des Finanzgerichts ein.

Entscheidung: Der BFH gab der Beschwerde des Finanzamts statt und lehnte die Aussetzung der Vollziehung ab:

  • Die Voraussetzungen für eine Vollstreckung lagen vor, da die Antragstellerin in dem anderen EU-Staat, in dem sie ansässig war, Steuern schuldete und der andere Staat ein Beitreibungsersuchen an den deutschen Fiskus gerichtet hatte.

  • Das deutsche Finanzamt war nicht an der Vollstreckung gehindert. Insbesondere durfte das Finanzamt trotz des BMF-Schreibens vom 19.3.2020 vollstrecken. Denn dieses Schreiben betrifft nur Vollstreckungsmaßnahmen, die ab der Veröffentlichung des Schreibens, d.h. ab dem 19.3.2020 durchgeführt werden, nicht aber Vollstreckungsmaßnahmen, die – wie im Streitfall – vor der Veröffentlichung des BMF-Schreibens durchgeführt worden sind.

  • Es gibt auch keinen Grund, Steuerschuldner zu schützen, die bereits vor der Corona-Krise und zudem unabhängig von der Corona-Krise mit ihren Steuern in Rückstand geraten sind. Die Antragstellerin war immerhin schon am 31.12.2019 überschuldet. Würde das Finanzamt bei der Antragstellerin nicht vollstrecken, käme dies im Ergebnis nur den anderen Gläubigern zugute, nicht aber der Antragstellerin.

Hinweise: Es kommt nicht darauf an, wie der BFH das BMF-Schreiben versteht. Maßgeblich ist vielmehr, wie die Finanzverwaltung ihr eigenes Schreiben verstanden hat und verstanden wissen wollte.

Auch wenn sich die Antragstellerin nicht auf das Schreiben des BMF berufen konnte, ist sie nicht rechtschutzlos. Sie kann nämlich nach allgemeinen Grundsätzen eine Einstellung der Vollstreckung beantragen. Dies setzt voraus, dass die Vollstreckung unbillig ist, z.B. aufgrund der Corona-Krise.

BFH, Beschluss vom 30.7.2020 - VII B 73/20 (AdV); NWB

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Rechtsgrundlagen zum Thema: Vollstreckung

EStG 
EStG § 18

EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

EStG § 42d Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

AO 
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 44 Gesamtschuldner

AO § 77 Duldungspflicht

AO § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden

AO § 91 Anhörung Beteiligter

AO § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide

AO § 219 Zahlungsaufforderung bei Haftungsbescheiden

AO § 225 Reihenfolge der Tilgung

AO § 249 Vollstreckungsbehörden

AO § 254 Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung

AO § 255 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts

AO § 257 Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung

AO § 258 Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

AO § 259 Mahnung

AO § 260 Angabe des Schuldgrundes

AO § 261 Niederschlagung

AO § 262 Rechte Dritter

AO § 263 Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner

AO § 264 Vollstreckung gegen Nießbraucher

AO § 265 Vollstreckung gegen Erben

AO § 266 Sonstige Fälle beschränkter Haftung

AO § 267 Vollstreckungsverfahren gegen nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

AO § 268 Grundsatz

AO § 269 Antrag

AO § 270 Allgemeiner Aufteilungsmaßstab

AO § 271 Aufteilungsmaßstab für die Vermögensteuer

AO § 272 Aufteilungsmaßstab für Vorauszahlungen

AO § 273 Aufteilungsmaßstab für Steuernachforderungen

AO § 274 Besonderer Aufteilungsmaßstab

AO § 275

AO § 276 Rückständige Steuer, Einleitung der Vollstreckung

AO § 277 Vollstreckung

AO § 278 Beschränkung der Vollstreckung

AO § 279 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids

AO § 280 Änderung des Aufteilungsbescheids

AO § 281 Pfändung

AO § 282 Wirkung der Pfändung

AO § 283 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

AO § 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

AO § 285 Vollziehungsbeamte

AO § 286 Vollstreckung in Sachen

AO § 287 Befugnisse des Vollziehungsbeamten

AO § 288 Zuziehung von Zeugen

AO § 289 Zeit der Vollstreckung

AO § 290 Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten

AO § 291 Niederschrift

AO § 292 Abwendung der Pfändung

AO § 293 Pfand- und Vorzugsrechte Dritter

AO § 294 Ungetrennte Früchte

AO § 295 Unpfändbarkeit von Sachen

AO § 296 Verwertung

AO § 297 Aussetzung der Verwertung

AO § 298 Versteigerung

AO § 299 Zuschlag

AO § 300 Mindestgebot

AO § 301 Einstellung der Versteigerung

AO § 302 Wertpapiere

AO § 303 Namenspapiere

AO § 304 Versteigerung ungetrennter Früchte

AO § 305 Besondere Verwertung

AO § 306 Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen

AO § 307 Anschlusspfändung

AO § 308 Verwertung bei mehrfacher Pfändung

AO § 309 Pfändung einer Geldforderung

AO § 310 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung

AO § 311 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung

AO § 313 Pfändung fortlaufender Bezüge

AO § 314 Einziehungsverfügung

AO § 315 Wirkung der Einziehungsverfügung

AO § 316 Erklärungspflicht des Drittschuldners

AO § 317 Andere Art der Verwertung

AO § 318 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen

AO § 319 Unpfändbarkeit von Forderungen

AO § 320 Mehrfache Pfändung einer Forderung

AO § 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte

AO § 322 Verfahren

AO § 323 Vollstreckung gegen den Rechtsnachfolger

AO § 324 Dinglicher Arrest

AO § 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes

AO § 326 Persönlicher Sicherheitsarrest

AO § 327 Verwertung von Sicherheiten

AO § 328 Zwangsmittel

AO § 329 Zwangsgeld

AO § 330 Ersatzvornahme

AO § 331 Unmittelbarer Zwang

AO § 332 Androhung der Zwangsmittel

AO § 333 Festsetzung der Zwangsmittel

AO § 334 Ersatzzwangshaft

AO § 335 Beendigung des Zwangsverfahrens

AO § 336 Erzwingung von Sicherheiten

AO § 340 Wegnahmegebühr

AO § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs

AO § 412 Zustellung, Vollstreckung, Kosten

AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 44 Gesamtschuldner

AO § 77 Duldungspflicht

AO § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden

AO § 91 Anhörung Beteiligter

AO § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide

AO § 219 Zahlungsaufforderung bei Haftungsbescheiden

AO § 225 Reihenfolge der Tilgung

AO § 249 Vollstreckungsbehörden

AO § 254 Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung

AO § 255 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts

AO § 257 Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung

AO § 258 Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

AO § 259 Mahnung

AO § 260 Angabe des Schuldgrundes

AO § 261 Niederschlagung

AO § 262 Rechte Dritter

AO § 263 Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner

AO § 264 Vollstreckung gegen Nießbraucher

AO § 265 Vollstreckung gegen Erben

AO § 266 Sonstige Fälle beschränkter Haftung

AO § 267 Vollstreckungsverfahren gegen nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

AO § 268 Grundsatz

AO § 269 Antrag

AO § 270 Allgemeiner Aufteilungsmaßstab

AO § 271 Aufteilungsmaßstab für die Vermögensteuer

AO § 272 Aufteilungsmaßstab für Vorauszahlungen

AO § 273 Aufteilungsmaßstab für Steuernachforderungen

AO § 274 Besonderer Aufteilungsmaßstab

AO § 275

AO § 276 Rückständige Steuer, Einleitung der Vollstreckung

AO § 277 Vollstreckung

AO § 278 Beschränkung der Vollstreckung

AO § 279 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids

AO § 280 Änderung des Aufteilungsbescheids

AO § 281 Pfändung

AO § 282 Wirkung der Pfändung

AO § 283 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

AO § 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

AO § 285 Vollziehungsbeamte

AO § 286 Vollstreckung in Sachen

AO § 287 Befugnisse des Vollziehungsbeamten

AO § 288 Zuziehung von Zeugen

AO § 289 Zeit der Vollstreckung

AO § 290 Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten

AO § 291 Niederschrift

AO § 292 Abwendung der Pfändung

AO § 293 Pfand- und Vorzugsrechte Dritter

AO § 294 Ungetrennte Früchte

AO § 295 Unpfändbarkeit von Sachen

AO § 296 Verwertung

AO § 297 Aussetzung der Verwertung

AO § 298 Versteigerung

AO § 299 Zuschlag

AO § 300 Mindestgebot

AO § 301 Einstellung der Versteigerung

AO § 302 Wertpapiere

AO § 303 Namenspapiere

AO § 304 Versteigerung ungetrennter Früchte

AO § 305 Besondere Verwertung

AO § 306 Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen

AO § 307 Anschlusspfändung

AO § 308 Verwertung bei mehrfacher Pfändung

AO § 309 Pfändung einer Geldforderung

AO § 310 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung

AO § 311 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung

AO §312 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren

AO § 313 Pfändung fortlaufender Bezüge

AO § 314 Einziehungsverfügung

AO § 315 Wirkung der Einziehungsverfügung

AO § 316 Erklärungspflicht des Drittschuldners

AO § 317 Andere Art der Verwertung

AO § 318 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen

AO § 319 Unpfändbarkeit von Forderungen

AO § 320 Mehrfache Pfändung einer Forderung

AO § 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte

AO § 322 Verfahren

AO § 323 Vollstreckung gegen den Rechtsnachfolger

AO § 324 Dinglicher Arrest

AO § 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes

AO § 326 Persönlicher Sicherheitsarrest

AO § 327 Verwertung von Sicherheiten

AO § 328 Zwangsmittel

AO § 329 Zwangsgeld

AO § 330 Ersatzvornahme

AO § 331 Unmittelbarer Zwang

AO § 332 Androhung der Zwangsmittel

AO § 333 Festsetzung der Zwangsmittel

AO § 334 Ersatzzwangshaft

AO § 335 Beendigung des Zwangsverfahrens

AO § 336 Erzwingung von Sicherheiten

AO § 340 Wegnahmegebühr

AO § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs

AO § 412 Zustellung, Vollstreckung, Kosten

UStAE 
UStAE 1.2. Verwertung von Sachen

UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug

UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer

UStAE 1.2. Verwertung von Sachen

UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug

UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer

UStR 
UStR 2. Verwertung von Sachen

UStR 276d. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer

AEAO 
AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:

AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

AEAO Zu § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter:

AEAO Zu § 44 Gesamtschuldner:

AEAO Zu § 77 Duldungspflicht:

AEAO Zu § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen:

AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 129 Offenbare Unrichtigkeit beim Erlass eines Verwaltungsakts:

AEAO Vor §§ 130, 131 Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten:

AEAO Vor §§ 169 bis 171 Festsetzungsverjährung:

AEAO Zu § 169 Festsetzungsfrist:

AEAO Zu § 170 Beginn der Festsetzungsfrist:

AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:

AEAO Zu § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs:

AEAO Zu § 361 Aussetzung der Vollziehung:

HGB 
§ 124 HGB Rechtsstellung der OHG; Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen

§ 129 HGB Einwendungen des Gesellschafters; Zwangsvollstreckung gegen Gesellschafter

§ 135 HGB Kündigung der OHG durch Privatgläubiger eines Gesellschafters

§ 318 HGB Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers

§ 371 HGB Recht auf Befriedigung aus dem zurückbehaltenen Gegenstand

§ 586 HGB Rangfolge der Pfandrechte

§ 600 HGB Zeitablauf

§ 601 HGB Befriedigung des Schiffsgläubigers

§ 619 HGB Zustellungen an den Kapitän oder Schiffer

LStR 
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 42d.2 LStR Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

EStH 15.6 15.8.1
ErbStH E.32
StBerG 
§ 80a StBerG Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten

§ 146 StBerG Gerichtskosten

§ 147 StBerG Kosten bei Anträgen auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens

§ 148 StBerG Kostenpflicht des Verurteilten

§ 149 StBerG Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge

§ 150 StBerG Haftung der Steuerberaterkammer

§ 151 StBerG Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten

§ 152 StBerG Tilgung

§ 159 StBerG Zwangsmittel

BGB 135 161 184 230 264 268 274 322 401 450 458 471 648a 771 772 773 883 1003 1149 1197 1277 1455 1971 1973 1990 2016 2115 2213

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:



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